Die Christengemeinschaft

Verbot der Christengemeinschaft 1941.

Die Christengemeinschaft, 1922 gegründet, ist seit 1923 in Frankfurt am Main vertreten. Ihre gemeindliche Tätigkeit und der Gottesdienst, „Menschenweihehandlung“ genannt, fanden zunächst im Volksbildungsheim, dann im Römer und seit Ende der 1920er Jahre in der Heinestraße 14 statt, die während der NS-Zeit in Rudolf-Jung-Straße umbenannt worden war. Die Gemeinschaft, die sich als „Bewegung für religiöse Erneuerung“ versteht, orientiert sich an Elementen der Anthroposophie Rudolf Steiners. Die Organisationsstruktur ist nur für die (hauptamtlichen) Pfarrer hierarchisch gegliedert, ansonsten gänzlich offen. Verbindlich ist lediglich die Einhaltung des Ritus, ansonsten besteht Dogmenfreiheit, und es wird von den Mitgliedern noch nicht einmal die Lösung bisheriger kirchlicher Bindungen verlangt. Die Christengemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist formal von der Anthroposophischen Gesellschaft unabhängig. Entsprechend dem anthroposophischen Verständnis der „Dreigliederung des sozialen Organismus“ enthält sich die Christengemeinschaft politischer Stellungnahmen. Die Veranstaltungen drehten und drehen sich um unpolitische geistige Themen, wie die Aufführung von Mysterienspielen, Kunst- und Naturbetrachtungen, Konzerte und die Erteilung von Religionsunterricht für Kinder. Aus diesem Grund stellte sich die Frage einer Konfrontation mit dem nationalsozialistischen Staat nicht. Mit dem Verbot der Anthroposophischen Gesellschaft 1935 sollte auch die Christengemeinschaft, als „Nebenorganisation“ oder „Tarnorganisation“ verboten werden. In den erfolgreichen Verhandlungen mit der Gestapo um das drohende Verbot ging es dem Erzoberlenker (Erzbischof) Friedrich Rittelmeyer in erster Linie um den Erhalt des Gemeindelebens und die Möglichkeit, die gottesdienstlichen Handlungen weiterhin ausüben zu können und den Vorwurf der „Freimaurerei“ abzuwenden. Eine gewisse Entlastung für die Christengemeinschaft brachte der Wechsel der Zuständigkeit vom Freimaurerreferat der Gestapo zum Reichskirchenministerium. Dennoch stand die Christengemeinschaft unter ständiger Überwachung durch Gestapo und SD. Mit der „Aktion gegen Geheimlehren und sogenannte Geheimwissenschaften“ vom 9. Juni 1941 wurde auch die Christengemeinschaft verboten. Die Frankfurter Pfarrer erhielten entweder Hausarrest oder wurden zum Wehrdienst eingezogen. Nach dem Verbot erhielten zwei Frauen Gefängnisstrafen von einigen Wochen, weil sie sich zur gemeinsamen Lektüre religiöser Schriften und zum Gebet getroffen hatten. Auch wenn die Strafen vergleichsweise glimpflich waren, ist der Umstand der Entdeckung der vermeintlichen Straftat dramatisch. Er beruht auf der Denunziation der Schwester einer Verurteilten, die die religiösen Neigungen ihrer Schwester nicht dulden wollte.

 

Literatur::

Uwe Werner (unter Mitwirkung von Christoph Lindenberg), Anthroposophen in der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945), München 1999

Verbot der Christengemeinschaft 1941.



Autor/in: Lutz Becht
erstellt am 21.08.2003
 

Verwandte Ereignisse

Aktion gegen Geheimlehren und so genannte Geheimwissenschaften

Verwandte Begriffe

Anthroposophische Gesellschaft


Christengemeinschaft


Gestapo


SD

Verwandte Orte

Römer


Volksbildungsheim

Top