Der Angeklagte Hans Stark – als 19-jähriger SS-Mann in Auschwitz

Hans Stark, 1940

Hans Stark, 1960

Das ehemalige Mitglied der Waffen-SS Hans Stark war der Jüngste der Angeklagten im Auschwitz-Prozess. Er wurde wegen seiner Verbrechen in Auschwitz zu zehn Jahren Jugendstrafe, dem Höchstmaß des Jugendstrafrechts verurteilt.

 

Hans Stark war zu Beginn des Prozesses 42 Jahre alt, verheiratet und hatte zwei Kinder. In seiner Kindheit und Jugend erlebte Stark eine typisch „preußische“ Erziehung, er und sein Bruder mussten aufs Wort gehorchen. Der Erziehungsgrundsatz des Vaters lautete: „Wer nicht gehorchen gelernt hat, kann auch niemals befehlen.“ Vor allem aber setzte der Vater alles daran, dass seine Söhne mehr erreichen sollten als er und das Abitur ablegen sollten. Als die Leistungen von Hans Stark auf dem Gymnasium durch seine Aktivitäten bei der Hitlerjugend nachließen, kam es zu schweren Auseinandersetzungen mit dem Vater. Er meinte, Hans gehöre „in ordentliche Zucht“ wie Wehrmacht oder Arbeitsdienst. Diese aber nahmen einen 16-Jährigen nicht auf. Der Vater hatte aber auch ein Merkblatt der SS-Totenkopfverbände, in die bereits 16-Jährige eintreten konnten.

 

So wurde er mit seinen 16 Jahren jüngster SS-Rekrut im KZ Oranienburg und wurde später im KZ Buchenwald eingesetzt. Mit 19 Jahren kam er Ende 1940 nach Auschwitz, wo er Blockführer eines Häftlingsblockes wurde, in dem zumeist polnische Schüler und Studenten inhaftiert waren. Später wurde er Leiter der Häftlingsaufnahme in Auschwitz. Einige Monate wurde er aus Auschwitz beurlaubt, um im März 1942 sein Abitur in Darmstadt abzulegen. Er kehrte nach Auschwitz zurück und wurde am Ende dieses Jahres erneut beurlaubt, um ein Semester Jura an der Universität Gießen zu studieren. Nach einem „Abschiedsbesuch“ in Auschwitz wurde er an anderen Orten eingesetzt.

 

Nach dem Krieg studierte Hans Stark in Gießen Landwirtschaft. Sein Vater tötet sich selbst, er soll sich – so Hans Stark – zum Vorwurf gemacht haben, dass er seinem Sohn die Erlaubnis gegeben habe, zur SS zu gehen. Hans Stark war als Lehrer in Groß-Gerau, später in Lövenich bei Köln tätig. Als Lehrer war er anerkannt und beliebt. Im April 1959 wurde er in der Schule verhaftet, die Beamten begleiteten ihn in seine Wohnung, wo er seiner Ehefrau erklärte – so der Aktenvermerk über die Verhaftung Starks –: „,Ich glaube, ich habe Dir das noch gar nicht gesagt; ich war während des Krieges auch mal in Auschwitz. Deshalb werde ich jetzt abgeholt.‘ Auf die Frage seiner Ehefrau, warum er dies bis jetzt noch nicht gesagt habe, zuckte er nur mit den Schultern. […] Es wurde der Eindruck gewonnen, als habe Stark einmal mit seiner Verhaftung gerechnet. […] er erklärte, weshalb man denn nicht schon vor sieben Jahren und erst jetzt zu ihm gekommen sei. Damals wäre keine Familie unglücklich geworden [seine Tochter war fünf Jahre, sein Sohn ein Jahr alt].“ Stark saß viereinhalb Jahre in Untersuchungshaft. Nachdem die Anklage auf Beihilfe zum Mord lautete, ließ man ihn zwei Monate vor Prozessbeginn frei. Nach einem halben Jahr wurde er unmittelbar nach ihn stark belastenden Aussagen im Gerichtssaal verhaftet. Im Rahmen einer Nachklage wurde er auch des Mordes angeklagt.

 

Tatvorwürfe gegen den Angeklagten Stark
„Der landwirtschaftliche Assessor Hans Stark [wird] beschuldigt, als Gehilfe bei der Begehung von Verbrechen durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben. […]

 

Der Angeschuldigte Stark hat […] als SS-Unterscharführer bzw. zuletzt als SS-Oberscharführer und Leiter der Aufnahmeabteilung der Politischen Abteilung

 

1. in einer unbestimmten Zahl von Fällen bei der Erschießung von Häftlingen in einem besonders hierfür vorgesehenen Raum in dem so genannten Kleinen Krematorium mitgewirkt und dabei insbesondere im Mai/Juni 1942 gemeinschaftlich mit dem damaligen Rapportführer Palitzsch durch Genickschüsse zwei Häftlingsgruppen von je 20 Personen getötet; darunter befanden sich mehrere Frauen und Kinder zwischen 5 und 12 Jahren;

 

2. in einer unbestimmten Zahl von Fällen bei der rechtswidrigen Erschießung von Häftlingen, insbesondere von sowjetischen Kriegsgefangenen, an der sog. „Schwarzen Wand“ zwischen Block 10 und 11 mitgewirkt und dabei insbesondere

 

a) im Herbst 1941 an der „Schwarzen Wand“ zwischen Block 10 und 11 zusammen mit anderen SS-Angehörigen jeweils abwechselnd etwa 20 bis 30 sowjetische Kommissare erschossen, wobei er selbst fünf oder sechs tötete;

 

b) im Frühjahr 1942 einen Häftling an der „Schwarzen Wand“ erschossen, nachdem er zunächst zusammen mit dem Rapportführer Palitzsch auf Grund einer durch Namensgleichheit hervorgerufenen Verwechslung einen anderen Häftling erschossen hatte;

 

3. im Herbst 1941 im Kleinen Krematorium zusammen mit einem SS-Sanitäter das bei Vergasungen ständig benutzte Giftgas Zyklon B durch eine dafür vorgesehene Öffnung in den Vergasungsraum eingeführt, so daß hierdurch etwa 200 bis 250 jüdische Männer, Frauen und Kinder getötet wurden;

 

4. ab Sommer 1942 in einer unbestimmten Zahl von Fällen auf der Rampe von Birkenau Selektionen durchgeführt bzw. hierbei tätig mitgewirkt, anschließend die zur Vergasung ausgesonderten Personen vom Selektionsplatz zur Gaskammer geführt und teilweise gewaltsam in die Gaskammer getrieben.“

 

Zeugenaussage gegen den Angeklagten Stark
Bei seiner Aussage gegen Stark war der Beamte Filip Müller 43 Jahre alt, er lebte 1964 in Prag, Tschechien. Als jüdischer Tscheche war er von 1942 bis 1945 in Auschwitz und musste im Krematorium im so genannten Sonderkommando arbeiten. Seine Häftlingsnummer war 29.236.

 

„Ich wurde am 13. April 1942 nach Auschwitz gebracht. Der ganze Transport, ungefähr 250 Mann, Juden aus der Slowakei, wurde im Block 11 untergebracht. Einmal hatte ich großen Durst und ging mit einem Kameraden in den Hof von Block 11, wo ein Kessel mit Tee stand. Wir wollten trinken. Als wir zum Kessel gingen, kamen Lagerführer Aumeier und der Blockführer von Block 11 und sahen uns. Aumeier sagte: ,Trinkt nur weiter!‘ Als wir am Faß standen, drückten uns die SS-Leute den Kopf in den Tee. Ich verlor die Besinnung. Später sagte mir der Blockälteste, daß ich mich bei der Blockführerstube zu melden habe. Ich wurde von einem Posten zum Krematorium geführt. […] Ich war damals 20 Jahre alt und hatte noch keine Leiche gesehen. Ich blieb stehen. Stark schlug auf uns ein und rief: ,Los, schnell, schnell, die Leichen ausziehen!‘ Vielleicht 700 angezogene Leichen lagen dort, Kinder, Frauen, Männer, neben ihnen Pakete. Rechts von dieser Stelle lagen noch etwa 100 Menschen, auf ihrer Kleidung stand ,SU‘. Es lagen zerstörte Koffer, Brot, Kleider herum, alles voll Blut. Wir mußten die Leichen ausziehen, Stark schlug auf uns ein. Es ist eine schreckliche Arbeit, starren Leichen Kleider und Schuhe auszuziehen. Wenn wir etwas zerrissen, schlug Stark immer wieder auf uns ein. […]

 

 

 

Vorsitzender [Richter Hofmeyer]: Waren sie erschossen worden?

 

Nein, sie waren vergast worden. […] Wir waren sieben Häftlinge bei dem Sonderkommando. Zu dieser Zeit waren zwei Öfen im Betrieb. Vor jedem Ofen stand ein Wagen, mit dem die Leichen eingeführt wurden. […]

 

Weil die Zahl der Leichen stark zunahm, mußten wir sie auf LKW verladen und bei Nacht auf ein Feld hinausfahren. Hier war eine große Grube ausgehoben, in ihr stand Wasser. Wir waren damals zu viert und mußten vier- bis fünfhundert Leichen in die Grube werfen. Ein Auto mit einem roten Kreuz stand neben der Grube und beleuchtete mit seinen Scheinwerfern die ganze Szene. Nachher führte uns Stark in den Block 11 zurück. […]

 

Dann wurden wir alle wieder zur Fahrbereitschaft geführt und fuhren mit einem Feuerwehrauto zur Grube hinaus. Das Auto pumpte das Wasser aus der Grube, und wir mußten in den Graben, der jetzt sumpfig war, hinuntersteigen und die Leichen auf einen Haufen zusammentragen. Oben an der Grube standen Aumeier, Grabner und andere SS-Leute. Stark leitete diese Aktion. Wir konnten die Leichen kaum herausziehen, sie gingen unter unseren Händen in Stücke. Arme rissen aus. Die Leichen waren voll Wasser. Aber Stark trieb uns an wie Tiere. […]

 

Als uns am nächsten Tag der Blockführer das Essen brachte, baten wir ihn, uns waschen zu dürfen. Er ließ uns in den Waschraum hinauf, und wir bekamen auch andere Kleider, dann kamen wir wieder in die Zelle 13 zurück. Als es Abend wurde, hörten wir vom Hof aus schreien: ,Fischlkommando, bereitmachen!‘ Ich kann noch heute den Tonfall nachmachen, mit dem Stark diesen Ruf ausstieß. Dieser Ruf war das Signal für uns, unsere Holzschuhe anzuziehen. Wir wurden in den Hof und zum Krematorium geführt. […] Nach geraumer Zeit wurden die Hoftore geöffnet, und vielleicht 350 jüdische Frauen, Männer und Kinder wurden hineingeführt. Grabner, Aumeier, Stark und andere SS-Führer und Unterführer waren dabei. Stark befahl: ,Los, alle ausziehen!‘ Ich sah später an den Kleidern, daß es sich um Juden aus Polen handelte. […] Wir hatten den Befehl, die Klamotten zu durchsuchen und alle Wertgegenstände, Dollars, Gold und anderes, in einer Kiste zu sammeln. Stark stand bei der Kiste und steckte alles das, was ihm gefiel, in die Tasche.

 

In dieser Zeit – etwa im Mai oder Juni 1942 – wurde entweder vor dem Morgenappell oder nach dem Abendappell vergast, niemals untertags. Wenn SS-Offiziere nicht dabei waren, war der Vorgang noch schrecklicher. Einmal hat sich ein Jude, wahrscheinlich ein Rabbiner, unter Kleidern versteckt. Als wir auf Befehl die Kleider zusammenbündelten, fand ihn Stark und rief: ,Ah, Israel, komm einmal her!‘ Er stellte den Mann an die Wand, schoß ihm in ein Bein. Der Jude fiel. Stark stellte ihn nochmals auf, schoß ihm in das zweite Bein, nahm einen Koffer, setzte den Juden darauf und schoß, bis dieser endlich tot war.

 

Jüdinnen aus einem anderen Transport haben Stark angefleht, er möge sie verschonen. Er sagte: ,Sarah, stell dich auf!‘, nahm zwei Frauen, brachte sein Gewehr mit dem Schalldämpfer, und die Frauen mußten zusehen, wie er das Gewehr lud. Die eine kniete nieder und bat: ,Herr Kommandant, bitte lassen Sie mich leben, ich habe ja nichts gemacht!‘ Stark schrie nur: „Los Sarah, aufstehen!‘ Er schoß ihr in die Beine, und die andere mußte zuschauen. Schließlich schoß er beide Frauen tot. Mein ganzes Leben lang, wo immer ich gehe, werde ich Stark stets vor mir sehen. […]“

 

Schlusswort des Angeklagten Stark
„Hohes Gericht, ich habe an der Tötung vieler Menschen mitgewirkt, das habe ich von Anfang an und ohne Einschränkung bekannt. Ich habe mich nach dem Kriege oft gefragt, ob ich dadurch zum Verbrecher geworden bin. Ich habe keine für mich gültige Antwort gefunden. An den Führer hatte ich geglaubt, ich wollte meinem Volke dienen, ich war damals von der Richtigkeit meines Tuns überzeugt. Heute weiß ich, daß die Ideen, an die ich geglaubt habe, falsch sind. Ich bedaure meinen damaligen Irrweg sehr, aber ich kann ihn nicht ungeschehen machen.“

 

Das Urteil gegen den Angeklagten Stark
Das Gericht befand Stark „des gemeinschaftlichen Mordes in mindestens 44 Fällen, davon in einem Fall begangen an mindestens 200 Menschen und in einem weiteren Fall an mindestens 100 Menschen“ für schuldig. Es verurteilte ihn zu zehn Jahren Jugendstrafe, was der Höchststrafe des Jugendstrafrechts entsprach.

 

 

Gekürzter Text aus: Monica Kingreen, Der Auschwitz-Prozess 1963–1965. Geschichte, Bedeutung und Wirkung, (Pädagogische Materialien Nr. 8, Fritz Bauer Institut), Frankfurt am Main, 2004, S.41-45

Das ehemalige Mitglied der Waffen-SS Hans Stark war der Jüngste der Angeklagten im Auschwitz-Prozess. Er wurde wegen seiner Verbrechen in Auschwitz zu zehn Jahren Jugendstrafe, dem Höchstmaß des Jugendstrafrechts verurteilt.



Autor/in: Monica Kingreen
erstellt am 01.01.2006
 

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