„Kindereuthanasie“ 1941-1945

Hunderte von behinderten Kindern und Jugendlichen wurden 1941-1945 in der „Kinderfachabteilung Eichberg“ ermordet. Mitarbeiter des Stadtgesundheitsamts Frankfurt nahmen für sich in Anspruch, Einweisungen dorthin verhindert zu haben.

Ab August 1939 waren Ärzte und Hebammen dazu verpflichtet, neugeborene behinderte Kinder dem Gesundheitsamt zu melden. Der Amtsarzt hatte die Meldungen an den „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ in Berlin weiterzuleiten. Tatsächlich existierte der „Reichsausschuss“ nur auf dem Papier. In Wirklichkeit gelangten die Meldungen an die „Kanzlei des Führers“, wo ausgewählte Mitarbeiter die sogenannte „Kindereuthanasie“ organisierten und steuerten. Zur Ermordung behinderter Kinder und Jugendlicher richtete die Berliner Mordorganisation an verschiedenen Orten im Deutschen Reich so genannte „Kinderfachabteilungen“ ein. Tatsächlich handelte es sich um Mordstätten, wo Ärzten und Pflegepersonal die Kinder und Jugendlichen mit Medikamenten töteten. Eine solche „Kinderfachabteilung“ entstand ungefähr im März/April 1941 in der Landesheilanstalt Eichberg im Rheingau, die auch für die Ermordung behinderter Kinder aus Frankfurt zuständig sein sollte.

Die Berliner Organisatoren erwarteten von den Gesundheitsämtern, dass deren Mitarbeiter die Eltern der behinderten Kinder dazu überredeten oder drängten, ihre Kinder in die „Kinderfachabteilungen“ aufnehmen zu lassen. Dazu sollten neuartige Behandlungsmöglichkeiten und besondere Heilungschancen in Aussicht gestellt werden. Zwangseinweisungen waren formal nicht vorgesehen. Allerdings sollte den Eltern bei Verweigerung der Anstaltsunterbringung angedroht werden, dass sie für spätere Behandlungskosten selbst aufkommen müssten und dass ihnen möglicherweise das Sorgerecht entzogen werden könne.

Mitarbeiter verschiedener Gesundheitsämter, auch des Stadtgesundheitsamts Frankfurt, nahmen nach 1945 – bislang unwiderlegt – für sich in Anspruch, sie hätten sich bemüht, Einweisungen in die „Kinderfachabteilung Eichberg“ zu verhindern. Der stellvertretende Amtsleiter Obermedizinalrat Josef Widmann behauptete 1947, er habe mit Wissen des Oberbürgermeisters Friedrich Krebs und des Gesundheitsamtsleiters Werner Fischer-Defoy davon abgesehen, Eltern zur Einweisung ihrer Kinder in die Anstalt Eichberg zu drängen. In der Folgezeit habe die Amtsärztin Anneliese Panhuysen entsprechende Fälle „abgebogen“. Die Medizinalrätin Panhuysen selbst sagte 1947 aus, man sei auch in Absprache mit dem Amtsjuristen Rudolf Prestel (1898-1979) übereingekommen, „die Eltern der uns genannten Kinder dahin zu beraten, dass sie ihre Zustimmung zur Einweisung in die Kinderfachabteilung nicht gaben.“ Panhuysen behauptete sogar: „Wir hatten in allen Fällen mit unserem Zureden Erfolg.“

Zumindest eine entsprechende Grundhaltung lässt sich vereinzelt auch durch zeitgenössische Dokumente untermauern. Dies zeigt der Fall eines dreijährigen Mädchens aus Frankfurt mit der Behinderung „Trisomie 21“. Nachdem verschiedene Aufnahmeunterlagen für das Kind bereits der Landesheilanstalt Eichberg vorlagen, teilte das Jugendamt der Stadt Frankfurt der Anstalt mit, „dass sowohl die Mutter als auch die Grossmutter das Kind nicht aus dem Haushalt geben wollen. Die Sache kann bis auf weiteres auf sich beruhen. Zu gegebener Zeit wird neuer Antrag gestellt.“ Auch in anderen Fällen sind Anfragen des „Reichsausschusses“ an die Stadt Frankfurt über den Verbleib bestimmter gemeldeter Kinder dokumentiert mit der Zusatzfrage, ob man die Eltern nicht doch zu einer Einweisung bewegen könne.

Ein Gegenbeispiel lieferte eine Frau aus Hanau, die nicht mit dem Stadtgesundheitsamt Frankfurt in Kontakt kam. Als die Hanauerin ihre behinderte dreijährige Tochter 1942 in der Universitäts-Nervenklinik Frankfurt behandeln ließ, habe man ihr dort gesagt, „die einzige Klinik die solche Kinder aufnehme wäre ‚Eichberg‘ (Rheingau).“ Eine Schwester der Universitätsklinik machte nach Aussage der Mutter zwar „Andeutungen, das Kind nicht nach dort überweisen zu lassen“. Letztlich entschied die Mutter sich aber doch für eine Unterbringung des Kindes in der Anstalt Eichberg, nachdem das Eichberger Personal ihr versichert habe, „Euthanasie“-Gerüchte über die Anstalt entsprächen nicht der Wahrheit. Kurz nach der Aufnahme der Tochter in die Landesheilanstalt Eichberg erhielt die Mutter von dort die Mitteilung, ihr Kind sei verstorben.

Insgesamt starben in den Jahren 1941 bis 1945 in der Landesheilanstalt Eichberg annähernd 500 Kinder und Jugendliche. Es ist davon auszugehen, dass der weitaus größte Teil von ihnen als Insassen der „Kinderfachabteilung“ ermordet worden ist.

 

 

Literatur und Quellen::

Peter Sandner, Verwaltung des Krankenmordes. Der Bezirksverband Nassau im Nationalsozialismus, Gießen 2003

Jutta Heibel, Rudolf Prestel – Amtsjurist in der NS-Sozialverwaltung. In: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, Heft 65, Jg. 1999, S. 259-305

Gerrit Hohendorf / Stephan Weibel-Shah / Volker Roelcke / Maike Rotzoll, Die „Kinderfachabteilung“ der Landesheilanstalt Eichberg und ihre Beziehung zur Forschungsabteilung der Psychiatrischen Universitätsklinik Heidelberg unter Carl Schneider. In: Christina Vanja / Steffen Haas / Gabriela Deutschle / Wolfgang Eirund / Peter Sandner (Hg.), Wissen und irren. Psychiatriegeschichte aus zwei Jahrhunderten - Eberbach und Eichberg, Kassel 1999, S. 221-243

Akten im Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main: Akten des Magistrats Az. 7000 und Az. 7002

Akten im Hessischen Hauptstaatsarchiv (Wiesbaden): Abt. 430/1 Nr. 12513; Abt. 461 Nr. 32061 und 32442

Hunderte von behinderten Kindern und Jugendlichen wurden 1941-1945 in der „Kinderfachabteilung Eichberg“ ermordet. Mitarbeiter des Stadtgesundheitsamts Frankfurt nahmen für sich in Anspruch, Einweisungen dorthin verhindert zu haben.



Autor/in: Peter Sandner
erstellt am 01.01.2006
 

Verwandte Personen

Fischer-Defoy, Werner


Krebs, Friedrich


Prestel, Rudolf

Verwandte Begriffe

Eichberg


Euthanasie

Verwandte Orte

Gesundheitsamt


Universitäts-Nervenklinik

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