Aus dem Lehrkörper der Juristischen Fakultät wurden 12 Dozenten (1932: 23 Stellen) entlassen.
Die Säuberung der Juristischen Fakultät entfernte die akademischen Vertretungen der neuen, in den zwanziger Jahren zielstrebig angenommenen Rechtsmaterien, neben Arbeitsrecht oder Völkerrecht, Jugendrecht, Sozialrecht oder Finanzrecht.
Hermann Heller, der zu den wenigen deutschen Staatsrechtlern gehörte, die Demokratie und Republik bejahten, erfuhr von seiner Entlassung Ende September 1933 - während eines Gastsemesters an der Universität Madrid - aus der Zeitung. Die Meldung erweckte den Eindruck, Grund der Entlassung sei die Flucht aus Deutschland. Heller starb wenig später am 5. November an einem Herzschlag.
Der Völkerrechtler Karl Strupp vertrat seit 1920 die an deutschen Universitäten vergleichsweise junge und neue Materie. Hugo Sinzheimer gehörte zu den Pionieren des modernen Arbeitsrechts. Als zeitweiser Frankfurter Polizeipräsident 1918/19 war er für die Nationalsozialisten einer der Novemberverbrecher. Aufgrund seiner kritischen Befragung der Generäle Ludendorff und Hindenburg im Untersuchungsausschuss des Reichstags, der die Frage klären sollte, ob das Militär 1917/18 in Einsicht der Niederlage den Krieg zum Schaden Deutschlands verlängert habe, wurde Sinzheimer Ziel einer republikweiten antisemitischen Kampagne. Heinrich Hoeniger war ohne Befragung der Universität nach Frankfurt zwangsversetzt worden. Die Universität erteilte ihm Lehrverbot.
Weiterführende Hinweise::
Vertriebene Dozenten der Juristischen Fakultät der Johann Wolfgang Goethe-Universität:
Arthur Baumgarten, Ernst Cahn, Arnoldt Ehrhardt, Hermann Heller, Ernst Eduard Hirsch, Heinrich Hoeniger, Julius Lehmann, Max Michel, August Sänger, Hugo Sinzheimer, Karl Strupp, Ludwig Wertheimer
Aus dem Lehrkörper der Juristischen Fakultät wurden 12 Dozenten (1932: 23 Stellen) entlassen.