Die evangelische Kirche zwischen 1918 und 1933

Die 1920 geborene Pfarrerin Marlies Flesch-Thebesius schildert in ihrem Beitrag „Als Konfirmandin im Kirchenkampf“ ihre Erlebnisse während der Auseinandersetzungen um die theologische wie organisatorische Selbständigkeit der evangelischen Landeskirchen. Der hier vorgestellte Beitrag skizziert die komplexen Hintergründe des „Kirchenkampfes“.

Durch das Ende des Kaiserreiches 1918 verlor der deutsche Protestantismus seinen politischen Rückhalt, seine rechtliche Ordnung und letztlich seine wirtschaftliche Absicherung. Zuvor war seit der Reformation der jeweilige Landesfürst zugleich Inhaber der obersten kirchlichen Autorität gewesen. In der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 erhielten die Kirchen zwar einen privilegierten Status, doch diese „republikanische“ Regelung konnte das Bewusstsein einer eingeschränkten Geltung nicht kompensieren. Nach 400-jähriger Tradition des Staatskirchentums tat sich die Evangelische Kirche bei der Selbstfindung reichlich schwer.

Obwohl die neue politische Ordnung günstige Voraussetzungen für die Realisierung alter Einheitsideen schuf, entschied man sich beim evangelischen Kirchentag im September 1919 in Dresden gegen eine demokratische Volkskirche und für die Beibehaltung landeskirchlicher Rechtskontinuitäten. Die formal nun selbständigen evangelischen Landeskirchen formulierten bis spätestens 1922/23 eigene Kirchenverfassungen, 1924 erhielten sie den Status von Körperschaften öffentlichen Rechts. Am 25. Mai 1922 schlossen sich die Landeskirchen zu dem äußerst fragilen Deutschen Evangelischen Kirchenbund (DEKB) zusammen, der mehrheitlich eine betont rechte protestantische Nationalgesinnung vertrat.
Der Verlust des landesherrlichen Kirchenregimes entzog den Kirchen auch ihre finanzielle Sicherheit. Bedrohlich wurde die Situation durch die so genannten Novembererlasse 1918, die eine radikale Trennung von Kirche und Staat herbeiführten: Die Bekenntnisschulen wurden durch die Aufhebung des „Volksschulunterhaltungsgesetzes“ abgeschafft, der Religionsunterricht für Schüler und Lehrer war nunmehr freiwillig, die Möglichkeit aus der Kirche auszutreten wurde vereinfacht und das verpflichtende Schulgebet beseitigt. Alle diese Maßnahmen verstanden die Landeskirchen als Kampfansage gegen ihr Selbstverständnis und ihre christliche Verantwortung für die Fundamente von Staat und Gesellschaft und nahmen sie gegen die junge Republik ein. Daran änderte auch die moderaten Regelungen des Verhältnisses von Staat und Kirche in der Weimarer Verfassung nichts, die sich bekanntlich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 wiederfinden.

Die evangelischen Kirchen blieben bis zum Ende der Weimarer Republik antirepublikanisch und wünschten sich mehrheitlich die Monarchie zurück. Die kleinen Kreise der religiösen Sozialisten oder die Liberalen um Martin Rades „Christliche Welt“, die die Chancen eines Neubeginns erkannten, konnten der letztlich demokratiefeindlichen Gesamtstimmung nichts entgegensetzen. Im praktisch-theologischen Bewusstsein traten anstelle der tragenden Elemente „Staat“ und „Obrigkeit“ nunmehr „Volk“ und „Volkstum“. Das Motto „vaterländischer Kirchentag“ in Königsberg 1927 erhob den antidemokratischen Nationalismus zum Programm. Ein erheblicher Teil des deutschen Protestantismus stand der rechtsorientierten Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) nahe oder war in ihr organisiert. Der Gründungsaufruf der DNVP, der eine Verbindung von Nationalismus und Christentum herstellte, wurde beispielsweise von Mitgliedern des Vertrauensrates der preußischen Landeskirche unterzeichnet, und der Frankfurter Pfarrer Karl Veidt gehörte 1919 und 1924 als Abgeordneter dieser Partei dem Reichstag an. Unter den Strukturen der parlamentarischen Demokratie setzte auch in der evangelischen Kirche die Tendenz zur Parteienbildung ein, die bis in die Personalentscheidungen hineinwirkte. In Frankfurt gehörten in manchen Gemeinden mit drei Pfarrerstellen jeder einer anderen politischen Gruppierung an. Spätestens Ende 1932 hatte mit dem Oberräder Pfarrer Georg Probst die den Nationalsozialisten nahe stehende Glaubensbewegung Deutsche Christen (GDC bzw. DC) auch in Frankfurt festen Fuß gefasst, die bereits im April und Mai 1932 Massenkundgebungen mit mehr als 10.000 Teilnehmern veranstaltete. Zur theologischen Begründung eines „deutschchristlichen“ Anspruchs und einer dezidiert christlichen Judenfeindschaft gehörten u. a. die Rezeption Kierkegaards und Fichtes, sowie die Versuche einer Neuauslegung der Schriften Luthers.

In Opposition dazu standen die überwiegend jüngeren Vertreter der „dialektischen Theologie“. Hierbei ging es weniger um die Hegelsche Definition von These, Antithese und Synthese, als um die dialektische Spannung zwischen der Jenseitigkeit und Souveränität der göttlichen Offenbarung und der Diesseitigkeit und Relativität menschlichen Handelns. Ein Hauptvertreter dieser neuen theologischen Richtung war der Schweizer Theologe Karl Barth, der 1934 in dem Frankfurter Hotel Basler Hof die „Barmer Theologische Erklärung“ konzipieren sollte, die zur Plattform oppositioneller evangelischer Christen wurde. Die – besonders in Frankfurt – scharf geführte theologische Debatte verhinderte eine einheitliche Opposition gegen die Deutschen Christen, deren Existenz allein das Kirchenvolk spaltete. Vertreter einer liberalen Theologie sahen sich auch von der Bekennenden Kirche unter Druck gesetzt und fürchteten die Politisierung von Kirche und Theologie. Unterdessen verschärften der Staat und den DC nahe stehende Theologen durch Eingriffe in die Organisationsstrukturen der Frankfurter Landeskirche den Kirchenkampf (z. B. durch die Verordnung eines neuen, die DC begünstigenden Wahlrechts oder Versuche der DC, sich die ausschließliche Nutzung der Kirchengebäude zu sichern), so dass jegliches selbständiges Handeln unmöglich wurde und durch die Gemeinden verlaufende Fronten zementiert wurden.

 

 

Literatur::

Werner Becher (Hg.), Karl Veidt. Paulskirchenpfarrer und Reichtstagsabgeordneter, Darmstadt und Kassel 2006

Karl Herbert, Durch Höhen und Tiefen. Eine Geschichte der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Frankfurt am Main 1997

Jürgen Telschow (Hg.), Alles hat seine Zeit. 100 Jahre evangelische Kirchengemeinden im alten Frankfurter Stadtgebiet. 100 Jahre evangelischer Gemeindeverband, Frankfurt am Main 1999

Matthias Benad, Jürgen Telschow, „Alles für Deutschland, Deutschland für Christus“. Evangelische Kirche in Frankfurt am Main 1929 bis 1945, Frankfurt am Main 1985

 

Erinnerungen:: t_ak_erinnerung_flesch_thebesius;

Die 1920 geborene Pfarrerin Marlies Flesch-Thebesius schildert in ihrem Beitrag „Als Konfirmandin im Kirchenkampf“ ihre Erlebnisse während der Auseinandersetzungen um die theologische wie organisatorische Selbständigkeit der evangelischen Landeskirchen. Der hier vorgestellte Beitrag skizziert die komplexen Hintergründe des „Kirchenkampfes“.



Autor/in: Lutz Becht
erstellt am 01.01.2008
 
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