Die letzten Monate bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bei Hartmann & Braun

Firmen-Bekanntmachung zur Gedächtnisfeier für die gefallenen Gefolgschaftsmitglieder vom 21. Februar 1944, H & B Firmengeschichtliche Dokumentation 8.2.1944

Firmen-Bekanntmachung zur Rückverlegung von Produktionseinrichtungen vom 9. Oktober 1944, H & B Firmengeschichtliche Dokumentation 8.2.1944

Produktionsgenehmigung für Hartmann & Braun vom 17. Juni 1947, H & B Firmengeschichtliche Dokumentation 8.2.1944

In den letzten Monaten des Weltkriegs ist die Unternehmensführung bemüht, Produktionsanlagen, die für die Aufrechterhaltung der Kriegsproduktion ausgelagert waren, nach Frankfurt zurückzubringen. Angesichts der absehbaren Niederlage und dem Ende des NS-Regimes ist die Rettung des Unternehmens das Ziel.

 

Zeremoniell und Pathos der noch im Oktober 1943 üblichen Gefallenenehrungen mit Ehrenformationen, musikalischen Darbietungen, Treueschwüren, Racheschwüren und Bekundigung des fanatischen Willens, bis zum Endsieg zu kämpfen, sind verschwunden. Die Trauerfeier für die 165 „Gefallenen“ des Luftangriffs vom 8. Februar 1944 ist kurz und findet fast zwei Wochen nach dem Angriff unter freiem Himmel statt. Im Werksgelände gibt es keinen intakten Raum. Der Hof musste erst geräumt werden. Die Ansprachen des Betriebsführers und des nationalsozialistischen Betriebsobmanns sind kurz: Das Opfer der Gefallenen sei nicht umsonst gewesen. Auch der Betriebsobmann verzichtet auf die zeremonielle Treue- und Rachepathetik. Der Gauleiter, der während der Lösch- und Bergungsarbeiten kurz vorbei geschaut hatte, erscheint nicht. Der Befehl der Bekanntmachung der Gedächtnisfeier: „Warm anziehen, Kopfbedeckung aufbehalten!“ ordnet aufgrund der klirrenden Februarkälte sogar den Verzicht auf selbstverständliche Konventionen der Kondolenz und der Respektbezeugung gegenüber Toten an. Die Produktion muss weitergehen und ob die Betriebsführung tatsächlich in Sorge ist, die Gedächtnisfeier unter freiem Himmel könne zu Erkältungskrankheiten führen, ist eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist die Sorge, die Gedächtnisfeier bei klirrender Kälte könne als Alibi für Krankmeldungen genutzt werden. Anfang März 1944 wird den Frauen unter den Beschäftigten verboten, bei Luftalarm das Firmengelände zu verlassen. Soweit sie in der Nachbarschaft des Werkes wohnen, war dies bisher gestattet, um ihren Wohnungen und Kindern nahe sein zu können. Der Werkschutz hat Anweisung, ein Verlassen des Geländes zu verhindern. Begründet wird die Maßnahme allein damit, dass in allen kriegswichtigen Betrieben trotz Alarm weitergearbeitet wird. Kein Wort von Durchhalten und Opferbereitschaft der Heimatfront. Unterschrieben hat die Bekanntmachung nur der Betriebsführer, der Vorstandsvorsitzende. Das ist ungewöhnlich. Im nationalsozialistischen Musterbetrieb ist die gemeinsame Abzeichnung von Aushängen durch Betriebsführer und den Betriebsobmann üblich.

 

Am 9. Oktober 1944 dankt der Betriebsführer für den Einsatz bei der Rückverlagerung von Maschinen und Produktionseinrichtungen, die seit 1942 mit den Beschäftigten vorsorglich in den Westen des Reichs und nach Frankreich ausgelagert worden sind. Jetzt rückt die Front im Westen unaufhaltsam näher und die Produktionseinrichtungen und die Beschäftigten kehren zurück. Angesichts der Kriegsverhältnisse sind die Probleme gewaltig und der Betriebsführer dankt in einem persönlich gehaltenen Schreiben für den Einsatz, mit dem verhindert wurde, dass wesentliche Teile des Betriebsvermögens der Hartmann & Braun Aktiengesellschaft in Feindeshand fiel. Den Kopf ziert der alte Stempel der Aktiengesellschaft. Braun dankt im Namen des gesamten Vorstands und erwähnt im Besonderen den Einsatz der „ausländischen Gastarbeiter“.

 

Wie schon in den Bekanntmachungen zuvor fehlt die Unterschrift des nationalsozialistischen Betriebsobmanns. Der Vorstandsvorsitzende, Sohn des Mitbegründers der Firma und bereits vor 1933 Vorstandsvorsitzender, bricht mit der Ideologie und betont den Betriebswert aller Beschäftigten. Aus Arbeitssklaven werden „Schulter an Schulter mit den deutschen Kameraden“ vollwertige Mitarbeiter. Die liberale Unternehmenstheorie, die den Arbeiter nach seiner Arbeitskraft beurteilt und in Markterfolg einerseits und im Interesse am Erhalt der Arbeitsplätze andererseits das verbindende Interesse sieht, kehrt zurück. NS-Ideologie und NS-System verschwinden Monate vor ihrem realen Ende. Willkommen waren sie so lange, wie Aufrüstung und Krieg reiche Profite abwarfen.

 

Mit der Produktionsgenehmigung Nr. 25 / 3213 vom 17. Juni 1947 erhalten die Hartmann & Braun AG und ihr alter Vorstandsvorsitzender die Erlaubnis, die Produktion in ihrem traditionellen Geschäftsbereich elektrischer und wärmetechnischer Mess- und Regelgeräte wiederaufzunehmen.

In den letzten Monaten des Weltkriegs ist die Unternehmensführung bemüht, Produktionsanlagen, die für die Aufrechterhaltung der Kriegsproduktion ausgelagert waren, nach Frankfurt zurückzubringen. Angesichts der absehbaren Niederlage und dem Ende des NS-Regimes ist die Rettung des Unternehmens das Ziel.



Autor/in: Jürgen Steen
erstellt am 01.01.2003
 

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