Ausweisung polnischer Juden 1938

Nachdem die polnische Regierung ankündigte, die Rückkehr von Auslandspolen erheblich zu erschweren, wurden Ende Oktober 1938 binnen dreier Tage alle Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit aus dem Deutschen Reich ausgewiesen und unter Zwang von Gestapo und SS an die polnische Grenze deportiert.

 

Ende Oktober 1938 wurden innerhalb von drei Tagen alle Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit aus dem Deutschen Reich ausgewiesen und unter Zwang von Gestapo und SS an die polnische Grenze deportiert. Diese Aktion war der vorläufige Höhepunkt eines Vertreibungsmechanismus, der bereits zu Beginn jenes Jahres – als Vergeltung für die Ausweisung einiger Deutscher aus der Sowjetunion – mit der Ausweisung von etwa 500 sowjetischen Juden seinen Anfang genommen hatte. Die Sowjetunion verweigerte ihnen jedoch die Einreise, und so befahl Heydrich, die Männer in Konzentrationslagern festzuhalten, bis sie den Beweis einer unmittelbar bevorstehenden Ausreise erbringen konnten. Nach der Annexion des Sudetenlandes traf es die von dort noch nicht geflüchteten Juden: Sie wurden ausgewiesen und an die tschechische Grenze deportiert; die Tschechoslowakei schob sie weiter nach Ungarn ab, dort wurden sie aber nicht aufgenommen, sodass Tausende im Niemandsland zwischen beiden Ländern in Zelten kampieren mussten.

 

Auf den Ausreisedruck, den die NS-Regierung seit 1933 auf die jüdische Bevölkerung im Reich ausübte, hatte ihrerseits die polnische Regierung reagiert. Zu den rund drei Millionen im Lande lebenden Juden wollte man möglichst wenig Remigranten aus Deutschland dazubekommen und erschwerte sukzessive deren Rückkehr. Der „Anschluss“ Österreichs (mit seinen ca. 200.000 Juden) im März 1938 an das Deutsche Reich beschleunigte diesen Prozess, und im Oktober 1938 verfügte die polnische Regierung, dass Pässe von Polen, die im Ausland geboren waren und nicht vor Ende des Monats nach Polen zurückkehrten, ungültig werden sollten. Diese Gruppe machte unter den polnischen Juden im Reich (etwa 55.000 im Jahre 1933) rund 40 Prozent aus.

 

Die deutsche Regierung beschloss, mit einer Blitzaktion die polnischen Absichten zu unterlaufen. Am 26. Oktober erhielten die entsprechenden Dienststellen die Anweisung, sofort allen polnischen Juden die Ausweisungsverfügung zu präsentieren, sie zu verhaften, und bis zum 29. Oktober in Sammeltransporten mit der Bahn an die polnische Grenze zu verbringen. Ein Schreiben des Regierungspräsidenten in Wiesbaden an die Landräte und die Polizeipräsidenten von Frankfurt und Wiesbaden vom 28. Oktober 1938 präzisierte die Aktion (zitiert aus: Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden, S. 423):

„Unter Bezugnahme … ersuche ich, polnische Juden, die im Besitz gültiger Pässe sind, mit Frauen und Kindern zwecks Abschiebung im Sammeltransport nach der polnischen Grenze sofort festzunehmen und nach Frankfurt/M abzutransportieren. Dort sind sie dem Polizeipräsidenten zu übergeben. Die Wohnungen sind abzuschließen und die Schlüssel bei den Ortspolizeibehörden niederzulegen. Etwa vorhandene Angestellte in den betreffenden Geschäften können diese mit Einverständnis des Inhabers weiterführen … Vor Ablauf des 29. Okt. müssen sie über die polnische Grenze gebracht sein. Die Maßnahmen müssen unter Einsatz aller Kräfte der Sicherheits- und Ordnungspolizei durchgeführt werden.“

 

Wie diese Aktion von Betroffenen erlebt wurde, schildert Josefine Walter, die damals mit ihren Eltern in Höchst lebte (zitiert aus: Frankfurter jüdische Erinnerungen, S. 271): „… am 28. Oktober 1938, morgens gegen 4 Uhr, kamen vier Gestapo-Leute zu uns. Wir mußten sofort mit ihnen zum Polizeirevier gehen. Nur Waschzeug und Nachtwäsche durften wir mitnehmen. Es handele sich nur um eine Formalität, die spätestens am nächsten Tag erledigt sein würde. Obwohl meine Eltern einige Beamte im Polizeirevier kannten, bekamen sie keine Auskunft von ihnen. Alle waren plötzlich uns gegenüber stumm, und wir wurden unter Aufsicht nach Frankfurt transportiert. Dort brachte man uns in das Bahnhofsgefängnis, und wir hatten keine Gelegenheit, mit jemandem zu sprechen. Immer mehr Leute kamen dort an, und es stellte sich heraus, daß es polnische Juden waren, die alle aus Frankfurt und Umgebung zusammengeholt worden waren. Nach Stunden wurden wir in einen extra eingesetzten Zug gebracht, der verschlossen wurde und uns unter Gestapoaufsicht an die Grenze Beuthen/Kattowitz brachte. Die ganze Zeit über bekamen wir nichts zu essen oder zu trinken. Dort angekommen wurden wir unserem Schicksal überlassen.“

 

Einige der rund 2.000 aus Frankfurt Deportierten konnten wie die Erzählerin durch Vermittlung jüdischer Hilfsorganisationen zu Verwandten legal, andere über die grüne Grenze illegal nach Polen einreisen, der größte Teil der aus Frankfurt kommenden Juden wurde aber von den polnischen Behörden gestoppt. Nachdem am Abend des 29. der Reichsführer SS per Funk die Erlaubnis für die Rückkehr der nicht von den Polen übernommenen Juden gegeben hatte, wurden sie noch am gleichen Tag nach Frankfurt zurückgeschickt. Zahlreiche Helfer der Jüdischen Wohlfahrtspflege empfingen hier die völlig Erschöpften und brachten sie, da ihre Wohnungen versiegelt waren, zunächst in Massenquartieren unter.

Bei dieser ersten großen Deportationsaktion gelang es den deutschen Behörden, insgesamt etwa 16.000 Juden aus dem Deutschen Reich nach Polen abzuschieben. Unter ihnen war auch die Familie Grünspan aus Hannover. Der 17-jährige Sohn Herschel lebte zu dieser Zeit bereits in Paris. Er schrieb am 7. November an seinen Onkel (zitiert nach: Friedländer, Das Dritte Reich, S. 290): „… Mir blutet das Herz, wenn ich an unsere Tragödie und an die der 12.000 Juden denke. Ich muß auf eine Weise protestieren, daß die ganze Welt meinen Protest hört …“, ging zur Deutschen Botschaft und schoss auf den Beamten Ernst von Rath, der zwei Tage später seinen Verletzungen erlag. Die Todesnachricht nahm die NS-Führung zum Anlass, die „Reichskristallnacht“, den reichsweiten Pogrom am 9./10. November, gegen die Juden in Gang zu setzen.

 

 

 

Literatur::

Saul Friedländer, Das Dritte Reich und die Juden. Bd. 1: Die Jahre der Verfolgung 1933–1939, München 1998

Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933–1945, hg. von der Kommission zur Erforschung der Geschichte der Frankfurter Juden, Frankfurt am Main 1963, S. 296f. und 422ff.

Frankfurter jüdische Erinnerungen, Ein Lesebuch zur Sozialgeschichte 1864–1951, hg. von Elfi Pracht, Sigmaringen 1997, S. 268–274 (Zeitzeugenbericht Josefine Walter)

 

Nachdem die polnische Regierung ankündigte, die Rückkehr von Auslandspolen erheblich zu erschweren, wurden Ende Oktober 1938 binnen dreier Tage alle Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit aus dem Deutschen Reich ausgewiesen und unter Zwang von Gestapo und SS an die polnische Grenze deportiert.



Autor/in: Ernst Karpf
erstellt am 01.01.2003
 

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