Die Jüdische Gemeinde nach dem Novemberpogrom 1938 bis zur ihrer Auflösung 1942

Jüdischer Grabstein auf dem Friedhof an der Rat-Beil-Straße, dessen Metallinschrift entfernt und eingeschmolzen wurde.

Nach dem Novemberpogrom und seinen Zerstörungen wurden die beiden jüdischen Gemeinden gezwungen, sich zur Jüdischen Gemeinde zusammenzuschließen. Mittels der „Judenverträge“ wurde die Gemeinde von der Stadt genötigt, alle Liegenschaften an diese zu veräußern, um einen Teil gegen Miete vorläufig weiterbenutzen zu können. Nach dem Ende der großen Deportationen wurde die Gemeinde im Herbst 1942 liquidiert.

 

Der Novemberpogrom und seine unmittelbaren Folgen zerstörten in zentralen Momenten die Lebensbasis der bis dahin trotz staatlicher Verfolgung noch einigermaßen funktionierenden jüdischen Gemeinden: die Synagogen waren niedergebrannt, wesentliche Einrichtungen der Gemeinden zerstört und verwüstet oder beschlagnahmt, viele ihrer Repräsentanten und Angestellten vorläufig verhaftet und ins Konzentrationslager verschleppt. Auf Anordnung des NS-Regimes wurden die größere Israelitische Gemeinde und die kleinere Israelitische Religionsgesellschaft zur Jüdischen Gemeinde zwangsvereinigt. In den Erinnerungen des Rabbiners Caesar Seligmann (1941 verfasst, zitiert aus Dokumente, S. 257) werden die Vorgänge so zusammengefaßt:

 

„Das Gemeindehaus, einst das Geschäftshaus der Brüder Rothschild, wurde an jenem 9. November von Grund aus verwüstet. Die Gemeindebibliothek geplündert, die unersetzliche Sammlung der Kunstdenkmäler zerschlagen, in blinder Zerstörungswut in alle Winde zerstreut, die Akten, die Gemeindebücher zu einem wüsten Haufen zusammengetürmt – das war das Ende der schönen, blühenden, sogar durch das barbarische Mittelalter erhaltenen Frankfurter Gemeinde.

In meiner alten Amtswohnung, dem Rest der zu einer im Innern verkohlten Brandstätte gewordenen Westendsynagoge, hat sich das klägliche Überbleibsel der Frankfurter Gemeinde neu etabliert. Und, Wunder, in unserer alten Küche tagen einträchtig mit dem Vorstand und den Beamten der Hauptgemeinde der Vorstand und die Beamten der separatistischen Samson Raphael Hirsch‘schen Gemeinde! Was ein Jahrhundert des Wohlergehens der deutschen Juden nicht vermocht hatte, die Einigung des deutschen Judentums, ein Machtwort Hitlers oder seiner Organe hat das Wunder vollendet. Und es sind nicht zwei nur räumlich aneinander gerückte Gemeinden, die da zusammen tagen, sondern ein einziger und einiger Vorstand berät, beschließt und vollführt alles für den Rest der Gemeinde Notwendige.“

 

Diese Notgemeinschaft der beiden jüdischen Gemeinden Frankfurts erhielt Geschäftsräume in der Friedrichstraße 29 (Westend), 1942, in der Endphase der Gemeinde, kamen sie in den Hermesweg 7 (Ostend). Inzwischen hatte das NS-Regime die Gründung einer Reichsvereinigung der Juden in Deutschland erzwungen, die vom Reichssicherheitshauptamt kontrolliert alle jüdischen Institutionen und Personen als Zwangsmitglieder umfasste und unter anderem für Schulwesen und Wohlfahrtsfragen zuständig war. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt fungierte als Zweigstelle dieser Instititution und war damit neben ihrer Rolle als religiöse Gemeinschaft zugleich auch Ausführungsorgan der Reichsvereinigung: sie musste für die Verbreitung von Gemeindenachrichten und Gestapomitteilungen sorgen, sie musste die Einhaltung der immer restriktiver werdenden NS-Verordnungen kontrollieren, was insbesondere nach Kriegsbeginn Lebensmittel- und Kleidungsversorgung anbetraf; sie musste Statistiken führen (u.a. Auswanderungszahlen) und war für Finanzverwaltung, Steuereinzug und Sammlungen verantwortlich.

 

Unmittelbar nach dem Novemberpogrom erhielt die Stadt Frankfurt Zugriff auf die jüdischen Friedhöfe der Stadt, in dem ihr die Gestapo deren Verwaltung übertrug. Was das für die Mitglieder der jüdischen Gemeinde bedeutete wird indirekt aus einer Stellungnahme des städtischen Bauamts, Abteilung Bestattungswesen, deutlich (vom 30. Nov. 1938, zitiert aus Dokumente, S. 286f.):

 

„… Ebenso muß ab sofort mit rückwirkender Kraft die Gebührenveranlagung, die Einziehung der Beträge, die Überwachung und Pflege der Gräber und die Veranlagung der Gräberpreise von hier aus erfolgen. Es läßt sich leider nicht vermeiden, daß dadurch ein gewisser jüdischer Personenverkehr bei der Abteilung Bestattungswesen, Buchgasse 3/5, einsetzt. Dieser unangenehme Zustand muß aber hingenommen werden. Es wird ein besonderer Warteraum für die Juden zur Verfügung gestellt … Wegen des Personalbestandes, der sich z. Zt. noch zu 50 v. H. aus Juden zusammensetzt, muß wegen der erforderlichen Zuverlässigkeit sofort eine Änderung eintreten. Es müssen deshalb die jüdischen Arbeitnehmer zur anderweitigen Beschäftigung der jüdischen Gemeinde zur Verfügung gestellt und über die Arbeitsvermittlungsstelle die erforderlichen Ersatzkräfte angefordert werden.
Dadurch werden keineswegs die jüdischen Ritualgebräuche beeinträchtigt. Sofern Angehörige eine rituale Behandlung wünschen, können sie diese bei der jüdischen Gemeinde beantragen, die von sich aus von Fall zu Fall zur Durchführung der ritualen Handlungen geeignete Personen, die sich dem Friedhofsverwalter ausweisen müssen, zum Friedhof entsenden wird. Bisher hatten es die auf den jüdischen Friedhöfen tätigen Juden in der Hand, Greuelmärchen über die Zahl der Verstorbenen und sonstige unwahre Gerüchte in Umlauf zu setzen, was damit unterbunden wird. …“

 

Im Frühjahr 1939 bemächtigte sich die Stadt Frankfurt durch die „Judenverträge“ aller der Gemeinde gehörigen Immobilien. Unter dem Vorwand, aus der Stadtkasse erhebliche Summen für Fürsorgeleistungen zugunsten von Juden zahlen zu müssen, zwang sie die Repräsentanten der jüdischen Gemeinde zur Unterschrift unter Verträge, die der Stadt (vor dem Zugriff anderer Institutionen des NS-Regimes) das Eigentum an den Gemeindeliegenschaften sicherte, wobei in Hinblick auf die Friedhöfe eine Sonderregelung galt, da diese nach jüdischem Religionsgesetz unverkäuflich sind. Für einen Teil der Gebäude bzw. Grundstücke wurde der jüdischen Gemeinde eine auf drei Jahre beschränkte und mit einem Mietzins von 5 Prozent auf den Kaufpreis belastete Weiternutzung gewährt. Diese Frist zeigt, dass die Repräsentanten der Stadt von einer „Lösung“ der Judenfrage binnen dreier Jahre ausgingen, das heißt, dass bereits im Frühjahr 1939 das Ziel einer weitgehend „judenfreien“ Stadt für 1942 avisiert werden konnte, ein Ziel, das zunächst durch Massenflucht ins Ausland, danach durch die großen Deportationen in die Vernichtungslager 1941-1942 vom NS-Regime auf grausame Weise erreicht wurde. In die Vorbereitung und Durchführung der Deportationen war die jüdische Gemeinde zwangsweise einbezogen: sie war für die Erstellung einer Liste der jeweils zu deportierenden Personen und für deren Benachrichtigung verantwortlich, musste Ordner für Sammellager stellen und über ihre Notstandsküche die betroffenen Menschen verpflegen.

 

Mit der letzten der großen Deportationen im Herbst 1942 hörte die jüdische Gemeinde real auf zu bestehen und ihre Friedhöfe gingen in das Eigentum der Stadt über (Schreiben der Gestapo an den Oberbürgermeister vom 8. Oktober 1942, zitiert aus Dokumente, S. 288):

 

„Durch die Abschiebung der Juden aus dem Stadtbezirk Frankfurt/M ist die Unterhaltung der jüdischen Friedhöfe durch die jüdische Kultusgemeinde nicht mehr möglich. Die Bebauung der dazugehörigen umfangreichen Ländereien und Betrieb der Gärtnereien durch Juden ist vollständig ausgeschlossen und andererseits auch nicht erwünscht. Für die wenigen zur Abwicklung vorläufig hier bleibenden Juden ist Sammelunterbringung ins Auge gefaßt. Ich bitte deshalb zu veranlassen, daß die Unterhaltung der jüdischen Friedhöfe alsbald von der Stadt Frankfurt/M übernommen wird. Ich bin selbstverständlich damit einverstanden, daß die Bestattung hier sterbender Juden von der Kultusgemeinde weiterhin durchgeführt wird.“

 

Die Stadt gestattete den letzten in Frankfurt verbliebenen Juden einen eingeschränkten Zutritt und organisierte sofort das Abmontieren allen verwertbaren Metalls (Dokumente, S. 287): „Auf Wunsch der jüdischen Kultusgemeinde werden die Friedhöfe an der Rat Beilstraße und der Eckenheimerlandstraße wöchentlich an zwei Tagen je drei Stunden zum Besuch der Gräber geöffnet. Während der Öffnungszeiten stellt die jüdische Gemeinde die Aufsicht an den Friedhofstoren. Wegen Erfassung der Kupferdächer für die Metallsammlung ist das Nötige bereits veranlaßt. Außerdem wird die Erfassung der Bronzebuchstaben im Vorhof der Trauerhalle geprüft.“

 

Nachdem am 6. November 1942 die Gemeinde auch offiziell liquidiert worden war, wurde für den 6. Dezember eine sorgfältige Plünderung der jüdischen Friedhöfe vorgesehen, wie aus dem Bericht des Wirtschaftsamts der Stadt über die Altmetallsammlung hervorgeht (zitiert aus Dokumente, S. 289): „Die inzwischen in das Eigentum der Stadt Frankfurt/M übergegangenen Gebäude der jüdischen Friedhöfe würden hiervon selbstverständlich nicht berührt. Zum Einsatz kommen außer 80 Angehörigen der Technischen Nothilfe etwa 150 SA-Männer bzw. ältere Hitlerjungen sowie der einschlägige Altstoffhandel. Über das Ergebnis werde berichtet werden. Der Herr Oberbürgermeister nahm zustimmend Kenntnis. Er ordnet ergänzend an, daß Herr Dr. Bingemer vom Stadtgeschichtlichen Museum noch vorher eine Besichtigung der Grabdenkmäler vornehmen soll, um die Beschädigung künstlerisch oder geschichtlich wertvoller Arbeiten auszuschließen.“

 

Literatur::

Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933–1945, hg. von der Kommission zur Erforschung der Geschichte der Frankfurter Juden, 1963, S. 257, S. 286f.

Gudrun Maierhof, Selbsthilfe nach dem Novemberpogrom. Die Jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main 1938 bis 1942, in: Monica Kingreen (Hg.), „Nach der Kristallnacht“. Jüdisches Leben und antijüdische Politik in Frankfurt am Main 1938–1945 (Schriftenreihe des Fritz Bauer Instituts, Bd. 17), Frankfurt am Main 1999, S. 160ff.

Nach dem Novemberpogrom und seinen Zerstörungen wurden die beiden jüdischen Gemeinden gezwungen, sich zur Jüdischen Gemeinde zusammenzuschließen. Mittels der „Judenverträge“ wurde die Gemeinde von der Stadt genötigt, alle Liegenschaften an diese zu veräußern, um einen Teil gegen Miete vorläufig weiterbenutzen zu können. Nach dem Ende der großen Deportationen wurde die Gemeinde im Herbst 1942 liquidiert.



Autor/in: Ernst Karpf
erstellt am 01.01.2003
 

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Dokument: „Judenvertrag“ vom 3. April 1939

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