Walter Mahr als Leiter der Verwertungsstelle des Finanzamts Frankfurt-Main - Außenbezirk und Philipp Schunk als Vollstreckungsbeamter haben sich nach vielen Zeugenaussagen persönlich an der Ausplünderung der Deportierten bereichert, in den Spruchkammerverfahren kamen sie jedoch mit der Einstufung als Mitläufer sehr glimpflich davon und konnten ihr Berufsleben alsbald ungestört fortsetzen.
Anonyme Anzeigen im Spruchkammerverfahren
Anfang November 1946 erhielt die Spruchkammer Darmstadt-Land ein anonymes Schreiben, wonach der in Rossdorf als Bombengeschädigter bei seinen Schwiegereltern lebende Regierungsrat Walter Mahr in Frankfurt am Main führend bei der Beschlagnahme jüdischen Vermögens durch den Fiskus mitgewirkt habe. Er habe sich an Sachwerten, die ihm besonders gefielen, bereichert, was einem Teil der Rossdorfer Bevölkerung nicht verborgen geblieben sei. Häufiger wären größere Sendungen aus Frankfurt an die Schwiegereltern gekommen. Es sei doch an der Zeit, bei Mahr einmal genauer nachzuschauen, so mancher geschädigten Judenfamilie könne auf diese Weise wieder zu ihrem Eigentum verholfen werden. Und außerdem gehöre Mahr bei dem in der Darmstädter Zeitung angekündigten Spruchkammerverfahren als Aktivist eingestuft.
Als der Ermittler der Spruchkammer in der vor den Toren Darmstadt gelegenen Ortschaft Erkundigungen einzog, stieß er schnell auf den Konflikt zwischen dem Bürgermeister Rossmann und Mahr. Rossmann hatte sich vorgenommen, Mahr wegen seiner Rolle bei der „Verwaltung und Verwertung jüdischen Vermögens“ nicht ungeschoren davon kommen zu lassen, die Familie Mahrs habe sich geweigert, Flüchtlinge in ihr Anwesen aufzunehmen und an Sammelaktionen zu beteiligen – beim Bürgermeister war er durch sein wenig soziales Engagement negativ aufgefallen und war als unbelehrbarer Anhänger des untergegangenen Regime deutlich erkennbar. Gerüchtweise hatte Rossmann den anonymen Brief sogar initiiert, so zumindest die Behauptung des anonymen Schreibens „Einer Rossdorfer Frau“, das am 10. Januar 1947 bei der Spruchkammer einging. Mahr sei ein ruhiger und anständiger Mann, der nie „den Nazi herausgehängt“ habe, und das ganze sei nur eine Intrige des radikalen neuen Bürgermeisters. Der wiederum konnte genaue Angaben machen und hatte wohl auch mit Bekannten von Mahr gesprochen, die mit ihm zusammen in Frankfurt im Westend Möbel aus jüdischen Wohnungen geholt hatten, wo angeblich noch das Essen verschimmelt auf dem Tisch gestanden habe.
Walter Mahr
Wer war dieser Walter Mahr? Und welche Rolle spielte er beim organisierten Raubmord an den Juden? 1902 als Sohn eines leitenden Beamten mit sozialdemokratischen Sympathien in Darmstadt geboren, verbrachte er seine Jugend in der Geburtsstadt. Über seine Schwester Antonie fand er Kontakt zum Freundeskreis um Carlo Mierendorff, Carl Zuckmayer und Theodor Haubach: „Mit Herrn Dr. Mierendorff sowie mit Herrn Dr. Theodor Haubach hatten mich seit unserer gemeinschaftlichen Studienzeit lebhafte litterarische [sic] und kunsthistorische Interessen neben bestem persönlichem Einvernehmen verbunden“. Wer diese Namen hört, denkt sofort an die engagierten Widerstandskämpfer gegen Hitler oder den Versuch, das Kriegserlebnis des Ersten Weltkrieges literarisch-politisch im Kreis um die kleine Zeitschrift „Das Tribunal“ zu fassen. Carl Zuckmayer hat in seinen Lebenserinnerung „Als wärs ein Stück von mir“ dieser Zeit zwischen dem Abschied der vergangenen Welt und dem Aufbruch zu neuen Ufern ein kleines Denkmal gesetzt.
Walter Mahr nun hätte man angesichts einer solchen Jugend sicher nicht dort vermutet, wo er schließlich ab spätestens 1941 zu finden war: als Leiter der Verwertungsstelle des Finanzamts Frankfurt-Main - Außenbezirk „in vorderster Front gegen das Judentum eingesetzt“. In den Augen der Überlebenden war er das Sinnbild für einen besonders eifrigen Beamten, der ideologische Überzeugung und fanatische Pflichterfüllung mit dem eigenem Vorteil geschickt zu verbinden wusste und schließlich für die Dreistigkeit mit der man durch die weitgeknüpften Maschen der Entnazifierung zu schlüpfen vermochte.
Nach dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Frankfurt und Gießen hatte sich Mahr um die Aufnahme in den Dienst der Reichsfinanzverwaltung beworben und amtierte zunächst in Leipzig, dann im Darmstädter Finanzamt. Hier trat Mahr im Mai 1933 in die NSDAP ein, da er angeblich durch seine freundschaftlichen Beziehungen zu Mierendorff und Haubach von der Partei verfolgt und als Sohn einer demokratischen Familie im Amt angefeindet worden sei. Seine Unterstützung für einen missliebigen Kollegen habe 1937 zur Strafversetzung in das Finanzamt Frankfurt-Main - Außenbezirk geführt, so eine seiner vielen unkorrekten Behauptungen im Spruchkammerverfahren. Seinen Vorgesetzten in Berlin war er – weltanschaulich gefestigt und auf Linie liegend – rasch durch gezielte und eigenständig vorgebrachte Verbesserungsvorschläge bei der Verwertung der Liegenschaften der Ausgebürgerten und geflüchteten Juden positiv aufgefallen. Als im Herbst 1941 die ersten großen Deportationen aus Frankfurt am Main anstanden, betraute man ihn folgerichtig mit der Verwertung des Eigentums der Opfer.
Im November 1941 nahm Mahr als zukünftiger Leiter der Verwertungsstelle an der vertraulichen Besprechung beim Oberfinanzpräsidenten Heinrich Voss in Kassel teil, in der wenige Wochen vor der „Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ und den nächsten Deportationen die Richtlinien für die weitere Verwaltung und Verwertung des jüdischen Vermögens bekannt gegeben und die Kompetenzen verteilt wurden. Neben Voss nahmen sein Referent für die Verwaltung und Verwertung, Oberregierungsrat Heinemann, und die Vorsteher der nordhessischen Finanzämter teil, aus deren Bezirk Juden im Herbst 1941 deportiert wurden. Das erhalten gebliebene, handschriftliche Protokoll dieser Sitzung straft übrigens auch die Behauptungen von Mahrs übergeordnetem Oberfinanzpräsidenten Voss deutlich Lügen, man habe erst nach dem Krieg die ganzen Schändlichkeiten erfahren.
Die Frankfurter Verwertungsstelle arbeitete rasch, effektiv und vorbildlich; nach dem Zweiten Weltkrieg war von Amtsangehörigen zu hören, Mahr habe es nicht nur verstanden, in Berlin, sondern auch bei den leitenden Finanzbeamten im OFP Kassel einen guten Eindruck zu hinterlassen und habe diese bei der Vergabe von „jüdischen Teppichen“ bevorzugt. Seine Beförderung zum Oberregierungsrat sei dadurch bevorzugt ausgesprochen worden, so die Erinnerung des Betriebsrates des Finanzamts Frankfurt-Ost, dessen Leitung Mahr im Herbst 1944 übernommen hatte, nachdem der Vorsteher bei einem Bombenangriff ums Leben gekommen war.
Nach 1945 wurden landesweit nur einzelne Finanzbeamte wegen ihrer Tätigkeit zur Rechenschaft gezogen. Zu Verfahren vor den Spruchkammern kam es zumeist nur dann, wenn der Verdacht bestand, sie hätten die Deportation einzelner Personen initiiert oder gefördert oder sich unrechtmäßig an deren Eigentum vergriffen. Bei manchen kam ihre Tätigkeit bei der Verwertung jüdischen Eigentums nie zur Sprache, weil sie es selbst in ihrem Meldebogen nicht angaben und die Spruchkammer durch Dritte nicht darauf hingewiesen wurde.
In Frankfurt, wo vor allem die jüdischen Mischehepartner von der Deportation verschont worden waren, einige Juden versteckt überlebt hatten oder aus den Konzentrationslagern zurückkehrten, gab es genug Zeugen für die Rolle von Walter Mahr und seiner Beamten. Und nun übernahm die Spruchkammer Frankfurt von Darmstadt das Verfahren, zumal sie gegen weitere Beamte der Verwertungsstelle ermittelte, vor allem gegen Vollstreckungsbeamte wie Philipp Schunk, Hermann Birlenbach, Johann Bott, Hermann Frees, Heinrich Kippel, Christian Rudel und Christian August Kistner sowie den Vorsteher Robert Dalquen. Obwohl gegen Mahr zahlreiche Belastungszeugen wie beispielsweise Hermann Hertz aussagten, war Mahr letztendlich nichts nachzuweisen, so dass er im Dezember 1948 als „Mitläufer“ entnazifiziert wurde. Wichtige Belastungszeugen aus dem dörflichen Umfeld zogen ihre Aussagen zurück oder schwächten sie ab. Der Bürgermeister von Rossdorf, der gegen Mahr ermittelt hatte, war inzwischen als zu linkslastig aus dem Amt geworfen worden.
Die Begründung der Spruchkammer schließlich für ihre milde Einstufung als „Mitläufer“ lautete: Mahr habe sich nicht als überzeugter Nationalsozialist gebärdet und seinen jüdischen Opfern gegenüber Konzilianz erwiesen.
Philipp Schunk
Als bloßer Mitläufer wurde auch einer seiner Untergebenen eingestuft, der als Vollstreckungsbeamter 1941 zur Verwertungsstelle abgeordnet wurde. Philipp Schunk, zum Zeitpunkt seines Entnazifizierungsverfahrens Steuersekretär, kam aus kleinen Verhältnissen aus Frankfurt-Rödelheim. 1885 geboren, hatte er im Frankfurter Finanzamt-Außenbezirk eine untergeordnete Beamtenstelle eingenommen und lebte bis zur Deportation der Juden mit seiner Familie in bescheidenen Wohnverhältnissen im Frankfurter Gallusviertel. Danach gelang es ihm, in der Schwanenstr. 7 (Ostend) in die Beletage einer verschleppten jüdischen Familie namens Stein einzuziehen, deren komplette Einrichtung er angeblich auch übernahm. Im Haus lebten zumeist Familien in Mischehen, und wenn man den Berichten der Überlebenden Glauben schenken darf, war er von nun an der böse Geist im Haus. Er erklärte des öfteren, das man es ihm nicht zumuten könne, mit Juden unter einem Dach zu wohnen. Bald nach seinem Einzug wurden die jüdischen Mischehepartner der Familien Seinfeld, Treumann und Goldschmidt verhaftet und nach Auschwitz deportiert, von wo sie nicht mehr zurückkehrten.
Schunk war bislang nicht als überzeugter Nationalsozialist oder Antisemit aufgefallen. Er war erst nach Aufhebung der Mitgliedersperre im Mai 1937 der NSDAP beigetreten, gehörte sonst wie die meisten Beamten nur dem „Bund Deutscher Beamter“, dem „Reichsluftschutzbund“ und der „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt“ an. Als Ende 1941 die ersten Deportationen in den Osten durchgeführt wurden, beauftragte man Schunk mit der Abwicklung des einfacheren Hausrates, zusammen mit einigen anderen Beamten, die von den jeweiligen Frankfurter Finanzämtern zur Verwertungsstelle des Finanzamts Außenbezirk delegiert worden waren. Zwar waren die Bereicherungsmöglichkeiten auf Wohnraum, Möbel, Kleidung und Haushaltsgegenstände reduziert; in Zeiten der Mangelwirtschaft durch die kriegsbedingte Bezugsscheinbewirtschaftung und später dann nach den Bombenangriffen auf Frankfurt waren diese Gegenstände jedoch mehr wert als Zinnkrüge und wertvolle Kunst.
Neben dem Vorwurf, Schunk habe an der Verschleppung der jüdischen Mischehepartner schuld, war die immer wieder vorgetragene Behauptung, dass er mit dem Eigentum der Deportierten nicht nur sich selbst aufs Fürstlichste eingerichtet, sondern auch Verwandte und Freunde damit begünstigt und zusammen mit der Gestapo einen schwunghaften Handel betrieben habe. Dies habe er auch noch nach der Bombardierung des Hauses fortsetzen können, da sein Keller unversehrt geblieben war und er angeblich zuvor noch habe einiges an Mobiliar und Hausrat durch einen Spediteur wegbringen lassen. Der Nachweis der Behauptungen gestaltete sich als schwierig, weil die Verkaufsprotokolle „durch Kriegseinwirkung“ als verloren galten, seine Kollegen von der Verwertungsstelle und er sich natürlich nicht selbst gegenseitig belasteten und von den deportierten Familien, die ihr Eigentum hätten identifizieren können, keiner zurückkehrte. Auffällig jedoch war, daß Schunk noch im Frühjahr 1946 als angeblich Ausgebombter, bei der Tauschzentrale Peek & Kloppenburg in der Zeil einen größeren Posten neue Wäsche zum Tausch anbot.
Im Spruchkammerverfahren, was parallel zu dem anderer Verwertungsstellenmitarbeiter geführt wurde, erhielt Schunk dann Schützenhilfe von unerwarteter Seite. Ihm attestierte beispielsweise der nach den Bestimmungen der Nürnberger Gesetze als „Halbjude“ geltende Georg P., dass er niemals als Nazi aufgetreten sei und sich gegenüber den im Ostend zwangseingewiesenen Familien immer „anständig“ verhalten habe. Er hätte den Juden sogar in vielen Fällen besondere Stücke als Andenken belassen, was er dienstlich gar nicht gedurft hätte. Dies Aussage zeigt die Unkenntnis des damaligen Verwaltungsablaufes: Andenken persönlicher Art, die nicht zu Geld zu machen waren, wurden in der Regel nach dem Abtransport des Betroffenen im Keller des Finanzamts verbrannt oder anderweitig, beispielsweise bei der Altpapierverwertung, vernichtet; Eiserne Kreuze und andere Orden gingen an eine zentrale Stelle in Berlin, damit die Volksgenossen damit keinen Missbrauch treiben konnten. Alles andere wurde ihnen dann ohnehin in der Großmarkthalle weggenommen oder spätestens auf dem Weg in die Gaskammer.
Andere Freunde der Familie bekundeten, dass das vermutlich aus jüdischem Besitz stammende Schlafzimmer schon in Familienbesitz gewesen war, als die Schunks noch in bescheidenen Verhältnissen im Gallus wohnten. Schunk nahm sich einen Rechtsanwalt, der das tat, was fast alle von der Entnazifizierung Betroffenen taten: sich Leumundszeugen zu suchen, die ihnen bescheinigen sollten, keine Nationalsozialisten oder höchstens unbedeutende Mitläufer gewesen zu sein, sich nicht an fremden Eigentum bereichert zu haben und eigentlich regimefern gewesen zu sein.
Neben dem benannten Herrn P. als Halbjude waren dies die Nachbarn und – Gipfel der Dreistigkeit – die im Finanzamt Frankfurt-Main - Aussenbezirk mit der so sogenannten „Verwaltung und Verwertung“ befassten leitenden Finanzbeamten. Sie sollten Schunk bescheinigen, nur auf Befehl von oben seine Tätigkeit ausgeübt und sich persönlich dabei nicht bereichert zu haben. Robert Dalquen, der Vorsteher bis zum Mai 1945, sprach dabei von „ausgewanderten und evakuierten Juden“, deren Eigentum nur auf Anordnung von oben, genau vorgeschrieben, verwertet wurde. Für den kleinen Beamten habe sich durch die Art des Ablaufes (Schunk sei ja nur mit einfacherem Hausrat befasst gewesen) keine Möglichkeit der Bereicherung oder des unkorrekten Verhaltens ergeben. Dalquen unterschlug dabei, daß sich das Gros der Bereicherung nicht im Verlauf der Versteigerungen ergeben hatte, sondern schon zuvor, nämlich dort, wo sich die Beamten in den Wohnungen der bald zu Deportierenden oder gerade Verschleppten Gegenstände aneigneten, die später auf den Vermögensverzeichnissen fehlten. Dies häufig genug zusammen mit den Herrn der Gestapo, und eine von Finanzbeamten vielfach beklagte Praxis, da es den Primat des Reichsfiskus bei der „Verwaltung und Verwertung“ in Frage stellte.
Walter Mahr, gegen den gleiche Vorwürfe erhoben worden waren, hob hervor, dass Schunk zwar auf Genehmigung des Oberfinanzpräsidiums Kassel Möbel aus jüdischem Besitz habe erwerben dürfen, aber nicht aus den „von ihm selbst verwerteten Massen“. Gedacht war dies angeblich auch nicht für ihn, sondern „seinem im Felde stehenden Sohn“, der verlobt war und zu heiraten gedachte. Adolf von der Heid, Nichtparteigenosse, der der Verwertungsstelle als Aufsichtsbeamter zugeteilt war, bekundete, daß sich Schunk bei der Abwicklung der Transaktionen immer völlig korrekt verhalten hatte.
Der Helfer in Steuersachen Karl T., auch Nichtparteigenosse, schrieb schließlich, Schunk sei „immer ein Mann mit politisch anständigem Charakter geblieben. Es ist mir nicht bekannt, daß er Juden irgendwie schikaniert hatte, im Gegenteil, er hatte diesen Leuten durch gute Worte, Trost und Beistand geleistet.“ Zusammenfassend sei zu sagen, „daß er die Methoden der Nazis verabscheut hat.“
Auch für Schunk verlief das Spruchkammerverfahren unerwarteterweise ausgesprochen glimpflich: Er wurde in der Sitzung vom 7. Dezember 1948 als „Mitläufer“ zu einer geringen Sühneleistung verurteilt. Die Begründung der milden Einstufung lässt jedoch erkennen, dass es der Spruchkammer ausgesprochen schwer gefallen war, einen an der „Verwaltung und Verwertung“ beteiligten Finanzbeamten mit einer derartigen Belastung so ungeschoren davonkommen zu lassen, zumal immer noch ungeklärt war, welche Rolle er beim Abtransport bzw. der Verhaftung der jüdischen Mischehepartner gespielt hatte. In der Begründung des unter dem Vorsitz von Müller-Lutz, Philipp Albus (parteilos) und Konrad Becker (CDU) gefassten Spruchs war dieser Vorbehalt ganz deutlich zu lesen. Zwar sei Schunk nicht als Hoheitsträger mit Uniform aufgetreten, nur mit Parteiabzeichen; strittig sei jedoch nach wie vor die Frage, inwieweit er sich am Eigentum der Deportierten bereichert habe: „Der Betroffene gehörte zu einem Kreis von Vollstreckungsbeamten, die unter dem Kommando des Regierungsrates Dr. Mahr von dem Inhalt der Wohnungen der abtransportierten Juden Listen anlegten, für dessen Verkauf zuständig waren. Er war ausserdem an den Leibesvisitationen, die jeweils vor dem Abtransport der Juden meistens in der Großmarkthalle stattfanden, beteiligt. Der schlüssige Nachweis, dass bei dieser Gelegenheit Misshandlungen und Bereicherungen vorgekommen sind, ist deshalb nicht mehr zu führen, weil, ausgenommen die jüdischen nicht mehr am Leben befindlichen Opfer, an den Vorgängen nur Betroffene beteiligt waren, die sich natürlich vor gegenseitiger Belastung hüten.“
Die Aufklärung werde auch dadurch erschwert, dass schon so verhältnismäßig viel Zeit verflossen sei. „Nachbarn, Taxatoren, Verwandte der Verschleppten, Transporteure und andere Beteiligte sind jedoch überzeugt, daß es bei der Verwertung des jüdischen Vermögens nicht immer korrekt zugegangen ist und daß die bei der Abwicklung vorliegenden Verhältnisse Unterschlagungen Tür und Tor öffneten. Im grossen und ganzen mag vielleicht eine Reihe von Beamten, die mit der Verwertung beauftragt waren, zu Anfang korrekt gewesen sein, zumal es sich meist um langjährige Finanz- und Vollstreckungsbeamte handelte, mit der Zeit soll aber der allgemeinen Volksmeinung zufolge, eine Achtung vor dem Eigentum und den Bestimmungen in keiner Weise mehr geherrscht haben.“
Da sich aufgrund der Bombenangriffe nicht mehr beweisen lasse, dass sich Schunk an den Möbeln der Deportierten bereichert habe, reichten die Beweise leider nicht aus, Schunk in die vom öffentlichen Ankläger geforderte Einstufung in die Kategorie II als „Aktivist“ (von denen es in Hessen mit Stand 31. Oktober 1949 5.350 gab; dagegen 28.208 Minderbelastete und 133.722 Mitläufer) vorzunehmen. Dennoch: „Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass erhebliche Verdachtsmomente auf Bereicherung gemäß Art. 9/II/3 bestehen, nachdem der Betroffene gerade von dem in ähnlicher Weise belasteten Vollstreckungsbeamten Kistner und dem Händler H. seine Möbel erworben hat.“
Schunk wurde schließlich als Mitläufer zu einer Geldstrafe in Höhe von 375 DM verurteilt wenngleich ihn die finanzielle Belastung durch die Sühneleistung erheblich drückte. Er versuchte im März 1949 eine Ratenzahlung zu erreichen, da er sich infolge des Bombenschadens habe verschulden müssen, um neue Möbel anzuschaffen. Doch Schunk konnte mit keiner erneuten Milde rechnen: Der Erste Öffentliche Kläger Kisters beschied Schunk nach Studium seiner und der Spruchkammerakten von Christian Kistner und anderen Beamten der Verwertungsstelle, abschlägig: „Ich kann den Stundungsantrag des Betroffenen nicht befürworten. Der Betroffene ist, wie die Akten ausweisen, ein Mann, der mit äusserster Milde eingestuft wurde, trotzdem schwerwiegende Verdachtsmomente gegen ihn bestehen geblieben sind … Der Betroffene mag sich die Kosten bei seinem Anwalt stunden lassen oder eine anderweitige Lösung finden, jedenfalls sehe ich auf dem Standpunkt, dass er einen zusätzlichen Gnadenerweis … nicht verdient hat.“
Trotz der finanziellen Belastung konnte Schunk weiterhin seinen Dienst bis zur Pensionierung beim Finanzamt - Außenbezirk versehen, und auch für Walther Mahr ging es die Karriereleiter mit der Gründung der Bundesrepublik wieder steil bergauf. Seit Ende der vierziger Jahre war er unangefochten als Oberregierungsrat im Dienst des Fiskus tätig, im Finanzamt Darmstadt, obwohl ihn auch dorthin wieder erneute Vorwürfe Überlebender verfolgten. Ende der fünfziger Jahre wurde Mahr gar Vorsteher des Finanzamts Darmstadt.
Literatur::
Susanne Meinl/Jutta Zwilling, Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt Main/ New York 2004