Entflechtung, Abwicklung und (k)ein Ende – Der IG Farben-Konzern nach 1945

Im Juli 1945 wurde die IG Farbenindustrie wegen ihrer Teilhabe an der verbrecherischen NS-Politik von den Alliierten beschlagnahmt. Fünf Jahre später wurden aus dem Vermögen die Firmen Hoechst, Bayer und BASF gegründet und so dem alliierten Ziel der Entflechtung Rechnung getragen. Forderungen und Verpflichtungen der alten Firma verwaltete nun die IG Farbenindustrie in Abwicklung, die später eine kleinere Summe zur Entschädigung von Zwangsarbeitern beisteuerte.

 

„An den Aktien der Auflösungsgesellschaft klebt Blut.“
(Peter Gingold, 1991)

 

 

Nach der Befreiung 1945 war die Zerschlagung deutscher Großkonzerne wegen ihrer Teilhabe an Aufrüstung, Krieg und NS-Verbrechen wichtiges Ziel alliierter Politik. Die USA forderten die konsequente Entflechtung in kleine, selbstständige Unternehmen. Neben den Kohle- und Stahltrusts traf dies besonders die IG Farbenindustrie AG mit ihren 214 in- und 248 ausländischen Beteiligungen.

 

Rechtliche Grundlagen
Am 5. Juli 1945 trat in der US-Zone die Allgemeine Anordnung Nr. 2 zum Militärgesetz Nr. 52 in Kraft. Vorstand und Aufsichtsrat der IG wurden ihrer Funktionen enthoben und das Vermögen des Konzerns beschlagnahmt. Am 30. November 1945 fertigten die vier alliierten Militärs in Berlin das Kontrollratsgesetz Nr. 9 aus, wonach der eingezogene Besitz und die Rechte daran in deren Verantwortlichkeit übergingen. Zu den wichtigen Vereinbarungen gehörten die Auflösung der Kartellbeziehungen sowie die Kontrolle aller Forschungsarbeiten und Produktionstätigkeit. Die sowjetische Besatzungszone verfolgte bald eine eigene IG-Politik und betrieb die Fabrikanlagen, soweit diese nicht demontiert waren, als Volkseigentum in der 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik weiter.

 

Ab Herbst 1948 nahm das Bipartite IG Farben Control Office in der Bizone seine Arbeit auf, 1949 mit Errichtung der Tri-Zone zur Tripartite IG Farben Control Group erweitert. Daneben berief die Hohe Kommission den Ausschuss Farben Dispersal Panel (FARDIP) mit deutschen Experten ein; vielfach handelte es sich bei den Mitgliedern allerdings um ehemalige IG Manager. In ihren Studien zur Entflechtung sollten die Experten vor allem die ökonomischen Faktoren berücksichtigen, etwa die Abhängigkeit der IG vom Außenhandel. Die Gremien diskutierten ihre Ergebnisse regelmäßig mit Vertretern der Bundesregierung. Am 17. August 1950 unterzeichnete John McCloy im Namen der Hohen Kommission das Gesetz Nr. 35 über die Aufspaltung des Vermögens der IG Farbenindustrie AG. Der Ausschuss FARDIP gab 1951/52 die Ausgründungen Hoechst, Bayer und BASF bekannt, denen jeweils kleinere Gesellschaften anzugliedern waren.

 

Mehr als 90 Prozent des westlichen IG Vermögens wurde auf diese Nachfolger verteilt. Das IG Liquidationsschlussgesetz vom Januar 1955 hob schließlich sämtliche Beschränkungen alliierter Gesetzgebung auf. BASF, Bayer und Hoechst besaßen schon bald wieder herausragende Positionen im Inland und agierten über Beteiligungen oder Tochterunternehmen erneut weltweit.

 

Erneute weltweite Beteiligung
Am 27. Mai 1955 fand die erste Hauptversammlung der IG Farbenindustrie in Abwicklung statt. Als verantwortliche Organe fungierten Aufsichtsrat und Liquidationsvorstand. Nach der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 1952 belief sich das Abwicklungskapital auf 1,918 Milliarden DM; es wurde größtenteils an die Nachfolgegesellschaften vergeben. Die Aktionäre teilten sich auf in solche der ehemaligen IG und solche der ausgegründeten Unternehmen.

 

Die Gesellschaft prüfte Forderungen und Verpflichtungen des ehemaligen IG Konzerns und verwaltete bis zur Klärung aller Ansprüche das hierdurch gebundene Vermögen. So bemühten sich die Liquidatoren seit den 1980er Jahren etwa gerichtlich um Rückgabe des so genannten Interhandel-Vermögens der früheren IG Chemie mit Sitz in Basel. Darin war ab 1928 wesentliches Kapital der IG im Ausland zusammengefasst worden, darunter auch Anteile der Tochter General Aniline & Film Corporation New York (GAF). Nach dem Zweiten Weltkrieg führte Interhandel gegen die USA einen Prozess über die Freigabe des 1942 dort als deutsches Feindvermögen beschlagnahmten Besitzes der GAF. In einem Vergleich erhielt das Unternehmen eine Entschädigung von etwa 120 Millionen US-Dollar. Über den Gesamtwert der Interhandel von umgerechnet etwa 2,2 Milliarden Euro stritt die IG in Abwicklung mit deren Rechtsnachfolgerin, das war die Schweizerische Bankgesellschaft (SBG) bzw. ab 1997/98 die Großbank Union Bank of Switzerland.

 

Eine Ausschüttung schloss 1993 die Liquidation des Westvermögens ab. Der Restbetrag von 30 Millionen DM sollte zur Durchsetzung von Ansprüchen in Ostdeutschland verwendet werden, denn mehr als die Hälfte des einstigen IG Firmenbesitzes lagen in der ehemaligen DDR. Die Beschwerde auf Rückübertragung von 151 Millionen Quadratmetern enteigneten Grund und Bodens, darunter der Buna-Betrieb in Schkopau und das Ammoniakwerk Merseburg in Leuna, nahm das Bundesverfassungsgericht 1996 mangels Erfolgsaussicht jedoch gar nicht erst zur Entscheidung an.

 

Entschädigung für ehemalige Zwangsarbeiter?
Bei der Hauptversammlung 1999 stimmten die Aktionäre der Einrichtung einer Stiftung zu. Sie wurde letztlich mit einem Kapital von nur 500.000 D-Mark ausgestattet. Neben Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter sollte der Fonds der Versöhnung dienen. Dagegen forderten das „Bündnis gegen IG Farben“ und die „Kritischen Aktionäre“ eine sofortige Liquidation, um den Erlös und das restliche Firmenvermögen in einer Stiftung aufgehen zu lassen. Im November 2003 meldete die Nachfolgegesellschaft der IG Insolvenz an. Nach Auskunft Volker Pollehns aus dem Jahr 2006, einem der vom Amtsgericht Frankfurt bestellten Liquidatoren, besteht das Unternehmen im rechtlichen Sinne jedoch immer noch. Und die Aktien der IG Farben in Liquidation sind im Jahr 2010 wieder börsennotiert. Die Entschädigungsleistungen an überlebende Zwangsarbeiter von Buna/Monowitz garantiert seit 1999 die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“. Die IG Farben in Liquidation zählt nicht zu den Stiftern.

 

 

 

Literatur:

Jutta Ditfurth / Manfred Zieran, Vergiftungen pflastern ihren Weg. Hoechst, Bayer, BASF – die IG Farben und ihre Nachfolger; in: Jutta Ditfurth, Träumen Kämpfen Verwirklichen. Politische Texte bis 1987, Köln 1988, S. 86-109.

 

Heike Drummer / Jutta Zwilling, Von der Grüneburg zum Campus Westend. Die Geschichte des IG Farben-Hauses. Johann Wolfgang Goethe-Universität (Hg.), Frankfurt am Main 2007, besonders S. 82-90.

Shagra Elam, Die Schweiz und die Vermögen der I.G. Farben. Die Interhandel-Affäre, in: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, 13. Jg., 1998, Heft 1, S. 61-91.

Mario König, Interhandel. Die schweizerische Holding der IG Farben und ihre Metamorphosen – eine Affäre um Eigentum und Interessen (1910-1999), o. O. 2001.

Volker Koop, Das schmutzige Vermögen – Das Dritte Reich, die I.G. Farben und die Schweiz, München 2005

Hans-Dieter Kreikamp, Die Entflechtung der I.G. Farbenindustrie A.G. und die Gründung der Nachfolgegesellschaften; in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Jg. 25, 1977, Heft 2, S. 220-251.

Im Juli 1945 wurde die IG Farbenindustrie wegen ihrer Teilhabe an der verbrecherischen NS-Politik von den Alliierten beschlagnahmt. Fünf Jahre später wurden aus dem Vermögen die Firmen Hoechst, Bayer und BASF gegründet und so dem alliierten Ziel der Entflechtung Rechnung getragen. Forderungen und Verpflichtungen der alten Firma verwaltete nun die IG Farbenindustrie in Abwicklung, die später eine kleinere Summe zur Entschädigung von Zwangsarbeitern beisteuerte.



Autor/in: Heike Drummer / Jutta Zwilling
erstellt am 01.01.2011
 

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