Der Prozess gegen Mitglieder der ZdA-Jugendgruppe

Die Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten auf einer Wanderung im Taunus, Fotografie um 1930

Die Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten auf einer Wanderung im Taunus, Fotografie um 1930

Schutzhaftbefehl für Paul Grünewald, datiert 7. Oktober 1934

Anklageschrift gegen Mitglieder der aus der ZdA-Jugendgruppe hervorgegangenen Widerstandsgruppe, datiert 16. November 1934

Zeitungsausriss „Frankfurter Generalanzeiger“ vom 20. Januar 1935

Im Prozess gegen die aus der Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten (ZdA) hervorgegangene Widerstandsgruppe werden im Januar 1935 21 Mitglieder angeklagt und acht zu mehrjährigen Zuchthaus- und Gefängnisstrafen verurteilt.

 

Am 5. Oktober 1934 gegen sechs Uhr morgens und in den folgenden Tagen verhaftete die Polizei 30 Mitglieder der Frankfurter und Darmstädter Widerstandsgruppen, die sich im Mai 1933 aus Mitgliedern der Jugendgruppen des ZdA gebildet hatten. Der Verrat eines Mitgliedes einer der 5er Gruppen führte zur Verhaftung des organisatorischen Kerns und zum Ende der Widerstandsgruppe. Nach monatelangen Verhören und weiteren Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen 21 Mitglieder. Im viertägigen Prozess, der am 15. Januar 1935 begann, wurden acht Angeklagte zu Zuchthaus- und Gefängnisstrafen verurteilt, 13 Angeklagte wurden freigesprochen. Nicht entdeckte Mitglieder sammelten Geld für die Verteidigung und unterstützten die Familien der Verhafteten, deren fehlende Einkommen Löcher in die kleinen und knappen Familienbudgets rissen. Paul Müller, der ehemalige Jugendsekretär, gehörte nicht zu den Verhafteten. Nach Beratung mit vertrauten Genossen flieht er in die Schweiz.

 

Die Vorbereitung auf eine mögliche Entdeckung hatte wesentlich zur Widerstandstätigkeit gehört. Regel war, nur zuzugeben, was unabweisbar war. In den Wohnungen durfte nichts Belastendes herumliegen oder versteckt sein. Ein Grund dafür war bereits, dass die Eltern nicht in die Widerstandstätigkeit der Tochter oder des Sohnes eingeweiht waren. Strafverschärfend war der Vorwurf einer politischen Organisation, juristisch ausschlaggebend, ob Mitgliedsbeiträge eingesammelt wurden. Für eine Verurteilung wegen Vorbereitung zum Hochverrat war juristisch gravierend, ob Flugblätter gegen Bezahlung oder zum Zweck der Weiterverbreitung angenommen wurden. Die Anklageschrift stellte die Angeklagten als langjährige Kommunisten dar und die Widerstandsgruppe als Tarnorganisation der KPD. Entsprechend berichtete die „gleichgeschaltete“ Presse.

 

1934 gab es noch unabhängige und in politischen Strafsachen erfahrene Verteidiger. Die Verteidigung entwickelte eine Strategie, die die Jugendlichkeit der überwiegend zwischen 17 und 21 Jahre alten Angeklagten und ihre aus jugendlichem Idealismus begangenen und deshalb entschuldbaren Taten in den Vordergrund stellten. Ein Verteidiger, der nach dem Prozess nicht mehr zu politischen Prozessen zugelassen wurde, erklärte in seinem Plädoyer, der Untergang des Römischen Reiches habe begonnen, als Kinder und Jugendliche in die Kerker geworfen worden seien. Wohl wissend, dass ein politischer Prozess gegen Jugendliche im Ausland große Aufmerksamkeit hervorrufen würde, beantragte der Staatsanwalt den Ausschluss von Auslandskorrespondenten wegen fehlender nationaler Gesinnung. So musste der Korrespondent des englischen Nachrichtenbüros Reuter vor Gericht seine nationale Gesinnung darlegen.

 

Einer der Hauptangeklagten, der Student Arnold Leetz, erzählte bei der Vernehmung zur Person von seiner Indienreise. Er war mit dem Fahrrad bis in die Türkei gefahren, hatte dort das Rad verkauft und war nach Indien getrampt. Ein angeklagtes Mädchen erschien im Konfirmationskleid. Zweien der 13 Freigesprochenen bescheinigte der Urteilsspruch die erwiesene Unschuld. Sie beantragten Haftentschädigung und erhielten sie. Zu den Freigesprochenen gehörte die jüngste Angeklagte, die 17-jährige Gertrud Liebig. In ihrem Fall hatte die Gestapo einen ehemaligen Lehrer aus ihrer Schulzeit vor 1933, inzwischen Rektor der Schule, befragt. Vor Gericht wurde seine Zeugenaussage verlesen, Gertrud, damals 15 Jahre alt, hätte in politischen Diskussionen im Unterricht kommunistische Auffassungen vertreten.

 

Paul Grünwald, Günther Jörg, Arnold Leetz und Karl Jelinek, die der Verräter, den die Gestapo einige Zeit als Spitzel eingesetzt hatte, als Hauptzeuge vor Gericht am stärksten belastete, wurden zu mehrjährigen Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt. Die Gestapo war vor allem mit dem Urteil gegen Paul Grünewald sehr unzufrieden. Nach verbüßter Gefängnisstrafe wurde er in das KZ Buchenwald eingeliefert.

Im Prozess gegen die aus der Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten (ZdA) hervorgegangene Widerstandsgruppe werden im Januar 1935 21 Mitglieder angeklagt und acht zu mehrjährigen Zuchthaus- und Gefängnisstrafen verurteilt.



Autor/in: Jürgen Steen
erstellt am 01.01.2003
 

Verwandte Personen

Grünewald, Paul


Jelinek, Karl


Jörg, Günther


Leetz, Arnold

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