Dokument: Zeitungsartikel zum Auschwitz-Prozess vom 13. November 1964

Zeitungsbericht über eine Zeugenaussage im Frankfurter Auschwitz-Prozess zur Ermordung von Häftlingen durch den Angeklagten Josef Klehr mittels Spritzen.

 

Aus Angst den eigenen Vater zum Sterben gezwungen

 

Aus Angst, an einer Phenolspritze des im Frankfurter Auschwitz-Prozeß angeklagten Josef Klehr zu sterben, zwang der 47jährige Angestellte Jan Weis aus Preßburg am 28. September 1942 seinen eigenen Vater auf den Opferstuhl. „Die Tür öffnete sich, und mein Vater kam mit noch einem Häftling herein. Mein Vater mußte sich setzen, und Klehr sagte zu ihm: ,Du bekommst eine Spritze gegen Typhus.‘ Dann weinte ich …“ Weis berichtet, er habe, ebenso wie er es vor- und nachher bei anderen Todgeweihten machte, auch seinem Vater den linken Arm waagerecht ausstrecken und den rechten vor die Augen pressen müssen, damit Klehr an das Herz seines Opfers heran konnte. „Er hat es sehr eilig gehabt und spritzte gleich zwei ab, weil er zu seiner Kaninchenzucht wollte.“

 

 

„Das glaube ich“
Erst acht Tage danach habe der Angeklagte erfahren, daß er den Vater des Zeugen getötet hatte, und gefragt, warum Weis es ihm nicht beizeiten gesagt habe. „Ich hätte ihn leben lassen“, sagte Klehr nachträglich. „Aber ich hatte Angst“, erklärte der Zeuge dem Schwurgericht, als spreche er sich selbst Trost zu. „Ich mußte annehmen, daß Klehr mir befiehlt: Setz dich daneben.“ Da der Angeklagte immer wieder behauptet hat, er sei im Herbst 1942 gar nicht mehr Sanitätsdienstgrad in Auschwitz gewesen, erkundigte sich Vorsitzender Hofmeyer, ob Weis sich genau an den Todestag seines Vaters erinnert. „Das Datum des Todes eines Verwandten merkt man sich ewig“, antwortete Weis, und Hofmeyer zweifelte nicht mehr: „Das glaube ich Ihnen.“

 

Unter den fast 1.000 Häftlingen, die Klehr vom Juli 1942 bis zum August 1943 nach der Erinnerung des Zeugen abgespritzt hat, sollen auch 75 Kinder gewesen sein, die „von irgendwoher aus Polen nach Auschwitz“ gebracht worden seien. „Sie alle hat er ermordet, er allein.“ Auch zwei Polinnen, die schwerkrank im Arrestblock 11 lagen, seien Opfer der Todesspritze geworden. […]

 

Klehr nahm zu den Beschuldigungen des tschechoslowakischen Zeugen Stellung. Entrüstet wehrte er sich: „Die mir von dem Zeugen vorgeworfene Last ist zu 90 Prozent unwahr!“ Doch Weis, vom Gericht durch eine Gegenüberstellung auf die Probe gestellt, erkannte den Angeklagten auf Anhieb mit Namen […].

 

 

Frankfurter Rundschau vom 13. November 1964, zitiert nach: Monica Kingreen, Der Auschwitz-Prozess 1963–1965. Geschichte, Bedeutung und Wirkung, (Pädagogische Materialien Nr. 8, Fritz Bauer Institut), Frankfurt am Main, 2004, S. 57

 

Zeitungsbericht über eine Zeugenaussage im Frankfurter Auschwitz-Prozess zur Ermordung von Häftlingen durch den Angeklagten Josef Klehr mittels Spritzen.


erstellt am 01.01.2006
 

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