Gedenktafel für Auschwitz-Prozess 1963

Gedenktafel für Auschwitz-Prozess 1963 am Haus Gallus

Gedenktafel an den Frankfurter Auschwitzprozess aus dem Jahr 1993

Medieninstallation im Haus Gallus

Gedenktafel für Auschwitz-Prozess 1963, Frankenallee 111.
Von April 1964 bis August 1965 fand im Haus Gallus der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess statt. Er hatte im Dezember 1963 im Frankfurter Römer begonnen.
Im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz wurden von 1940–1945 über eine Million Menschen ermordet. Die Justizbehörden der beiden deutschen Staaten haben die Täter von Auschwitz nicht systematisch verfolgt. Erst Ende der 1950er Jahre setzten auf Initiative von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer umfassende Ermittlungen ein. Angeklagt waren in Frankfurt am Main ehemalige SS-Angehörige und ein einstiger Häftling.
360 Zeugen sagten aus. Davon waren 211 Überlebende von Auschwitz.
Sechs Angeklagte wurden als Mörder zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, einer (zur Tatzeit unter 21 Jahren) als Mörder zu zehn Jahren Jugendstrafe. Zehn Angeklagte erhielten als „Gehilfen“ Zuchthausstrafen zwischen dreieinviertel und vierzehn Jahren. Drei Angeklagte wurden mangels Beweisen freigesprochen.
Die Öffentlichkeit wurde mit den Verbrechen der Täter und den Leiden der Opfer von Auschwitz konfrontiert. Hunderte Zuschauer, darunter viele Schulklassen, verfolgten den Prozess. Damit begann in der Bundesrepublik eine intensive Phase öffentlicher Aufarbeitung der Vergangenheit.
Zum 30. Jahrestag des Prozesses wurde 1993 die von Michael Sander gestaltete Tafel außen am Saalbau Gallus angebracht und die von ihm im Innern des Hauses gestaltete Gedenkinstallation eröffnet.

 

Ort

Haus Gallus, Frankenallee 111

 

Enthüllungsdatum

25. März 2004

 

 

Ausführung

Bronzetafel, 195 x 50 cm, Gestaltung: Günter Maniewski

 

 

Text der Tafel

Von Dezember 1963 bis August 1965 fand der erste Frankfurter Auschwitzprozess statt, zunächst im Plenarsaal des Römers und – seit April 1964 – hier im Haus Gallus.

Opfer des Konzentrations- und Vernichtungslagers hatten den Prozess gefordert und streitbare Juristen wie Fritz Bauer betrieben die justizielle Aufklärung.

Über 200 Überlebende bezeugten mit ihren Aussagen die Verbrechen der Angeklagten und das in Auschwitz verübte Menschheitsverbrechen. Unermessliches Leid und nicht zu sühnende Schuld kamen an den Tag.

Für die Opfer, für das Heute und das Morgen – vergesst es nie!

 

 

 

 

Text der älteren Tafel (1993)

Hier im Haus Gallus fand die Schwurgerichtsverhandlung in der „Strafsache gegen Mulka und andere“ – der „Frankfurter Auschwitz-Prozeß“ – vom 03. April 1964 bis zur Urteilsverkündung am 19. und 20. August 1965 statt.

Dieser Prozeß war im Dezember 1963 im Planarsaal der Frankfurter Stadtverordneten-Versammlung eröffnet worden.

Dieser Prozeß konfrontierte die deutsche und die Weltöffentlichkeit nicht nur mit der Schuld der Täter, sondern auch mit dem unermeßlichen Leid der Opfer.

Hierdurch hat der Frankfurter „Auschwitz-Prozess“ die Öffentlichkeit aufgerüttelt und den Deutschen ihre Verantwortung vor der Geschichte deutlich gemacht.

 

Im Foyer können an einer Medienstation die Aussagen der damaligen Zeugen gehört werden.

 

 

Gedenktafel für Auschwitz-Prozess 1963, Frankenallee 111.


erstellt am 01.01.2014
 

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