Das Ende der Stadtverordnetenversammlung

Magistrat und Stadtverordnete haben sich im Römerhöfchen zu einem Erinnerungsbild versammelt, Fotografie 1926

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Bürgersaal, Fotografie Herbst 1933

Der Bürgersaal, bis 1933 Sitzungssaal der Stadtverordnetenversammlung, im Frühjahr 1938, zeitgenössische Fotografie

Der vom parlamentarischen Gestühl geräumte Bürgersaal im Frühjahr 1938, zeitgenössische Fotografie

Nach den letzten Kommunalwahlen am 13. März 1933 sorgt die knappe Mehrheit von NSDAP und Deutschnationalen für die Selbstentmachtung der Stadtverordnetenversammlung. Die zum 1. Januar 1934 in Kraft tretende neue preußische Gemeindeverfassung führt das „Führerprinzip“ ein. Damit sind die kommunalen Parlamente abgeschafft.

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. Februar 1933 findet drei Tage nach der von Hermann Göring, den Hitler als kommissarischen Innenminister Preußens eingesetzt hatte, verkündeten Auflösung der kommunalen Parlamente mit Neuwahlen am 12. März 1933, statt. Die letzten Kommunalwahlen hatten 1929 stattgefunden, und entsprechend gering ist die Fraktionsstärke der NSDAP. Im Frankfurter Stadtparlament hat die Partei neun von 85 Sitzen in der Stadtverordnetenversamlung inne.

Die Sitzung verläuft und endet chaotisch wie zahlreiche Sitzungen seit 1929 zuvor. Nach Auszug mehrerer Fraktionen und dem Eingreifen der vom Stadtverordnetenvorsteher angeforderten Polizei kann das Parlament gerade noch den Protest gegen das Auflösungsdekret beschließen.
Bei den Kommunalwahlen am 12. März erringen die Nationalsozialisten 42 der 85 Mandate. Den acht gewählten kommunistischen Stadtverordneten wird die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung am 31. März verboten. Als letzter den bisherigen Konventionen entsprechender Akt findet die Wahl der unbesoldeten Stadträte statt. Adolf Hitler wird Ehrenbürger der Stadt. Die zuletzt ernannten Ehrenbürger waren 1928 Leo Gans und 1930 Arthur von Weinberg.

Nach der noch geltenden Gemeindeverfassung muss die Stadtverordnetenversammlung die kommissarisch ernannten Oberbürgermeister und Bürgermeister wählen. Zwar gibt es am Wahlergebnis keinerlei Zweifel, die neuen Führer wollen indes selbst den Schein einer wahldemokratischen Legitimation, die dem Mythos der Machtergreifung widersprechen könnte, vermeiden. Nach einigem Hin und Her kommt es am 13. Juni zu einer Wahl, die minimal den Auflagen der Gemeindeverfassung entspricht. Friedrich Krebs erscheint zur Wahl des Oberbürgermeisters demonstrativ nicht. Karl Linders Wahl zum Bürgermeister wird nach vollzogenem Akt von der NSDAP-Fraktion mit einem dreifach donnerndem „Sieg-Heil!“ quittiert. Auf der nächsten Sitzung fehlen die Stadtverordneten der SPD, die am 23. Juni verboten wurde. Die verbliebenen nichtnationalsozialistischen Stadtverordneten legen ihr Mandat nieder, wenn sie es nicht schon, wie jüdische Stadtverordnete der Demokratischen Partei, bereits im März getan hatten. Die absichtsvoll betriebene Selbstentmachtung des Parlaments findet ihren Niederschlag in den Rekordzeiten, in denen die Tagesordnungspunkte abgehandelt werden. Auf der Sitzung vom 3. Oktober werden 143 Tagesordnungspunkte in 15 Minuten abgehakt.

Die am 15. Dezember 1933 verabschiedete neue preußische Gemeindeverfassung führt das Führerprinzip ein. An Stelle der Parlamente treten vom örtlichen Führer ernannte Gemeinderäte, die Friedrich Krebs in Anlehnung an die alte Stadt als „Ratsherren“ bezeichnet zu sehen wünscht. Ihr Einfluss ist vom guten Willen des Stadtoberhaupts abhängig. Antrag, Diskussion und Abstimmung, die klassischen parlamentarischen Instrumente, sind im Führerstaat nicht mehr vorgesehen. Kurz vor dem 31. März 1938, dem Besuch Hitlers im Römer, lässt der Oberbürgermeister das Mobiliar des Bürgersaals, des traditionellen Sitzungssaals der Stadtverordnetenversammlung seit Fertigstellung des neuen Rathauses 1905, entfernen. Programmpunkt des Besuchs Hitlers mußte unabdingbar die Begegnung mit Tradition sein und das erkennbar parlamentarische Gestühl stand diesem Interesse entgegen. Was bleibt, ist die 1933 aufgestellte Büste des Führers. Die nahe liegende Führung durch den Kaisersaal verbot sich von selbst. Der völkische Führerstaat hatte mit Kaisern nichts im Sinn.

 

 

Nach den letzten Kommunalwahlen am 13. März 1933 sorgt die knappe Mehrheit von NSDAP und Deutschnationalen für die Selbstentmachtung der Stadtverordnetenversammlung. Die zum 1. Januar 1934 in Kraft tretende neue preußische Gemeindeverfassung führt das „Führerprinzip“ ein. Damit sind die kommunalen Parlamente abgeschafft.



Autor/in: Janine Burnicki/ Jürgen Steen
erstellt am 01.01.2003
 

Verwandte Personen

Gans, Leo


Göring, Hermann


Hitler, Adolf


Krebs, Friedrich


Linder, Karl


von Weinberg, Arthur

Verwandte Begriffe

Bürgermeister


Führer


Führerprinzip


jüdisch


Machtergreifung


SPD

Verwandte Orte

Bürgersaal


Oberbürgermeister


Römer


Stadtverordnetenversammlung

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