Dokument: Zeitungsartikel zum Auschwitz-Prozess vom 17. Januar 1964

Zeitungsbericht über die Verhandlung gegen den SS-Oberscharführer Hans Stark im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess.

 

 

Stark: Ich schäme mich
Er gibt auch die Beteiligung an einer Vergasung zu

 

 

Der angeklagte ehemalige SS-Oberscharführer Hans Stark, der am siebten Verhandlungstag im Frankfurter Auschwitz-Prozeß seine Beteiligung an der Erschießung russischer Kommissare und an der Vergasung jüdischer Häftlinge gestand, war Weihnachten 1940 als Blockführer nach Auschwitz gekommen und im Juni 1941 in die politische Abteilung versetzt worden. Ihm wurde die Leitung der politischen Aufnahme übertragen.

 

„Ich war gerade 20 Jahre alt und eigentlich noch Schüler, da kamen die ersten Transporte mit russischen Kriegsgefangenen. Die Kommissare wurden sofort ,herausgepickt’ und ohne viel Federlesen an der ,schwarzen Wand‘ im Hof des Arrestbunkers elf erschossen.“

 

Auf Anweisung seines Abteilungsleiters tötete Stark – nach seiner Aussage – vier oder fünf Russen. Die Anweisung lautete: „Jetzt sind Sie an der Reihe, Stark“; Stark, auf die Frage des Vorsitzenden, ob ihm nicht Bedenken gekommen seien, sichtlich und hörbar bewegt: „Ich schäme mich heute, daß ich damals diesen Liquidationsbefehl für notwendig und unausweichlich gehalten habe.“

 

Stark gab weiter zu, bei einer Vergasung mitgewirkt zu haben. Als im Mai 1942 die ersten Großtransporte jüdischer Menschen eintrafen, wurden einmal mehr als 200 Männer und Frauen in das alte Krematorium geführt und dort nackt in die Gaskammer gesperrt. Der SS-Mann, der den Auftrag hatte, das tödliche Zyklon B durch eine Öffnung im Dach einzuwerfen, kam allein nicht zurecht – „da mußte ich ran“. Stark will gezögert haben. Als jedoch der Lagerkommandant Höß, so jedenfalls Stark, bemerkte: „Lieber Mann, wenn Sie nicht bald dem anderen da oben helfen, dann kommen Sie selbst in die Gaskammer“ – „da habe ich es eben getan.“

 

Rechtliche Bedenken wegen der Hinrichtung hatte Stark damals nicht. Sein Abteilungsleiter soll ihm erklärt haben, die Delinquenten seien bereits standrechtlich verurteilt: „Die wissen schon, was ihnen blüht.“

 

Die Vergasung, bei der er mitgewirkt habe, hat Stark, nach seinen heutigen Angaben, seinerzeit tief beeindruckt. „Nie wieder“, will er zu sich selbst gesagt haben. Grundsätzlich hätte er keine Einwände gehabt gegen die Vergasung von Menschen. In der SS sei ihm und seinen Kameraden eingehämmert worden: „Die Juden sind an allem schuld.“

 

Obwohl Stark in zwei Punkten seine Mitwirkung an Verbrechen in Auschwitz eingestand, hat gerade seine Aussage von neuem gezeigt, vor welch schwerer Aufgabe das Gericht steht. Denn die Anklage wirft Stark sehr viel mehr vor, als er zugegeben hat. So soll er an Selektionen aktiv beteiligt gewesen sein, an weiteren Erschießungen teilgenommen und Mißhandlungen begangen haben.

 

Stark will bei anderen als der von ihm geschilderten Vergasung „nur“ anwesend gewesen sein, wenn die Zahl der Getöteten unklar war. Nach eigener Aussage vor dem Haftrichter ist Stark jedoch bei allen Vergasungen zugegen gewesen, um die Zahl der Getöteten festzustellen und anschließend nach Berlin durchzugeben. Dem Eröffnungsbeschluß zufolge hat Stark auch Opfer gewaltsam in die Gaskammer getrieben.

 

Starks Aussage ergab unter anderem, daß SS-Männer in Auschwitz für die Mitwirkung an Vergasungen „Sonderrationen“ erhielten.

 

Einer der Staranwälte: „Kann man, überspitzt ausgedrückt, sagen, daß damals das Parteiprogramm für Sie an die Stelle der Zehn Gebote getreten ist?“ Stark: „In dieser Zeit ja.“ Da geklärt werden soll, ob Stark wegen der ihm vorgeworfenen Verbrechen zur Zeit seines Alters nach dem Jugendgerichtsgesetz beurteilt werden muß, nahm ein Sachverständiger an seiner Vernehmung zur Sache teil. […]

 

Gerhard Maux

 

aus: Die Welt vom 17. Januar 1964, zitiert nach: Monica Kingreen, Der Auschwitz-Prozess 1963–1965. Geschichte, Bedeutung und Wirkung, (Pädagogische Materialien Nr. 8, Fritz Bauer Institut), Frankfurt am Main, 2004, S. 23

 

Zeitungsbericht über die Verhandlung gegen den SS-Oberscharführer Hans Stark im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess.


erstellt am 01.01.2006
 

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