Der Vertrag des unbestrittenen Stars der Frankfurter Oper Magda Spiegel wird im Interesse der Reputation der Oper bis 1935 verlängert. Sie bleibt in Frankfurt und erleidet den gleichen Tod wie fast alle, die blieben.
Am 23. Juni 1933 beantragte Hans Meissner bei seinem Dienstherrn, dem Frankfurter Oberbürgermeister, die Verlängerung des Vertrages für Magda Spiegel. Sie sei zwar nichtarischer Abstammung, aber schon seit frühester Jugend evangelisch getauft. Derartiges zählte im rassischen Antisemitismus jedoch überhaupt nicht. Gewichtiger war der Hinweis, dass sie „wegen ihrer überragenden stimmlichen und künstlerischen Veranlagung als auch wegen der Reichhaltigkeit der von ihr beherrschten Rollen gleichwertig nicht ersetzt werden kann.“ Magda Spiegel war unbestritten ein Star. Den Ausschlag für eine Vertragsverlängerung bis 1935 gab, dass sie bereits vor 1918 eingestellt worden und im Sinne der Machthaber politisch völlig unbelastet war. Anfang April 1933 hatte sie das Misstrauensvotum des Ensembles der Oper gegen Oberregisseur Herbert Graf mitunterschrieben.
Im April 1934 gastierten die Städtischen Bühnen in den Niederlanden. Das Erinnerungsfoto am Strand von Scheveningen zeigt Meissner und Spiegel in aufgeräumter Stimmung, der Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs, der seine Uniform, in der er sich üblicherweise präsentiert, zu Hause gelassen hat, vergräbt beide Hände in den Manteltaschen, was die sicherlich gewollte Distanz zur Jüdin an seiner Seite bewahrt. Die Mitreise des Oberbürgermeisters unterstrich die Absicht der Tournee, im Ausland, als Antwort auf die so genannte Gräuelpropaganda gegen das Dritte Reich, das hochstehende Kulturschaffen des neuen Reiches zu demonstrieren. Der Star Magda Spiegel war das Tüpfelchen auf dem i, weil der Auftritt der „Jüdin“ bereits als solcher der Gräuelpropaganda widersprach.
Während der Tournee ging im Büro des Oberbürgermeisters ein Brief der NSDAP-Ortsgruppe Dornbusch ein. Der Ortsgruppenleiter beschwerte sich über die Abbildung eines Porträts der „Jüdin Magda Spiegel“ in der Werbebroschüre der Städtischen Bühnen für die Spielzeit 1933/34, die seit mehreren Monaten vorlag. Die Partei ließ nicht locker. Der Chorsänger Tobias Feuerbach, der als einziger im Ensemble zu Proben in Uniform erschien, meldete, Magda Spiegel habe bei einer Beschneidungsfeier rituelle Lieder gesungen. Das war eine raffinierte und wohlkalkulierte Denunziation. Die Beschneidung gehörte im nationalsozialistischen Judenbild zu den in arischen Augen besonders verabscheuungswürdigen Widerwärtigkeiten. Wer dort rituelle Lieder sang, bekannte sich fraglos uneingeschränkt zum Judentum. Magda Spiegel wurde dazu verhört. Sie schaltete einen Rechtsanwalt ein. Friedrich Bethge, der in seinem Amt als Chefdramaturg für Dienstzuchtangelegenheiten zuständig war, weigerte sich, gegen den Denunzianten vorzugehen, weil der als guter Nationalsozialist ihm bekannt gewordene Vorfälle nur seiner Dienststelle mitgeteilt hätte. Magda Spiegel erlitt einen Nervenzusammenbruch. Der Vertrag wurde nicht verlängert. Spiegel beantragte daraufhin, mit 47 Jahren, ihre Pensionierung wegen Berufsunfähigkeit.
Magda Spiegel blieb in Frankfurt und erlitt das gleiche Schicksal wie fast alle, die blieben. Sie wandte sich immer wieder verzweifelt und in der Hoffnung an den Oberbürgermeister, dass Schikanen abgemildert würden. 1941 wird ihr die Wohnung gekündigt, weil Juden nicht mehr in „arischen“ Häusern zu wohnen hatten. 1942 beschwert sie sich über die Anwendung des Zwangsnamens Sara. Pünktlich mit der Deportation nach Theresienstadt im September 1942 wird die Ruhegeldzahlung eingestellt. Sechs Wochen später wird sie nach Auschwitz deportiert. Offiziell gilt sie seitdem als verschollen. Vom Transport, der sie nach Auschwitz brachte, überlebten nur zehn Prozent der Deportierten.
Der Vertrag des unbestrittenen Stars der Frankfurter Oper Magda Spiegel wird im Interesse der Reputation der Oper bis 1935 verlängert. Sie bleibt in Frankfurt und erleidet den gleichen Tod wie fast alle, die blieben.