Grabsteine jüdischer Bürger, die angesichts der NS-Verfolgung sich selbst das Leben genommen haben.
Auf dem Neuen Jüdischen Friedhof an der Eckenheimer Landstraße erinnern 839 Grabsteine an Frankfurter Jüdinnen und Juden, die während der NS-Zeit durch „Freitod“ aus dem Leben geschieden waren. Nach 1945 wählte die Friedhofsverwaltung für diese Gräber zunächst schlichte Holztafeln aus, die später durch die erkennbar gleich gestalteten Granitblöcke ersetzt wurden.
Verfolgungen, Demütigungen, die drohende Deportation oder die Angst vor dem qualvollen Sterben in einem Konzentrationslager sind meist Gründe für diese Verzweiflungstaten gewesen. Obgleich die Selbsttötung nach jüdischem Religionsgesetz verboten ist, versichert die hebräische Grabinschrift „Gestorben zu Ehren des göttlichen Namens“, dass die Toten als Opfer geehrt werden.
In der Datenbank Gedenkstätte Neuer Börneplatz sind 880 „Freitod“-Opfer namentlich bekannt (Stand: August 2015).
Ort
Neuer Jüdischer Friedhof, Eckenheimer Landstraße 238,
Haupt- und Querachse, Blöcke 1, 2, 5 und 7
Ausführung
einheitliche helle Granitsteine
Auf dem Friedhof gibt es 839 Grabsteine für jüdische Bürger, die in der NS-Zeit den Freitod einer Deportation vorgezogen haben.
Grabsteininschrift
Hebräisch: „Der göttliche Name wird sein Blut rächen“ [hashem yinkom damo]
Das Foto zeigt die Gräber von Jenny und Karl Kahn, die am 11. Juni 1942 zusammen aus dem Leben geschieden sind.
Grabsteine jüdischer Bürger, die angesichts der NS-Verfolgung sich selbst das Leben genommen haben.