Arbeitsdienst – von den Notstandsarbeiten in der Weltwirtschaftskrise zur Dienstpflicht 1935

Mitglieder des Freiwilligen Arbeitsdienstes (FAD) beim Ausbau der Parkanlage am Hang des Röderbergwegs

Mitglieder des Freiwilligen Arbeitsdienstes (FAD) beim Ausbau der Parkanlage am Hang des Röderbergwegs

Schreiben des Oberbürgermeisters an die Staatsanwaltschaft: Konflikte wurden im Arbeitsfürsorgelager Mühlberg-Schule 1934 recht handfest ausgetragen.

In der Weltwirtschaftskrise sollten junge Menschen mit dem Freiwilligen Arbeitsdienst aus der Arbeitslosigkeit geholt werden. Allerdings konnte so nur wenigen jugendlichen Arbeitslosen für einige Wochen Arbeit vermittelt werden. Die Nationalsozialisten lehnten den freiwilligen Arbeitsdienst zunächst ab, führten ihn aber dennoch nach 1933 unter verschärften Bedingungen fort. Ab 1935 bestand eine Dienstpflicht für alle Jugendlichen. Dieser Arbeitsdienst war ein weiteres Instrument der Erfassung und Kontrolle Jugendlicher im totalitären Staat.

In der Weltwirtschaftskrise konnte die Stadt Frankfurt den Jugendlichen, die nicht mehr die Schule besuchten, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht waren, nur wenig Hilfe anbieten. Mit Beginn der Weltwirtschaftskrise wurde reichsweit die Einführung eines Arbeitsdienstes diskutiert. Als Ergebnis dieser Diskussion wurde am 5. Juni 1931 der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) eingeführt, der in erster Linie Jugendliche erfassen sollte, aber auch sonstigen Empfängern von Arbeitslosenunterstützung offen stand. Der Dienst sollte freiwillig sein, gemeinnützigen Projekten dienen und einen sozialpädagogischen Charakter haben. Die Maßnahmen ernteten wenig Zuspruch, im September 1931 wurden reichsweit gerade einmal 106 Teilnehmer beschäftigt. Nach diesen negativen Erfahrungen wurden im Juli 1931 die Richtlinien geändert und der FAD stand nun allen Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren offen. Zwar waren ältere Arbeitslose nach wie vor ausgeschlossen, allerdings konnte jetzt die große Anzahl von Jugendlichen einbezogen werden, die bisher gar keine Arbeitslosenunterstützung erhielten.

Die Stadtverwaltung machte von der neuen Regelung zunächst keinen Gebrauch. Erst im März 1932 plante der Frankfurter Magistrat zusammen mit Jugendverbänden einen sechzehnwöchigen freiwilligen Arbeitsdienst für lediglich etwa 500 jugendliche Erwerbslose. Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen lag zu diesem Zeitpunkt bei etwa 7.000. Die Jugendlichen sollten die Vorarbeiten für eine geplante Stadtrandsiedlung leisten. Der Einsatz wurde mit täglich zwei Reichsmark honoriert und die Arbeitenden erhielten Mahlzeiten von der Stadt. Dem Vorhaben stimmten außer den Kommunisten und Nationalsozialisten alle Fraktionen der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung zu. Die Haltung der NSDAP zum Arbeitsdienst war zwiespältig. Obwohl sie später einen allgemeinen Arbeitsdienst einführten, lehnten sie den freiwilligen Arbeitsdienst ab. Arbeit galt in der Ideologie der Nationalsozialisten als „sittliche Verpflichtung jedes arbeitsfähigen Volksgenossen … im Dienst der Volksgemeinschaft“, ein Ziel, das mit dem freiwilligen Arbeitsdienst der Weimarer Republik nicht in Einklang zu bringen war. Das „Dienen“ der Jugendlichen im Arbeitsdienst sollte weniger die wirtschaftliche, als vielmehr die gesellschaftliche Krise überwinden und einen völkischen Staat etablieren und deutlich am Militärdienst orientiert sein. Das war innerhalb der Weimarer Republik nicht möglich. „Gewiss, wir werden auch einen Arbeitsdienst einrichten, aber ganz anderer Art als wie Sie es hier beabsichtigen. Warten Sie es nur ab!“, rief der NSDAP-Stadtverordnete Wolfram. Der geplante freiwillige Arbeitsdienst sei nur „schamlose Ausbeutung“.

Für die geplanten Erdarbeiten kamen nur ältere männliche Jugendliche in Frage. Weibliche jugendliche Arbeitslose hatten in Frankfurt – wie in anderen deutschen Städten auch – weit weniger Gelegenheit, im freiwilligen Arbeitsdienst beschäftigt zu werden. Mädchen wurden hauptsächlich auf häusliche Arbeit und Handarbeiten verwiesen. Die Selbsthilfe der Frankfurter Jugend richtete zusammen mit der Winterhilfe und den Organisationen der privaten Fürsorge Nähstuben ein. Daneben arbeiteten einige Mädchen in Küchen, wo das Essen für die im freiwilligen Arbeitsdienst beschäftigten Jugendlichen zubereitet wurde, oder sie wuschen in Waschküchen die Wäsche der allein stehenden männlichen Erwerbslosen. Neben dem freiwilligen Arbeitsdienst gab es Pflichtarbeit, mit der Jugendliche beschäftigt wurden. Die Pflichtarbeit wurde schon im Februar 1924 mit der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht reichsweit eingeführt, jedoch in Frankfurt zum ersten Mal im April 1931 umgesetzt: Danach konnte die Unterstützung Arbeitsfähiger von der Leistung gemeinnütziger Arbeiten abhängig gemacht werden.
Der Magistrat berichtete am 30. Juli 1932, dass von den 29.000 Empfängern von Fürsorgeleistungen insgesamt nur 286 Pflichtarbeit leisteten, davon waren 155 Jugendliche.

Im Gegensatz zum freiwilligen Arbeitsdienst wurde die Pflichtarbeit nicht nur von den kommunistischen und nationalsozialistischen Stadtverordneten, sondern auch von den Sozialdemokraten und Teilen des Zentrums abgelehnt. Nach 1933 führten die nationalsozialistischen Machthaber, ungeachtet ihrer Proteste vor 1933, den Arbeitsdienst zunächst fort. Auch die Pflichtarbeit wurde weitergeführt. Sie begannen sogar, für einen Teil der Jugendlichen, zwei Arbeitsfürsorgelager (Höchst und Mühlbergschule) einzurichten. Dort sollten besonders die angeblich „arbeitsscheuen“ Jugendlichen eingewiesen werden, sie erhielten dort neben der Verpflegung nur 30 Pfennig täglich. Viele Nationalsozialisten waren jedoch der Meinung, dass Arbeitslose solange nicht in den Arbeitsdienst gezwungen werden dürften, wie es keine allgemeine Arbeitsdienstpflicht gebe. So zitierte die Gaugruppe für den Arbeitsdienst Hessen-Nassau-Süd in einem Beschwerdebrief an das Frankfurter Fürsorgeamt eine Verfügung der Reichsleitung der NSDAP: „man würde durch einen Druck auf die Arbeitslosen den Arbeitsdienst sofort seines ehrenhaften Charakters entkleiden und zu einer Zwangsarbeit für Minderbemittelte machen.“ Allerdings hatte die Gaugruppe ein Disziplinproblem mit den Arbeitsunwilligen und versprach sich von einer Neuorganisation des Arbeitdienstes Möglichkeiten, „Widerspenstige“ und „minderwertige Elemente“ „erziehen“ zu können.

Am 26. Juni 1935 wurde für alle Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren eine allgemeine Arbeitsdienstpflicht, der Reichsarbeitsdienst (RAD), für ein halbes Jahr eingeführt, der sie „im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit“ erziehen sollte. Nicht mehr der Versuch, dem Individuum Hilfe anzubieten und Chancen einzuräumen stand im Mittelpunkt dieser Maßnahmen, sondern die Erziehung der Jugendlichen zu „Soldaten der Arbeit“.

 

 

Literatur und Quellen::

Benno Hafeneger, „Alle Arbeit für Deutschland“. Arbeit, Jugendarbeit und Erziehung in der Weimarer Republik, unter dem Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit (Köln 1988)

Harry Hubert, Jugendfürsorge, Jugendwohlfahrt und Jugendhilfe. Zur Geschichte des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main, Band 1: Von den Anfängen bis 1945, Frankfurt am Main 2005

Peter Dudek, Erziehung durch Arbeit. Arbeitslagerbewegung und freiwilliger Arbeitsdienst 1920 - 1935 (Opladen 1988)

Kiran Klaus Patel, „Soldaten der Arbeit“. Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945 (Göttingen 2003)

ISG, Akten des Wohlfahrtsamtes, Band 59

ISG, Bericht über die Verhandlungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main nach stenographischer Aufnahme, hrsg. von der Kanzlei der Stadtverordnetenversammlung, Frankfurt am Main 1908ff, Jahrgang 1932

In der Weltwirtschaftskrise sollten junge Menschen mit dem Freiwilligen Arbeitsdienst aus der Arbeitslosigkeit geholt werden. Allerdings konnte so nur wenigen jugendlichen Arbeitslosen für einige Wochen Arbeit vermittelt werden. Die Nationalsozialisten lehnten den freiwilligen Arbeitsdienst zunächst ab, führten ihn aber dennoch nach 1933 unter verschärften Bedingungen fort. Ab 1935 bestand eine Dienstpflicht für alle Jugendlichen. Dieser Arbeitsdienst war ein weiteres Instrument der Erfassung und Kontrolle Jugendlicher im totalitären Staat.



Autor/in: Kristina Matron
erstellt am 01.01.2006
 

Verwandte Begriffe

Freiwilliger Arbeitsdienst (FAD)


Reichsarbeitsdienst (RAD)


Weltwirtschaftskrise

Top