Terror und Verfolgung
Die nationalsozialistische Ideologie propagierte den „Rassenkampf“ als Motor der Geschichte. Die NS-Diktatur legitimierte sich als Führerstaat, der als einzige Staatsform die „ewigen Gesetze der Rasse“ mit allen Konsequenzen beachte. Auslese und Rassereinheit und vor allem die Vernichtung der „jüdischen Rasse“ wurden von den Nationalsozialisten zur Schicksalsfrage des deutschen Volkes erklärt. Nur das „rassereine“ Volk könne vor der Geschichte bestehen und als „Herrenvolk“ die Geschichte in seinem Sinne bestimmen.
Die Verwirklichung der Ideologie der Volksgemeinschaft durch Terror und Verfolgung resultierte aus dem totalitären, Pluralität und Individualität vehement ablehnenden, Anspruch der Ideologie. Die NS-Diktatur war als System terroristisch, weil die nationalsozialistische Volksgemeinschaft nur durch Terror und Verfolgung zu verwirklichen war.
Frankfurt am Main belegt als großstädtisches Beispiel die Universalität von Terror und Verfolgung: gegen die jüdische Bevölkerung, gegen als „fremdrassig“ geltende Minderheiten, gegen religiöse Minderheiten oder gegen politisch Andersdenkende. Zum terroristischen Pogramm gehörte die "Euthanasie", verfolgt wurden Jugendliche, die sich für „artfremde“ Musik begeisterten oder ihre „bündischen“ Traditionen zu wahren suchten. Terror und Verfolgung trafen unterschiedlichste Lebensbereiche. Sie trafen ungeborenes Leben und Säuglinge ebenso wie Greisinnen und Greise. Den Opfern gemeinsam war nur, dass die nationalsozialistische Ideologie sie zu Feinden und "Schädlingen" der Volksgemeinschaft erklärte.