Der braune Magistrat: Bruno Müller

Bruno Müller

Bruno Müller, hauptamtlicher Stadtrat für die Stadtwerke, gehörte zu den fünf Magistratsmitgliedern, die bereits vor 1933 im Amt waren. 1945 wurde er auf Veranlassung der Miliärregierung entlassen und trotz Fürsprache des Hauptuntersuchungsausschusses nicht wieder eingestellt.

Bruno Müller, der hauptamtliche Stadtrat für die städtischen Werke, war wie seine Kollegen Lehmann, Lingnau, Keller und Niemeyer beim Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 bereits seit mehreren Jahren im Amt. 1889 in Berlin als Sohn eines Möbelhändlers geboren, hatte er dort Jura und Volkswirtschaftslehre studiert und ein Prädikatsexamen abgelegt, mit „magna cum laude“ an der Universität Jena seinen Doktor in Rechtswissenschaften gemacht und erste Verwaltungserfahrung als Hilfsarbeiter im Charlottenburger Magistrat gesammelt. Es folgte eine Zeit als Rechtsanwaltsvertretung in Berlin, Oranienburg, Frankfurt an der Oder und der ostpreußischen Stadt Lyck, dann 1916 die Einberufung zum Heer und der Militärdienst vor allem in Rumänien. 1917 erkrankte er an der Ruhr und durfte nach längerem Lazarettaufenthalt vorzeitig als Zivilist nach Hause.

Er scheint einige Zeit hin- und hergerissen gewesen zu sein zwischen einer Tätigkeit als Anwalt und dem Verwaltungsdienst, entschied sich aber letztlich doch für die administrative Laufbahn. Sie begann mit einer sechsmonatigen Hilfsarbeit in der Stadtverwaltung von Frankfurt an der Oder. 1918 wurde er dort besoldeter Stadtrat. Seine durchaus erfolgreiche Arbeit hatte sich bis zum Magistrat der damals noch eigenständigen Stadt Höchst herumgesprochen, der 1925 die Stelle des Oberbürgermeisters neu ausgeschrieben hatte und sich im Januar 1926 dafür entschied, Müller mit diesem Posten zu betrauen. Nach der Eingemeindung Höchsts zwei Jahre später wurde er vom Frankfurter Oberbürgermeister Ludwig Landmann als besoldeter Stadtrat ohne eigentlichen Geschäftsbereich in den Frankfurter Magistrat übernommen, beschäftigte sich aber weiterhin vor allem mit den Angelegenheiten Höchsts. Er war verantwortlich für die sogenannten Vorortangelegenheiten, leitete das Höchster Bezirksamt und die Polizeiverwaltung. Doch mit dieser Rolle war Müller nicht zufrieden. 1931 kandidierte er für das Amt des Frankfurter Stadtkämmerers, landete aber bei der Wahl mit nur vier Stimmen abgeschlagen auf dem letzten Platz. Die Wahl gewann Friedrich Lehmann im dritten und letzten Wahlgang. Ein Jahr später trat er in der Wahl um das Bürgermeisteramt gegen seinen Kollegen Karl Schlosser an und verlor abermals. Seine politische Haltung ist schwer einzuschätzen. Nach eigenen Angaben stand er von 1919 an der Deutschen Volkspartei (DVP) nahe, einer Partei mit nationalliberaler Tradition; sicher ist, dass er am 28. April 1933 mit der Mitgliedsnummer 2.399.673 in die NSDAP eintrat. 1945 hat er rückblickend diesen Schritt mit seiner Stellung als Berufsbeamter begründet, dabei aber sehr widersprüchlich argumentiert: Die Tatsache, dass er vor 1933 keiner Partei beigetreten war, erklärte er mit der Verpflichtung des Berufsbeamten, sich aus der Politik herauszuhalten. Die Mitgliedschaft in der NSDAP hingegen rechtfertigte er mit dem Argument, dass nach dem Verbot der anderen Parteien keine andere Möglichkeit bestanden habe, sich politisch zu engagieren. Er habe sich zudem als Verwaltungsfachmann verpflichtet gesehen, radikale politische Auswüchse zu verhindern; gleichzeitig wollte er mit diesem Schritt seine Autorität als Beamter gegenüber Parteigenossen wahren. Sein Verhalten wurde zumindest vom Leiter der Ortsgruppe Höchst wohlwollend registriert: Müller besuche regelmäßig Schulungs- und Mitgliederversammlungen der NSDAP und sei politisch zuverlässig. Auch seine Spendenbereitschaft gab der Partei keinen Grund zur Klage.

Im Mai 1945 wurde Müller auf Veranlassung der amerikanischen Militärverwaltung aus seinem Amt entlassen. Der Hauptuntersuchungsausschuss der Stadt Frankfurt hielt seine Weiterbeschäftigung zwar für unbedenklich. Dennoch hatte Müllers Einspruch gegen die Entlassung keinen Erfolg.
In seinem Spruchkammerverfahren 1947 führte er die positive Einschätzung des städtischen Hauptuntersuchungsausschusses als Entlastung für sich an und wies darauf hin, dass er mehrfach Anordnungen der Partei zum Wohl der Stadt nicht befolgt habe. Die Kammer jedoch war nicht bereit, ihm so weit zu folgen: Sie hielt ihn für einen Opportunisten, der sich nach allen Seiten abzusichern versucht hatte. Zwar erkannte sie seine vereinzelten Versuche an, sich der Partei zu widersetzen, sah sich jedoch nicht in der Lage zu entscheiden, welcher Anteil seines Handelns sachlichen oder verwaltungsinternen Gründen und welcher Teil politischen Motiven entsprungen war. Aus diesem Grund stufte sie ihn als „minderbelastet“ ein. Müller wurde so sein vermeintliches „Unpolitischsein“ und seine große Anpassungsbereitschaft zum Verhängnis. Durch sie hatte er in so unterschiedlichen politischen Systemen wie der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus als Beamter reibungslos zu arbeiten vermocht. Im Berufungsverfahren wurde er später als Mitläufer eingestuft.

Seit seiner Entlassung aus städtischen Diensten im Mai 1945 arbeitete Müller als Wirtschaftsberater und selbständiger Gutachter und versuchte in den folgenden Monaten systematisch, in Positionen zurückzugelangen, die er vor 1945 innegehabt hatte. So bat er beispielsweise um Wiederzulassung als Vorstandsmitglied von Stiftungen oder als Aufsichtratsmitglied in Firmen, womit er allerdings nicht in jedem Fall Erfolg hatte. Bruno Müller starb am 14. März 1968.

 

 

Literatur::

Bettina Tüffers, Der Braune Magistrat. Personalstruktur und Machtverhältnisse in der Frankfurter Stadtregierung 1933-1945 (Studien zur Frankfurter Geschichte 54), Frankfurt am Main 2004

Bruno Müller, hauptamtlicher Stadtrat für die Stadtwerke, gehörte zu den fünf Magistratsmitgliedern, die bereits vor 1933 im Amt waren. 1945 wurde er auf Veranlassung der Miliärregierung entlassen und trotz Fürsprache des Hauptuntersuchungsausschusses nicht wieder eingestellt.



Autor/in: Bettina Tüffers
erstellt am 01.01.2005
 

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