Die vom NS-Regime betriebene Ausgrenzung der Juden aus dem öffentlichen Leben begann in Frankfurt im Frühjahr 1933 mit einem Vorgriff auf reichsweite Aktionen. Bis zum Novemberpogrom von 1938 waren Juden bereits aus fast allen öffentlichen Bereichen ausgeschlossen und im Wirtschaftsleben schon stark diskriminiert.
Tabellarische Übersicht über die Ausgrenzung von Juden aus dem öffentlichen und gesellschaftlichen Leben von 1933 bis zum Novemberpogrom von 1938:
1933, 28. März | Der kommissarisch beauftragte neue Oberbürgermeister Friedrich Krebs erließ (ohne gesetzliche Grundlage) eine Verfügung über die „Entlassung bzw. Beurlaubung von städtischen Beamten und Angestellten jüdischen Bekenntnisses“. Diese Maßnahme wurde als „Abwehrmaßnahme gegen die im Ausland betriebene Greuelpropaganda“ begründet. Geschäftsbeziehungen zu jüdischen Firmen wurden aufgehoben und keine neuen eingegangen (siehe unten unter Dokumente zu diesem Artikel). Einige der Entlassungen mussten nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April wieder rückgängig gemacht werden. |
1933, 1. April | Boykott jüdischer Geschäfte, Arztpraxen, Anwaltskanzleien |
1933, 7. April | Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums mit dem „Arierparagraphen“: Ausgenommen sind Beamte, die seit 1914 im Dienst waren, Frontsoldaten des Ersten Weltkriegs, Söhne oder Väter von Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Sinngemäße Anwendung auf Angestellte und Arbeiter; desgleichen auf Notare und Rechtsanwälte |
1933, 22. April | Berufsverbot für Patentanwälte, Entzug der Krankenkassenzulassung für jüdische Ärzte |
1933, 25. April | Numerus clausus für jüdische Schüler und Studenten; Entlassung von jüdischen Schöffen und Handelsrichtern (Neuwahlen) |
1933, April | Der „Arierparagraph“ wird in den Turn- und Sportvereinen umgesetzt |
1933, April | Verbot des rituellen Schächtens |
1933, 6. Mai | Jüdische Steuerberater dürfen sich nicht mehr neu niederlassen |
1933, 10. Mai | Bücherverbrennung vor dem Römer, die vor allem als Aktion gegen „jüdische“ Literatur wirken sollte |
1933, 2. Juni | Ausschluss jüdischer Zahnärzte und Zahntechniker aus den Krankenkassen |
1933, 22. September | Errichtung der Reichskulturkammer mit Ausschluss der Juden aus dem Kulturbereich, Beginn der Berufsverbote |
1933, Dezember | Wiederholung des Boykotts vom April |
1934, März | Gründung eines Straßenbenennungsausschusses, der jüdische Straßennamen auflisten und Änderungsvorschläge machen sollte |
1935, Mai und Juni | Ausschluss von Juden vom aktiven Wehrdienst |
1935, 15. September | Nürnberger Gesetze: „Reichsbürgergesetz“ (Juden werden zu Bürgern 2. Klasse); „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (Nürnberger Rassegesetze: Verbot der Ehe zwischen Juden und Nichtjuden; strafrechtliche Verfolgung von Sexualkontakten zwischen Juden und „Ariern“) |
1935, November | Aberkennung des Wahlrechts von Juden; Aufhebung der Frontkämpferklausel für den öffentlichen Dienst; weitere Berufsverbote |
1936, Mai | Ausschluss von Juden aus den öffentlichen Schwimmbädern; Beschränkung auf das Strandbad Niederrad als „Judenbad“ bis November 1938 |
1938, April | Pflicht für Juden, ihr Vermögen anzumelden, Forcierung der „Arisierung der deutschen Wirtschaft“ (vorher nur individuelle Ausnutzung von Notlagen wegen Auswanderung usw.) |
1938, Juni | Kennzeichnungszwang für jüdische Gewerbebetriebe |
1938, August | Zwangsbenennung der Juden (Israel und Sara als zusätzliche Vornamen); Kennzeichnung ihrer Kennkarten und Reisepässe mit Aufdruck „J“ |
Literatur:
Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933–1945, hg. von der Kommission zur Erforschung der Geschichte der Frankfurter Juden, Frankfurt am Main 1963, S. 55ff.
Rachel Heuberger/Helga Krohn, Hinaus aus dem Ghetto …, Juden in Frankfurt am Main 1800–1950, Frankfurt am Main 1988, S. 171–177.
Die vom NS-Regime betriebene Ausgrenzung der Juden aus dem öffentlichen Leben begann in Frankfurt im Frühjahr 1933 mit einem Vorgriff auf reichsweite Aktionen. Bis zum Novemberpogrom von 1938 waren Juden bereits aus fast allen öffentlichen Bereichen ausgeschlossen und im Wirtschaftsleben schon stark diskriminiert.