Mit dem Novemberpogrom von 1938 leitete das NS-Regime die entgültige Entrechtung der jüdischen Bevölkerung ein, die über viele Stufen weiterer Diskriminierungen und Verfolgungen zu ihrer Deportation und Vernichtung führte.
Tabellarische Übersicht über die Ausgrenzung von Juden aus dem öffentlichen und gesellschaftlichen Leben und ihre anschließende Vernichtung in der „Endlösung der Judenfrage“ nach dem Novemberpogrom von 1938
1938, 9.-10. November | Novemberpogrom („Reichskristallnacht“) |
1938, 12. November | Sühneleistung von 1 Milliarde Reichsmark und Beseitigung der bei dem Pogrom angerichteten Schäden auf Kosten der Juden |
1938, 12. November | Völlige Ausschaltung von Juden aus dem Wirtschaftsleben |
1938, 15. November | Entfernung aller jüdischen Kinder aus deutschen Schulen |
1938, 28. November | Einschränkung des Auftretens von Juden in der Öffentlichkeit |
1938, 3. Dezember | Zwangsverkauf der jüdischen Gewerbebetriebe |
1938, 8. Dezember | Verbot des Universitätsbesuchs für Juden |
1939, 21. Februar | Ablieferung von Gold, Silber, Platin und Edelsteinen in jüdischem Besitz |
1939, 30. April | Einschränkung der Mieter-/Vermieterrechte für Juden, Vorbereitung für die Zwangsghettoisierung in „Judenhäusern“ |
1939, 1. September | Mit Kriegsbeginn Ausgangsbeschränkungen für Juden |
1939, 9. September | Einrichtung von gesonderten Lebensmittelverkaufsstellen für Juden |
1940, Anfang Januar | Lebensmittelkarten von Juden werden mit einem „J“ gekennzeichnet, um sie zum Einkauf in gesonderten Verkaufsstellen zu zwingen. |
1940, 23. Januar | Juden werden vom normalen Bezug von Kleidern, Stoffen und Schuhen ausgeschlossen, ihre Versorgung müssen sie durch gegenseitige Hilfeleistung (organisiert durch die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland) gewährleisten. |
1941, 22. August | Verfügung des Gauleiters, dass der Verkauf von Hausbrand (Kohle) an jüdische Haushalte erst erfolgen darf, wenn der Bedarf der deutschen Haushalte zu 100% gedeckt ist. Der Transport von den Kohlelagern zu jüdischen Haushalten müssen diese selbst besorden, den Kohlehändlern ist er grundsätzlich untersagt. |
1941, 1. September | Einführung des Judensterns, Tragepflicht für alle Juden |
1941, 1. Oktober | Beginn systematischer Deportationen von Juden aus Deutschland |
1941, 19. Oktober | Erste Deportation von Juden aus Frankfurt |
1941, 25. November | Erste Massenerschießung von deutschen Juden, darunter tausend aus Frankfurt, in der Nähe von Kaunas/Kowno |
1941, 25. November | Einziehung des Vermögens ausgewanderter Juden |
1941, 28. Dezember | Einziehung der Schwerkriegsbeschädigtenausweise von Juden |
1942, 20. Januar | Wannsee-Konferenz mit Beschlüssen zur „Endlösung der Judenfrage“ durch Ermordung aller Juden |
1942, 15. April | Einziehung des Vermögens von „Reichsfeinden“ (d.h. auch aller Juden) |
1942, Anfang Juni | Beginn der Massenvergasungen von Juden im KZ Auschwitz |
1942, 23. Okober | Juden werden vom Bezug von Fleisch, Eiern, Weizenerzeugnissen, Vollmilch u.a. höherwertigen Lebensmitteln ausgeschlossen. |
1943, 1. Juli | Unterstellung der noch in Deutschland lebenden Juden unter Polizeirecht |
Literatur:
Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933–1945, hg. von der Kommission zur Erforschung der Geschichte der Frankfurter Juden, Frankfurt am Main 1963
Mit dem Novemberpogrom von 1938 leitete das NS-Regime die entgültige Entrechtung der jüdischen Bevölkerung ein, die über viele Stufen weiterer Diskriminierungen und Verfolgungen zu ihrer Deportation und Vernichtung führte.