Der braune Magistrat: die Ratsherren

Nach der Kommunalwahl im März 1933 waren der einst bedeutenden Stadtverordnetenversammlung nur noch wenige Monate beschieden. Ab dem 1. Januar 1934 galt das Führerprinzip: die „Ratsherren“ genannten Gemeinderäte wurden von der NSDAP ernannt.

Die Aufgabenstellung der Ratsherren blieb diffus. Außer einigen Gesetzesauszügen enthält diese Handreichung keine Erläuterungen.

Ein bezeichnendes Dokument der Rivalität und persönlichen Animositäten zwischen Gauleiter Sprenger und Oberbürgermeister Krebs: Der Gauleiter lässt dem Oberbürgermeister mitteilen, dass er sich die Auswahl der Ratsherren vorbehält.

Im März 1935 wurden erstmals so genannte Ratsherren ernannt. Sie traten die Nachfolge der im Dezember 1933 aufgelösten Stadtverordnetenversammlung an, hatten mit dieser, was Funktion und Zusammensetzung angeht, aber nichts mehr gemein. Die vom Gauleiter handverlesene Gruppe sorgte in den folgenden Jahren vor allem für die politische Kontrolle des Magistrats.

Nachdem die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung am 31. Dezember 1933 von den Nationalsozialisten aufgelöst worden war, mussten nach dem Preußischen Gemeindeverfassungsgesetz (GVG) bis zum 31. März 1934 sogenannte Gemeinderäte als Ersatz berufen werden. Unter ihnen sollten Vertreter der für die Stadt typischen Berufsgruppen sein. Auch der oberste örtliche Leiter der NSDAP und der rangälteste Führer von SA oder SS gehörten dazu. Eine Mitgliedschaft in der NSDAP war für die anderen Gemeinderäte jedoch keine zwingende Voraussetzung. Die Berufung war Aufgabe des aufsichtsführenden Regierungspräsidenten in Wiesbaden. Am Auswahlprozess beteiligt waren jedoch auch Oberbürgermeister Friedrich Krebs und der hessen-nassauische Gauleiter Jakob Sprenger. Nach einem äußerst langwierigen Hin und Her wurden am 1. März 1935, also mit einem ganzen Jahr Verspätung, 30 Gemeinderäte präsentiert. Sprenger weigerte sich jedoch, sie in ihr Amt einzuführen. Denn die neue Deutsche Gemeindeordnung (DGO) hatte die Auswahl der Ratsherren – so ihr Name in größeren Städten – ausschließlich in die Hand des sogenannten „Beauftragten der NSDAP“ gelegt, und diese Rolle hatte in Frankfurt der Gauleiter selbst übernommen, was eigentlich nur in Ausnahmefällen gestattet war. Üblicherweise übte dieses Amt der Kreisleiter aus. Frankfurt jedoch war „Gauhauptstadt“, was Sprenger genügte, um die Ausnahmeregelung für sich in Anspruch zu nehmen, er folgte damit einfach dem Vorbild anderer Gauleiter in ähnlicher Situation. So steuerte er praktisch die gesamte Personalpolitik der Stadt, denn die Kompetenzen des Beauftragten waren nicht auf die Auswahl der Ratsherren beschränkt.

Die Neuberufungen nach der DGO bedeuteten eine eindeutige Verschärfung im Hinblick auf die politische Linientreue der Kandidaten, obwohl das Hauptkriterium auch hier die Zugehörigkeit zu einer für die Stadt typischen Berufsgruppe sein sollte. Waren nach dem GVG noch einige dezidiert „bürgerliche“ Gemeinderäte, die vor 1933 entweder Mitglieder einer Gewerkschaft, Freimaurerloge oder einer republikanischen Partei oder nicht Mitglied der NSDAP waren, setzten sich die Ratsherren nun aus treu ergebenen Gefolgsleuten Sprengers zusammen. Sie sorgten für die Kontrolle der Verwaltung, versorgten ihn mit Informationen und sollten die Interessen der Partei im Magistrat geltend machen. Das ist mit den 36 Ratsherren, die am 9. August 1935 in ihr Amt eingeführt wurden, gelungen: Unter ihnen finden sich 11 Ortsgruppenleiter, neun Gauamtsleiter, 15 Kreisamtsleiter, diverse Hauptstellenleiter auf Gau- und Kreisebene, neun SS-Mitglieder, darunter fünf in leitenden Funktionen, und 23 SA-Mitglieder. Damit war der Frankfurter Gemeinderat beinahe völlig durchsetzt von Parteikadern unterschiedlichster Art.

Der typische Frankfurter Ratsherr war ein knapp fünfzigjähriger protestantischer Mittelständler, aus mittleren sozialen Verhältnissen stammend, mäßig gebildet (sehr viele Ratsherren hatte lediglich Volkschulbildung), ortsgebunden, politisch schon früh rechtskonservativ orientiert. Es dominierten die mittleren Angestellten, kleine Selbständige und Handwerker. Ihre offizielle Aufgabe war diffus und hatte nichts mehr mit derjenigen einer traditionellen Stadtverordnetenversammlung zu tun: laut DGO sollten sie den Oberbürgermeister beraten und in der Bevölkerung Vertrauen für die von ihm getroffenen Maßnahmen schaffen. Es gab weder Abstimmungen noch ein Vetorecht. Bei besonderer Dringlichkeit einer Angelegenheit durften sie sogar übergangen werden, die allgemein vorgeschriebene Pflicht zur Beratung entfiel. Offiziell kann man von einem Gremium ohne jegliche Kompetenz und Macht sprechen. Die Praxis jedoch sieht komplizierter aus. Das Selbstverständnis der Ratsherren ließ eine einfache Mitarbeit in der Verwaltung im Sinne der DGO gar nicht zu. Sie sahen sich vor allem als „Soldaten der Partei“ und keineswegs als Ehrenbeamte der Stadt. Ihre Rolle bestand vor allem in der Zuarbeit für den Gauleiter, der damit seinen Einfluss in der Stadtverwaltung sicherte. Das erklärt auch den großen Aufwand, mit dem der Gauleiter ihre Auswahl betrieb. War ein Posten vakant, besetzte Sprenger ihn nicht, wie vorgeschrieben, mit einen Vertreter derselben Berufsgruppe, sondern holte gezielt Parteivertreter neu in den Gemeinderat. Diese systematische Personalpolitik war dabei nicht auf Frankfurt beschränkt, sondern galt für das gesamte Gaugebiet.

Nach 1945 verschwanden die Ratsherren ebenso schnell von der politischen Bühne der Stadt wie sie zwölf Jahre zuvor auf ihr erschienen waren. Diese spezielle kommunalpolitische Elite des „Dritten Reichs“ war im neuen Staat nicht mehr gefragt. Meist zu alt oder krank, vielfach mit einer schlechten Einstufung aus den Spruchkammern oder, nachdem sie eine Strafe abgebüßt hatten, oft ohne Arbeit und Geld, waren sie in der Regel auch zu sehr mit der Organisation ihres Alltags beschäftigt, um noch einmal politisch aktiv zu werden. Viele kehrten der Stadt den Rücken und zogen ins Umland zu Verwandten. Nur von ganz wenigen wissen wir noch für einige Jahre, wo und wie sie gelebt haben.

 

 

Literatur::

Bettina Tüffers, Der Braune Magistrat. Personalstruktur und Machtverhältnisse in der Frankfurter Stadtregierung 1933-1945 (Studien zur Frankfurter Geschichte 54), Frankfurt am Main 2004

Im März 1935 wurden erstmals so genannte Ratsherren ernannt. Sie traten die Nachfolge der im Dezember 1933 aufgelösten Stadtverordnetenversammlung an, hatten mit dieser, was Funktion und Zusammensetzung angeht, aber nichts mehr gemein. Die vom Gauleiter handverlesene Gruppe sorgte in den folgenden Jahren vor allem für die politische Kontrolle des Magistrats.



Autor/in: Bettina Tüffers
erstellt am 01.01.2005
 

Verwandte Personen

Krebs, Friedrich


Sprenger, Jakob

Verwandte Begriffe

Gemeinderäte


Ratsherren

Verwandte Orte

Magistrat


Stadtverordnetenversammlung

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