„Stätte der Besinnung – auch für künftige Generationen“ Gräberanlage und Ehrenmal für Opfer des Nationalsozialismus auf dem Hauptfriedhof

„Hiob“ – Ehrenmal für die Opfer des Nationalsozialismus auf dem Hauptfriedhof, 1964.

Gräberanlage der NS-Opfer auf dem Hauptfriedhof mit Gedenktafel für Sinti und Roma, März 1993.

Die Gräberanlage und das Ehrenmal für die Opfer des Nationalsozialismus wurden am Volkstrauertag 1959 der Öffentlichkeit übergeben. Ausgangspunkt war die 1953 wahrgenommene Vernachlässigung von Gräbern, in denen Opfer der NS-Gewalt bestattet waren. Die eigentliche Planung begann 1955. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Alternative, ob es in einem ruhigeren Bereich oder dem belebteren des neuen Portals angelegt werden sollte. Nach der Entscheidung, in der Innenstadt an der Paulskirche ein eigenständiges Mahnmal für die Opfer zu errichten, wurde die Anlage auf dem Friedhof im ruhigen Gewann I, wo zudem bereits zahlreiche Opfergräber existierten, realisiert. Zum zentralen künstlerischen Moment wurde die Plastik „Hiob“.

 

Die Frankfurter gedachten am Volkstrauertag 1959 der Kriegstoten und der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Auf eine Gedenkstunde in der Paulskirche mit dem Hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn folgten auf dem Hauptfriedhof eine Kranzniederlegung in der Ehrenmal-Rotunde am Kriegsgräberfeld und die Einweihung der gemeinschaftlichen Gräberanlage für die Opfer des Nationalsozialismus. Ministerpräsident Zinn übergab das neu angelegte Gräberfeld in die Obhut der Hinterbliebenen und der Stadt Frankfurt am Main, wobei er an die Verantwortung der Deutschen für die Opfer und das Leid erinnerte. „Die verwüsteten Landstriche Russlands“, führte Zinn nach einem Zeitungsbericht weiter aus, „lägen uns genau so nahe wie unsere zerstörten Städte, Warschau und Rotterdam seien uns ebenso nahe wie Frankfurt und Kassel.“ Nachdem der evangelische Probst Goebels und der katholische Stadtpfarrer Eckert die Gräber gesegnet hatten, ergriff zum Schluss der Gedenkveranstaltung Frankfurts Oberbürgermeister Werner Bockelmann das Wort und sprach von einer „Stätte der Besinnung, die dieses Gräberfeld auch für künftige Generationen noch sein solle“. Mitglieder mehrerer Jugendverbände waren dem Aufruf des „Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge“ gefolgt, sowohl an den letzten Ruhestätten der Opfer des NS-Regimes als auch an den Gräbern der Luftkriegstoten und der gefallenen Soldaten Blumen und Tannenzweige niederzulegen.

 

Die Anlage des Gräberfeldes mit Ehrenmal für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft geht auf eine Initiative des Frankfurter Innenarchitekten Walter Pingel zurück. Als Pingel im Herbst 1953 die Grabstätte seines im Zweiten Weltkrieg in der Haftanstalt Preungesheim hingerichteten Freundes Willi Schütte auf dem Hauptfriedhof besuchen wollte, musste er lange suchen, bis er es von Gestrüpp überwuchert in einem abgelegenen Gewann an der Ostmauer des Gottesackers entdeckte. Der unwürdige Zustand, in dem sich viele Gräber der Opfer des Nationalsozialismus befanden, ließ Pingel nicht mehr ruhen, bis er bei den in Frankfurt regierenden Sozialdemokraten Gehör fand. Zehn Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur beauftragte die Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 1955 auf Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion den Magistrat, „dafür zu sorgen, daß für die Opfer des Faschismus eine würdige Mahnstätte im Hauptfriedhof geschaffen wird mit der Auflage, daß die Opfer, die z. Zt. in unwürdiger Art und Weise im Hauptfriedhof bestattet sind, dorthin umgebettet werden“.

 

Dem Bestattungsamt waren zum damaligen Zeitpunkt 277 über 19 Friedhöfe verteilte Gräber von in Konzentrationslagern oder in Haftanstalten umgekommenen Personen bekannt. Davon befanden sich 171 auf dem Hauptfriedhof, 26 lagen im Gewann K an der Ostmauer. In Anbetracht der großen Anzahl weiterer mit jüdischen NS-Opfern, Kriegsgefangenen, Zwangsarbeitern und Opfern der Euthanasie belegten Grabstellen auf Frankfurter Friedhöfen empfahl das Bestattungsamt, von einer allgemeinen Umbettung der sterblichen Überreste in ein gesondertes Gräberfeld abzusehen. Einzelanträgen von Hinterbliebenen auf Umbettung ihrer Angehörigen sollte entsprochen, ansonsten aber die vorhandenen Grabstätten gärtnerisch hergerichtet werden. Als Standort für die Gedenkstätte schlugen die Fachämter den Vorhof am neuen Portal zum Hauptfriedhof vor, da sie dort jeder Besucher wahrnehme. Der Vorentwurf basierte auf einer sechs Meter langen und zwei Meter hohen Wand aus massiven Werksteinblöcken aus dunklem Muschelkalk mit seitlich anschließenden Brüstungsmauern. In der Mitte der Wand war eine große Steinplatte für die Inschrift geplant. Mit der architektonischen Ausführung sollte aufgrund seiner Verdienste um das Projekt Walter Pingel und ein noch zu bestimmender Bildhauer beauftragt werden.

 

Das Stadtparlament genehmigte am 20. Oktober 1955 die Errichtung eines „Mahnmals“ für die Opfer des Nationalsozialismus vis-à-vis vom neuen Portal des Hauptfriedhofs und bewilligte hierfür 50.000 D-Mark. Einige Urnen unbekannter NS-Opfer sollten symbolisch in die Gedenkstätte umgebettet werden. Die Entscheidungen über die endgültige Gestaltung des Gedenksteins und den Text der Inschrift oblagen dem Magistrat. Darüber hinaus ersuchte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, mit „Rücksicht auf die politische Bedeutung dieser Angelegenheit“, über die Auftragsvergabe separat zu beschließen. Obwohl mit Walter Pingel schon seit längerem der Kandidat für eine Beauftragung festzustehen schien, zögerte der Magistrat Anfang Dezember 1955 plötzlich mit dem Vertragsabschluss. Seitdem Pingels Beteiligung am Innenausbau von Hermann Görings Repräsentationsbau „Carinhall“ bekannt geworden war, bestanden Zweifel an seiner politischen Vergangenheit. Mit einer eidesstattlichen Erklärung zu den Hintergründen der Beteiligung an den Ausbauarbeiten in „Carinhall“ und durch die Vorlage entlastender Dokumente gelang es Pingel, die Zweifel an seiner Integrität zu zerstreuen. Der Magistrat beschloss am 30. Januar 1956, Walter Pingel und einen Bildhauer mit der architektonischen Bearbeitung des geplanten „Mahnmals“ auf dem Hauptfriedhof zu beauftragen, ein entsprechender Architektenvertrag wurde am 16. Juni 1956 unterzeichnet.

 

Die Idee, in einem symbolischen Akt einige Urnen unbekannter NS-Opfer in das „Mahnmal“ umzubetten, wurde von den städtischen Gremien bald wieder verworfen. Dafür gaben die Stadtverordneten am 19. April 1956 der Vorlage des Magistrats M 720 „Schaffung einer gemeinschaftlichen Gräberanlage für NS-Opfer auf dem Hauptfriedhof“ ihre Zustimmung. Den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die seinerzeit über alle Frankfurter Friedhöfe verteilt in Reihengräbern beigesetzt worden waren, sollte die gleiche Fürsorge zuteilwerden wie den zivilen und militärischen Kriegstoten, zumal auch ihnen nach dem 1952 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Kriegsgräbergesetz ein ewiges Ruherecht zustand. Nur nach Rücksprache mit den Angehörigen sollten die sterblichen Überreste in einer an das Kriegsgräberfeld anschließenden Abteilung des Gewanns I ihre letzte Ruhestätte finden. Für Zwangsarbeiter, die bereits in geschlossenen Feldern ruhten, und für auf den Friedhöfen der Jüdischen Gemeinde beigesetzte NS-Opfer kam eine Umbettung nicht in Frage. Als es mit dem Vorhaben trotz der eindeutigen Beschlusslage nicht voranging, erkundigte sich im März 1957 der SPD-Fraktionsvorsitzende Heinrich Kraft beim Magistrat nach den Gründen. Der Magistrat verwies auf die Diskussion um die gestalterische Zusammenfassung der geplanten Gedenkstätten für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und für die Luftkriegstoten als Hauptgrund für die Verzögerung. Nachdem der Gedanke an eine Verquickung der Entwürfe für die beiden Mahnmale wieder fallen gelassen worden sei und der Standort für das „Mahnmal“ der NS-Opfer feststehe, könne der beauftragte Architekt nunmehr mit der Arbeit an den Entwürfen fortfahren.

 

In der Platzfrage für das „Mahnmal“ war keineswegs das letzte Wort gesprochen. Der Architekt Pingel stand mit seiner Meinung nicht allein, wenn er die Positionierung im Vorhof des neuen Portals zum Hauptfriedhof für denkbar ungeeignet hielt. Während Pingel widerstrebend an den Entwürfen zeichnete, gelang es ihm, Oberbürgermeister Bockelmann dafür zu gewinnen, den Leiter der „Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V.“, Werner Lindner, mit einem abschließenden Sachverständigengutachten zu beauftragen. Lindner legte am 4. November 1957 ein achtseitiges Gutachten vor, in dem er für die örtliche Einheit von Gräberanlage und Ehrenmal für die NS-Opfer plädierte. Damit folgte er einer Empfehlung des „Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge“, zur Vertiefung des Eindrucks von Gräberanlagen Ehrenmale zu errichten. Der Fachmann für Gedenkstätten anerkannte die Absicht, jeden Besucher beim Betreten des Hauptfriedhofs an die Opfer des Nationalsozialismus zu erinnern, gab aber zu bedenken, dass durch den Publikumsverkehr Andacht und innere Einkehr erschwert würden. Die Sorge, dass künftig nur wenige Friedhofsgänger die abgelegene Gräberanlage aufsuchen würden, teilte Lindner nicht. „Presse, Rundfunk, Geistlichkeit, Jugend- und Volkserzieher“, so der Gutachter zuversichtlich, „werden gewiß für Jahre und Jahrzehnte dazu das Ihre beitragen, daß auch diese Ehrenstätte, die das Bild des Geschehens der beiden Weltkriege erst in seiner Ganzheit sinnbildhaft rundet, den Frankfurtern, den Deutschen und Menschen aus allen Völkern, die das weltaufgeschlossene Frankfurt besuchen, ans Herz wächst, für heute und für kommende Zeiten.“

 

Im Magistrat setzte das Gutachten einen Umdenkprozess in Gang. Der Autor Werner Lindner kam eigens nach Frankfurt, um im Gespräch mit den Stadträten die Unterschiede zwischen Mahn- und Ehrenmalen zu erörtern. Im Anschluss bestand Konsens darüber, dass Mahnmale, damit sie ihren Auftrag erfüllten, an möglichst belebten Plätzen im Stadtzentrum und Ehrenmale bei den zu erinnernden Opfern aufzustellen waren. Der Magistrat strebte fortan die Errichtung von zwei Denkmalen an: Im Bereich der Paulskirche sollte ein Mahnmal und bei der geplanten Gräberanlage auf dem Hauptfriedhof ein Ehrenmal für die Opfer des Nationalsozialismus entstehen. Für die Gestaltung des Ehrenmals wurde 1958 ein Wettbewerb ausgeschrieben.

 

Das Bestattungsamt kümmerte sich unterdessen um die Umbettung von insgesamt 1.484 deutschen und ausländischen Opfern in die gemeinschaftliche Gräberanlage auf dem Hauptfriedhof. Bis zum Frühjahr 1959 fanden im Gewann I getrennt nach Nationen die sterblichen Überreste beziehungsweise Urnen von folgenden Opfergruppen ihre letzte Ruhe: 539 Deutsche, die in Konzentrationslagern, Straf- oder Heilanstalten ums Leben kamen, 617 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter aus der früheren Sowjetunion, 126 polnische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter, 27 nicht identifizierbare Tote und 175 Tote, überwiegend aus dem ehemaligen Jugoslawien und den baltischen Staaten). Die stehenden und liegenden Grabmale sind aus rotem Mainsandstein gearbeitet. Jeweils vier Särge beziehungsweise vier Urnen haben einen Stein, auf dem sich vier Inschriften befinden. Die Bepflanzung der Gräber erfolgte nach den Richtlinien des Kriegsgräbergesetzes mit Immergrün, Efeu und Rasen. Sämtliche Steinmetzarbeiten wurden von Frankfurter Handwerksbetrieben nach Entwürfen des Bestattungsamtes und des Aschaffenburger Grafikers Vollmer ausgeführt.

 

Nach zwei ergebnislosen Wettbewerben für ein Ehrenmal zum Gedenken an die NS-Opfer auf dem Hauptfriedhof spielte der Magistrat im Sommer 1959 schon mit dem Gedanken, die Gräberanlage auf dem Hauptfriedhof am Volkstrauertag des Jahres ohne die geplante Plastik einzuweihen, als der Direktor des Städelschen Kunstinstitutes, Ernst Holzinger, den rettenden Hinweis gab. Beim Besuch der Ausstellung „documenta II“ in Kassel war Holzinger die von dem Bildhauer Gerhard Marcks geschaffene Bronzeplastik „Hiob“ aufgefallen, die noch zum Verkauf stand. Von den Nationalsozialisten als „entartet“ diffamiert, gehörte Marcks in der noch jungen Bundesrepublik zu den führenden Bildhauern. Die 1957 entstandene lebensgroße Bronzeplastik „Hiob“, die das Problem des Leidens, dessen Sinn nicht erkennbar ist, eindrücklich symbolisiert, stellt einen Höhepunkt seines künstlerischen Wirkens dar. Um sich ein Urteil zu bilden, reiste der Magistrat zur „documenta II“ nach Kassel und beschloss noch vor Ort im Rahmen einer Sondersitzung den Ankauf der 40.000 Mark teuren Plastik. Am Volkstrauertag, dem 15. November 1959, stand der „Hiob“ auf der gemeinschaftlichen Gräberanlage im Fokus der Gedenkstunde auf dem Hauptfriedhof. Links der Plastik steht auf einer flachen Stützmauer die allgemein gehaltene Inschrift zu lesen: „Den Opfern der Gewalt 1933-1945“.

 

 

Literatur und Quellen::

ISG, Magistratsakten 2296

Die Gräberanlage und das Ehrenmal für die Opfer des Nationalsozialismus wurden am Volkstrauertag 1959 der Öffentlichkeit übergeben. Ausgangspunkt war die 1953 wahrgenommene Vernachlässigung von Gräbern, in denen Opfer der NS-Gewalt bestattet waren. Die eigentliche Planung begann 1955. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Alternative, ob es in einem ruhigeren Bereich oder dem belebteren des neuen Portals angelegt werden sollte. Nach der Entscheidung, in der Innenstadt an der Paulskirche ein eigenständiges Mahnmal für die Opfer zu errichten, wurde die Anlage auf dem Friedhof im ruhigen Gewann I, wo zudem bereits zahlreiche Opfergräber existierten, realisiert. Zum zentralen künstlerischen Moment wurde die Plastik „Hiob“.



Autor/in: Thomas Bauer
erstellt am 01.01.2015
 

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