Die Haupttreuhandstelle Ost/Sonderabteilung Altreich und die Enteignung Frankfurter Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit

Nach der Besetzung Polens 1939 wurde die „Haupttreuhandstelle Ost“ (HTO) gegründet, die Enteignung, Verwaltung und Verwertung des Besitzes des polnischen Staates und der polnischen Bürger organisierte. Ihre „Sonderabteilung Altreich“ wurde auch in Frankfurt bei der Ausplünderung von aus Osteuropa stammenden Juden aktiv.

 

Im Kampf um das „jüdische Vermögen“ trat 1939 eine weitere konkurrierende Organisation neben Gestapo, Partei und Fiskus: die „Haupttreuhandstelle Ost“ (HTO). Nach der Okkupation Polens im Oktober 1939 gegründet, unterstand sie dem „Beauftragten für den Vierjahresplan“, Hermann Göring, und zeichnete verantwortlich für die Enteignung, Verwaltung und Verwertung des Besitzes des polnischen Staates und der polnischen Bürger. Zweigstellen der mit Sitz in Berlin amtierenden HTO bestanden in Danzig, Posen, Zichenau, Kattowitz und Krakau. Zu der von dem ehemaligen Bürgermeister Max Winkler geführten Stelle gehörte außerdem eine eigene Abteilung für die in den Reichsgrenzen von 1939 lebenden, auf etwa 72.000 geschätzten Juden polnischer Staatsangehörigkeit (etwa 50.000 im Altreich und mehr als 20.000 in Österreich), die in engem Kontakt mit dem Reichsfiskus, der Gestapo und den lokalen Finanzbehörden arbeitete: die „Sonderabteilung Altreich“.

 

In der Zeit ihrer über dreijährigen Existenz enteignete, verwaltete und verwertete die Sonderabteilung in Deutschland, Österreich und anderen dem Reich angeschlossenen Gebieten ein Vermögen in Höhe von etwa 270 Millionen Reichsmark; für das Gebiet des heutigen Hessen liegen bislang noch keine Zahlen vor. Die Beschlagnahme und anschließende Verwertung umfasste Liegenschaften und Anteile daran, Aktien-, Versicherungs- und Kontenguthaben, Hypotheken und Schuldverschreibungen genauso wie Industriediamanten, Haushaltsgegenstände, Kleidung und Mobiliar. Im Todesfall trat die Sonderabteilung die Erbfolge an, im Fall des Versicherungsschadens eines polnischen Zwangsarbeiters im Kreis Marburg beispielsweise beanspruchte die HTO das von der Versicherung des unfallverursachenden Kraftfahrzeugfahrers ausgezahlte Schmerzensgeld.

 

Im Gegensatz zum Fiskus bestand die Verwertung nicht zwangsläufig in der Verpachtung einzelner Liegenschaften. Zur Gewinnoptimierung für das Reich wurden die Liegenschaften verkauft, häufig an den Meistbietenden versteigert oder gegen Übernahme eventuell darauf ruhender Belastungen den gebietlichen Selbstverwaltungskörperschaften wie etwa den Landesforstverwaltungen zur Verfügung gestellt.

 

Die Abwicklung des polnisches Staates und seiner Bürger war eine günstige Gelegenheit für Investoren und Schnäppchenjäger. Mancher Kaufinteressent ließ sich gleich für mehrere Liegenschaften vormerken. Bevorzugt werden sollten vor allem Auslandsdeutsche und Umsiedler, für die von der HTO als Auffang- und Finanzierungsstellen die „Deutsche Aussiedlungsgesellschaft“ (DAG) und die „Deutsche Umsiedlungstreuhandgesellschaft“ (DUT) gegründet wurden, die den Verkauf landwirtschaftlicher Liegenschaften strukturieren und finanzieren sollten und in deren erklärter Intention es lag, auch die Kriegsteilnehmer an dem Raubzug zu beteiligen.

 

Bei der Verwaltung und Verwertung arbeitete die HTO-Sonderabteilung Altreich zwangsläufig sehr eng mit den regionalen Finanzämtern und deren Verwertungsstellen sowie der Gestapo zusammen. Teilweise wurden die gleichen Verwalter für die Liegenschaften bestellt; die Oberfinanzpräsidenten übernahmen zusammen mit den Preisprüfungsstellen die Wertberechnungen einzelner Objekte. Zudem kam es häufig vor, dass die Verwaltung und Verwertung zwischen HTO und Fiskus ausgetauscht wurde, wenn – wie in einigen Fällen vorgekommen – erst nach der Deportation die tatsächliche Staatsangehörigkeit des Besitzers festgestellt werden konnte. Dies galt insbesondere für die polnischen Bürger aus dem Gebiet des früheren Österreich-Ungarn oder den ostpolnischen Gebieten. In Einzelfällen, bei ungeklärter Staatsangehörigkeit etwa, wurde die Verwaltung und Verwertung dem „Reichskommissariat für die Behandlung feindlichen Vermögens“ übertragen.

 

Als „Kaufbewerber“ akzeptierte die Sonderabteilung Kriegsteilnehmer, -versehrte und -rentenempfänger des Ersten wie des Zweiten Weltkriegs sowie deren Hinterbliebene, aber auch „Versehrte der [NS-]Bewegung und deren Angehörige, Umsiedler, sonstige Entschädigungsberechtigte, Kriegsgeschädigte und „um Staat und Partei verdiente sonstige Einzelpersonen“. In besonders gelagerten Fällen verkaufte sie auch an die Rüstungsindustrie. Damit war der Kreis hier breiter gesteckt, als bei den Verwertungen durch die Finanzämter. So ist es nicht verwunderlich, dass die HTO 1943 berichtete, „die vielfältigen Möglichkeiten der Sonderabteilung haben sich längst herumgesprochen“.

 

Wie hoch davon der Anteil aus dem Vermögen von Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit war, die auf dem Gebiet des heutigen Landes Hessen lebten, muss die spätere Forschung zeigen. Allein zur Anzahl der beschlagnahmten Liegenschaften gibt es derzeit erste Hinweise. Laut einer Liste, deren letzter Eintrag vom 25. Januar 1945 datiert, hatte die Sonderabteilung 105 Liegenschaften in Verwaltung, die sich auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Hessen befanden.

 

Aktivitäten der Sonderabteilung in Frankfurt
In der Liegenschaftskartei sind für die Stadt Frankfurt die folgenden Häuser und Grundstücke aufgeführt (ohne Namen der jüdischen Besitzer):

Arnsburgerstraße 50, Beethovenstraße 64, Eiserne Hand 27, Eschersheimer Landstraße 20, Eschersheimer Landstraße 39, Friedberger Landstraße 34, Guiollettstraße 55, Hammanstraße 2, Hans Handwerkstraße 34, Heidestraße 32, Hermesweg 6, Hinter der schönen Aussicht 14, Gollau (?) 29, Hölderlinstraße 12, Kiesstraße 37, Kleine Friedbergerstraße 10, Kleine Hochstraße 8, Mainstraße 20 (1894 von dem Eigentümer, dem jüdischen Architekten Max Seckbach als Mehrfamilienmietshaus gebaut, bei den Luftangriffen auf Frankfurt zerstört), Merianstraße 33, Musikantenweg 4, Münchnerstraße 15 (heute Hotel Metropolitan), Obermainanlage 12, Obermainstraße 12, Oskar-von-Millerstraße 7, Ostendstraße 1,5, 9 und 83, Rendelerstraße 32, Wolfgangstraße 123, Windeckstraße 33, Wielandstraße 15, Weiherstraße 6, Uhlandstraße 33 und 60, Stalburgstraße 22, Schwalbacherstraße 68/Ecke Frankenallee, Seumestraße 6, Schwanenstraße 6, Schönhofstraße 23, Schneckenhofstraße 11 (Sachsenhausen), Schichaustraße 4, Schäfergasse 8.

 

Diese Adressen befinden sich meist in den einfacheren Gegenden der Stadt, im Gallus oder im Nord- und Ostend, dem Viertel mit dem höchsten Anteil jüdischer Bevölkerung, wo sich vor allem die so genannten Ostjuden angesiedelt hatten. Sie entstammten meist ärmlichen Verhältnissen, hatten sich in der Handelsmetropole Frankfurt mit kleinen Geschäften hochgearbeitet und von den Erträgen ihres Lebens Wohnungen oder Häuser erworben.

 

Häufig genug aber hatte die HTO-Sonderabteilung Altreich anstelle von Liegenschaften nur die zumeist bescheidenen Wohnungseinrichtungen oder Altschulden von „Ariern“ bei den gewerbetreibenden Kaufleuten einzutreiben wie das Beispiel der Kaufleute Bendel Bernhard Eisenberg und seiner Ehefrau Raca (auch Rose oder Rosa), geborene Stecher, aus der Frankfurter Uhlandstraße 54 zeigt. Beide waren in Nowy Zmigrod (dt.: Schmiedeburg), einem typischen polnischen Schtetl 80 Kilometer südöstlich von Krakau geboren worden und von Jaslo irgendwann an den Main gekommen. 1927 wurde hier ihr Sohn Heinrich Simon geboren.

 

Eisenberg hatte zusammen mit seiner Frau ein nicht näher bezeichnetes Geschäft geführt, vermutlich ein Möbel- oder Tuchgeschäft oder ein kleines Warenhaus; zu seinen Kunden zählten meist „Leute mit sehr geringem Einkommen und einer großen Kinderzahl, die zumeist in den Vororten Frankfurts wohnen“. Im Oktober 1940, als die Familie noch von den Außenständen lebte, gelang es Bernhard Eisenberg, nach Jugoslawien „auszuwandern“. Seine Frau und das gemeinsame Kind verblieben in Frankfurt. Beide wurden vermutlich mit einem der Transporte im Mai/Juni 1942 aus Frankfurt deportiert, ihr Schicksal ist unbekannt.

 

Noch bevor Bernhard Eisenberg nach Jugoslawien ging, musste er beim Finanzamt Frankfurt (Main)-Börse eine Aufstellung seiner Außenstände deponieren. Er trat einen Teil davon zur finanziellen Sicherstellung seiner Frau ab, da er sonst nicht in der Lage sei, für deren Unterhalt zu sorgen. Eine zweite Aufstellung für das Finanzamt bezeichnete die bislang uneinbringbaren Forderungen, die sich auf Beträge zwischen 3,50 und 700 Reichsmark beliefen, meist jedoch unter 100 Reichsmark lagen. Beide Posten wurden dann von Raca Eisenberg im Januar 1941 bei der HTO-Sonderabteilung Altreich als polnisches Vermögen angemeldet. Die Anmeldung enthielt auch ihren persönlichen, höchst bescheidenen Hausrat, in der Regel gebrauchte alte Möbel und Kleidung, da vermutlich alles, was noch brauchbar gewesen war, in den Jahren zuvor oder für Bernhard Eisenbergs Auswanderung verkauft werden musste. So waren im September 1941 nur noch zwei Betten und ein Federbett, ein Tisch mit 6 Stühlen, Töpfe und Geschirr und eine einfache Garnitur Wäsche für sie und ihren Sohn vorhanden.

 

Zu diesem Zeitpunkt hatte Raca Rose Eisenberg bereits den Anwalt Siegfried Popper mit der Eintreibung der Außenstände beauftragt. Popper musste die Eintreibung Ende August 1941 wiederum an den von der HTO mit der Zwangsverwaltung des bescheidenen Eisenbergschen Vermögens beauftragten kommissarischen Verwalter Eduard Fischer abgeben. Fischer hatte damit eine mühsame Aufgabe übernommen; immer wieder fragte die HTO nach, wie denn bei der Höhe der Außenstände im Wert von fast 9.000 Reichsmark immer nur kleine Beträge eingetrieben werden konnten. Fischer rechtfertigte sich damit, daß häufig genug die Schuldner zahlungsunfähig waren, den Kaufmann angeblich gar nicht kannten oder deren Ehefrauen sich als geschäftsunfähig bezeichneten, solange ihr Mann an der Front stünde. Bei vielen kam die Post des Zwangsverwalters mit „unbekannt verzogen“ zurück. Da die HTO wiederholt auf Zahlungen drängte, ließen sich zahlungswillige Schuldner auf einen Vergleich ein, wonach sie nur noch bis zu 40 Prozent der geschuldeten Summe in Raten zahlen mussten.

 

Dennoch gestaltete sich die Eintreibung in den Folgejahren als höchst schwierig, auch wenn Fischer 10 Prozent der Gesamtsumme als Honorar einstrich. Seit dem Herbst 1943 gingen gar keine Zahlungen mehr ein, was die HTO, die noch bis in die letzten Kriegstage ihre Aufgabe wahrnahm, in einem letzten Schreiben vom Januar 1945 an Fischer monierte. Zu diesem Zeitpunkt waren Raca Rose Eisenberg und ihr Sohn Hermann Simon vermutlich schon Jahre tot, ermordet in einem der Vernichtungslager im Osten, Bernhard Eisenbergs Schicksal in Jugoslawien ist unbekannt.

 

Literatur::

Bernhard Rosenkötter, Die Haupttreuhandstelle Ost. Wirtschafts- und Volkstumspolitik in den annektierten polnischen Gebieten unter besonderer Berücksichtigung des Vorgehens im „Reichsgau Wartheland“ 1939-1945. Diss. Fernuniversität Hagen 2001

Susanne Meinl/Jutta Zwilling, Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung, Frankfurt, New York 2004

Nach der Besetzung Polens 1939 wurde die „Haupttreuhandstelle Ost“ (HTO) gegründet, die Enteignung, Verwaltung und Verwertung des Besitzes des polnischen Staates und der polnischen Bürger organisierte. Ihre „Sonderabteilung Altreich“ wurde auch in Frankfurt bei der Ausplünderung von aus Osteuropa stammenden Juden aktiv.



Autor/in: Susanne Meinl
erstellt am 01.01.2008
 

Verwandte Begriffe

Ostjuden

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