Die neben den Ratsherren zweite Gruppe ehrenamtlicher Mitarbeiter im Magistrat waren die ehrenamtlichen Stadträte. Offiziell hatten sie eine eher repräsentative Aufgabe. Doch als Funktionäre der Gauleitung und damit enge Mitarbeiter des Gauleiters sorgten sie vor allem für die politische Kontrolle des Magistrats.
Neben den Ratsherren und den hauptamtlichen Stadträten bildeten die ehrenamtlichen Stadträte die dritte Gruppe im Frankfurter Magistrat. Ihre Berufung war verglichen mit derjenigen der Ratsherren einfacher, weniger langwierig und mit keinem so großen bürokratischen Aufwand verbunden. Das hatte zum einen mit der schieren Zahl zu tun: letztlich mußten nur acht ehrenamtliche Stadträte ernannt werden, die Angelegenheit blieb damit überschaubar. Ihre Berufung war zudem nicht an Beschränkungen gebunden, wie sie die Gemeindeordnungen für die Gemeinderäte vorsahen. Denn im Gegensatz zu diesen waren die ehrenamtlichen Stadträte nicht als Repräsentanten bestimmter Berufe, Gewerbezweige oder Institutionen gedacht. Das erleichterte und verkürzte den Auswahlprozess erheblich.
Mit der letzten Kommunalwahl vom März 1933 stand der größte Teil der im „Dritten Reich“ in Frankfurt amtierenden ehrenamtlichen Stadträte bereits fest. Zum großen Teil handelte es sich um Mitglieder der Frankfurter NSDAP-Fraktion, die bereits seit geraumer Zeit in der Kommunalpolitik aktiv waren. Aber auch diese Gruppe wurde ähnlich wie die Ratsherren nach einigen Monaten vereinheitlicht, indem man politisch missliebige Kandidaten austauschte: Nachdem zwei SPD-Mitglieder gleich nach ihrer Wahl ausgeschlossen worden waren, fielen dem Revirement je ein Mitglied des katholischen Zentrums und der sogenannten Kampffront Schwarz-Weiß-Rot zum Opfer, so dass auch die ehrenamtlichen Stadträte von Dezember 1934 an rein nationalsozialistisch besetzt waren. Ihre Berufung erfolgte auf zwölf Jahre. Genau wie bei den Ratsherren hatte der Gauleiter aufgrund seiner Funktion als „Beauftragter der NSDAP“ seit Inkrafttreten der Deutschen Gemeindeordnung die alleinige Entscheidungsgewalt über ihre personelle Zusammensetzung.
In ihren Reihen fanden sich daher der Gaupersonalamtsleiter, der Gauorganisationsamtsleiter und der Gauschatzmeister. Daneben drei Kreisamtsleiter, ein Ortsgruppenleiter und zwei Gauhauptstellenleiter. Abgesehen von der im Durchschnitt höheren Position in der Parteihierarchie weichen sie vom Profil der Ratsherren nur wenig ab: sie waren bei Amtsantritt ein wenig älter und hatten einen geringfügig höheren Bildungsstand. Mit ihnen hatte Gauleiter Sprenger eine Reihe von hochrangigen Mitarbeitern seiner Gauleitung in die Frankfurter Stadtverwaltung eingeschleust. Bei fast allen handelte es sich um „Alte Kämpfer“, also Parteimitglieder mit einer Mitgliedsnummer unter 100.000, die bereits in der Frühzeit der NSDAP sich der Partei angeschlossen und in ihr hochgedient hatten. Die ehrenamtlichen Stadträte können somit als Repräsentanten der Gauebene in der Frankfurter Stadtverwaltung gelten. Traditionell ist den ehrenamtlichen Stadträten eine eher repräsentative Funktion zugedacht. Der Oberbürgermeister sah ihre Aufgabe aber vor allem auch darin, die Arbeit ihrer hauptamtlichen Kollegen zu unterstützen. Er war deshalb darauf bedacht, dieses Amt Leuten zu übertragen, die – von ihrer parteipolitischen Zuverlässigkeit einmal abgesehen – in technischen Fragen versiert waren, für die wirtschaftlichen Interessen der Stadt wichtige Positionen bekleideten oder über kommunalpolitischen Einfluss, Erfahrung und Kontakte verfügten. Mit diesem Ansinnen scheiterte er jedoch fast immer an der Haltung des Gauleiters. Sprenger nahm generell bei seinen Personalentscheidungen auf die Belange der Stadt keine Rücksicht. Für ihn zählte allein das Interesse der Partei.
Damit wird auch die vom Gauleiter intendierte Funktion der ehrenamtlichen Stadträte deutlich: sie hatten wie die Ratsherren die Aufgabe, nicht als „Beamte“, sondern als „Soldaten der Partei“ tätig zu sein, die Verwaltung zu infiltrieren, zu kontrollieren, unzuverlässige Beamte zu überwachen und die städtische Politik im Sinne der Partei zu lenken und zu beeinflussen. In welchem Maß ihnen das gelungen ist, lässt sich schwer bestimmen. Doch selbst wenn ihr Einfluß institutionell kaum verankert war und für den Geschmack der Parteifunktionäre immer noch zu wenig radikal ausfiel, sorgte allein ihre Präsenz in Gremien und Sitzungen für ständigen Druck auf die Verantwortlichen in der Verwaltung. Die besondere Bedeutung und Brisanz der ehrenamtlichen Stadträte lag in der Kombination von Verwaltungs- und Parteiamt.
Vergleichsweise viele der Frankfurter ehrenamtlichen Stadträte haben als Soldaten im Zweiten Weltkrieg ihr Leben verloren. Der Rest teilte weitgehend das Schicksal der Ratsherren: Zumeist mit für sie ungünstigen Bescheiden aus den Spruchkammerverfahren entlassen, nach Verbüßen von Haftzeit, Internierung oder Arbeitslager, oftmals mit empfindlichen Geldstrafen belegt, in der Regel bereits recht alt, vielfach krank, fiel es den meisten von ihnen nach 1945 schwer, beruflich und gesellschaftlich wieder Fuß zu fassen. Über ihren weiteren Lebensweg wissen wir aus den Akten nur sehr wenig. Anzunehmen ist jedoch, dass sie politisch nicht wieder in Erscheinung traten.
Literatur::
Bettina Tüffers, Der Braune Magistrat. Personalstruktur und Machtverhältnisse in der Frankfurter Stadtregierung 1933-1945 (Studien zur Frankfurter Geschichte 54), Frankfurt am Main 2004
Die neben den Ratsherren zweite Gruppe ehrenamtlicher Mitarbeiter im Magistrat waren die ehrenamtlichen Stadträte. Offiziell hatten sie eine eher repräsentative Aufgabe. Doch als Funktionäre der Gauleitung und damit enge Mitarbeiter des Gauleiters sorgten sie vor allem für die politische Kontrolle des Magistrats.