Die „Euthanasie“-Prozesse in Frankfurt 1946-1987

Angeklagte im Hadamar-Prozess vor den Landgericht Frankfurt am Main 1947

1946-1987 war Frankfurt das Zentrum der juristischen Ahndung der NS-„Euthanasie“-Verbrechen. Trotz einzelner Verurteilungen blieb die Aufarbeitung insgesamt lückenhaft.

 

In Frankfurt fanden 1946 bis 1987 viele Verfahren zu den NS-„Euthanasie“-Verbrechen statt, zum einen, weil mehrere NS-Krankenmordanstalten im Gebiet der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt lagen, zum anderen, weil Fritz Bauer (1903-1968) als hessischer Generalstaatsanwalt gegen Beschuldigte aus der Berliner NS-„Euthanasie“-Zentrale ermitteln ließ. Trotz aller Rückschläge war Frankfurt in Deutschland das Zentrum der juristischen Aufarbeitung dieses Tatkomplexes.

 

1946 bis 1948 führten vier Prozesse vor dem Landgericht Frankfurt zu Verurteilungen von Tatbeteiligten der NS-Krankenmorde in den Anstalten Hadamar (bei Limburg), Eichberg (Rheingau) und Kalmenhof (Idstein/Taunus). Gegen die 44 Angeklagten wurden in der ersten Instanz sechs Todesurteile gefällt, eine lebenslängliche und drei achtjährige sowie 16 weitere Haftstrafen zwischen vier Monaten und fünf Jahren verhängt. Verurteilt wurden Ärzte, Schwestern und Pfleger, die Patienten getötet hatten. Es kam zu 18 Freisprüchen, vor allem für das technische und Verwaltungspersonal der Anstalten. Die Todesurteile wurden nicht vollstreckt; nach Revisionen und Begnadigungen kamen bis auf zwei Verurteilte alle bis Anfang der 1950er Jahre frei. Dennoch gelten die Verfahren als beachtlicher Beitrag zur Ahndung der NS-Krankenmorde.

 

Nach 1949 wurde in der Bundesrepublik kein „Euthanasie“-Täter mehr wegen Mordes verurteilt, allenfalls wegen Beihilfe. Angesichts der umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt unter Fritz Bauer waren die Ergebnisse der juristischen Aufarbeitung des „Euthanasie“-Komplexes in den 1960er Jahren mager. Rückschläge gab es beim groß angelegten „Heyde-Verfahren“ gegen Hauptverantwortliche der Berliner „Euthanasie“-Zentrale „T4“ (Tiergartenstraße 4). Der Hauptangeklagte Werner Heyde (ärztlicher T4-Leiter) entzog sich der Hauptverhandlung 1964 durch Suizid, ebenso wie sein Mitangeklagter Friedrich Tillmann (T4-Büroleiter). Der dritte Angeklagte Gerhard Bohne (anfangs T4-Geschäftsführer) war 1963 nach Argentinien geflüchtet. Hans Hefelmann (Organisator der NS-„Kindereuthanasie“) entging dem Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit.

 

Ein weiteres Verfahren gegen T4-Verantwortliche erbrachte 1968 einzelne Verurteilungen. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Dietrich Allers (T4-Geschäftsführer) und Reinhold Vorberg (Leiter der T4-Transportabteilung) wegen Beihilfe zum Mord zu acht bzw. zehn Jahren Zuchthaus. Allers brauchte wegen Anrechnung von Internierung und Untersuchungshaft keine Strafe mehr zu verbüßen. Für die Mitangeklagten Gustav Adolf Kaufmann (Leiter der T4-Inspektionsabteilung) und erneut Gerhard Bohne wurde das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. 1970 wurden Friedrich Lorent (Leiter der T4-Wirtschaftsabteilung) und Hans-Joachim Becker (T4-„Zentralverrechnungsstelle“) wegen Beihilfe zum Mord zu sieben bzw. zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Becker wurde nach vier Jahren wegen Vollzugsuntauglichkeit entlassen.

 

Bereits 1965 hatte Fritz Bauer Voruntersuchungen wegen Beihilfe zum Mord gegen 20 Juristen eröffnet. Diese waren 1941 als Oberlandesgerichtspräsidenten oder Generalstaatsanwälte in die NS-„Euthanasie“-Aktion eingeweiht und zum Stillhalten aufgefordert worden. Nach Bauers Tod 1968 wurde das Verfahren eingestellt.

 

1986 kam es zum viel beachteten letzten Frankfurter „Euthanasie“-Prozess. Das Landgericht Frankfurt verhandelte gegen die Gastötungsärzte Heinrich Bunke und Aquilin Ullrich. Der dritte Angeklagte Klaus Endruweit schied gleich zu Verhandlungsbeginn krankheitshalber aus dem Prozess aus. Die Angeklagten und ein vierter Arzt, Kurt Borm, hatten bereits 1966/67 in Frankfurt vor Gericht gestanden, waren dort aber freigesprochen worden, weil ihnen die Rechtswidrigkeit ihrer Taten nicht bewusst gewesen sei (sogenannter „unvermeidbarer Verbotsirrtum“). Zwar hob der Bundesgerichtshof die Freisprüche 1970 auf, doch eine jahrelang attestierte Verhandlungsunfähigkeit verschleppte den Prozess bis 1986. Im Mai 1987 verkündete das Gericht das Urteil: Ullrich und Bunke erhielten Freiheitsstrafen von je vier Jahren wegen Beihilfe zum Mord. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben und stufte die Krankentötungen als rechtswidrig ein: Die Angeklagten hätten gewusst, dass es für die Massentötungen „keine gesetzliche Grundlage geben konnte“. Der Bundesgerichtshof setzte das Strafmaß 1988 auf drei Jahre herab; die Verurteilten wurden 1990 vorzeitig entlassen. Trotz der kurzen Haftzeit werteten Beobachter das Verfahren letztlich als Erfolg, da es erstmals seit langem wieder gelungen war, NS-„Euthanasie“-Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

 

 

Literatur und Quellen::

Matthias Meusch, Von der Diktatur zur Demokratie. Fritz Bauer und die Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Hessen (1958-1968), Wiesbaden 2001

Friedrich Hoffmann, Die Verfolgung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Hessen, Baden-Baden 2001

Matthias Meusch, Die Frankfurter „Euthanasie“-Prozesse 1946-1948. Zum Versuch einer umfassenden Aufarbeitung der NS-„Euthanasie“. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 47, Jg. 1997, S. 253-286

Heinz Boberach: Die strafrechtliche Verfolgung der Ermordung von Patienten in nassauischen Heil- und Pflegeanstalten nach 1945. In: Landeswohlfahrtsverband Hessen (Hg.),. Euthanasie in Hadamar. Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik in hessischen Anstalten, Kassel 1991, S. 165-174

Ernst Klee, Was sie taten - Was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord, Frankfurt am Main 1986

Akten im Hessischen Hauptstaatsarchiv (Wiesbaden): Abt. 461 Nr. 31526, 32061 und 32442; Abt. 631a Nr. 1 bis 1801

1946-1987 war Frankfurt das Zentrum der juristischen Ahndung der NS-„Euthanasie“-Verbrechen. Trotz einzelner Verurteilungen blieb die Aufarbeitung insgesamt lückenhaft.



Autor/in: Peter Sandner
erstellt am 01.01.2006
 

Verwandte Personen

Bauer, Fritz

Verwandte Begriffe

Eichberg


Euthanasie


Hadamar


Kalmenhof


T4

Verwandte Orte

Landgericht Frankfurt

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