Die Einsetzung des Sondergerichts

Einmarsch der SA zu Beginn der Veranstaltung zur Einsetzung des Frankfurter Sondergerichts im Innenhof des Gerichtsgebäudes B am 31. März 1933, zeitgenössische Fotografie

Während der Rede Roland Freislers bei der Veranstaltung zur Einsetzung des Frankfurter Sondergerichts im Innenhof des Gerichtsgebäudes B am 31. März 1933, zeitgenössische Fotografie

Am 31. März 1933 wird mit Aufmarsch von SA, in Anwesenheit mehrerer Gestapo-Beamter und einer Rede des Sonderbeauftragten des Preussischen Justizministers Roland Freisler das Sondergericht für politische Straftaten eingesetzt.

 

Am 31. März 1933 werden die Justizangehörigen im Innenhof des Gerichtsgebäudes B zusammengerufen. SA marschiert mit klingendem Spiel auf und das übliche Ritual des Fahnengrußes stimmt die Versammlung auf das Folgende ein, die Einsetzung des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt. Die beiden überlieferten Fotografien zeigen mehrere Gestapo-Beamte, erkennbar an den für sie typischen Hüten, die offensichtlich Anweisung hatten, ihre Präsenz jedermann deutlich zu machen. Die Bildung des Sondergerichts zur Verfolgung politischer Strafbestände gemäß der Verordnung zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21. März ist am 25. März vom Justizministerium angeordnet worden.

 

Die Rede hält Roland Freisler. Er führt aus, der Nationalsozialismus kenne keine Objektivität in der Rechtsprechung. Grundlage des Rechts sei das Rechtsempfinden des Volkes und Aufgabe der Rechtspflege, Leben, Freiheit, Brot, Ehre und Würde des deutschen Volkes zu retten. Das Rechtsempfinden des Volkes sei allzu lange durch die jüdisch/marxistische Rechtspflege erniedrigt und beleidigt worden. Damit sei jetzt Schluss. Das Recht habe vom Volke auszugehen. Der deutschnationale Senatspräsident Heldmann antwortete Freisler, die Frankfurter Justiz habe schon immer objektiv und ohne Ansehen der Person Recht gesprochen und werde dies weiter tun, der Gedankengang Freislers führe zu Gesetzlosigkeit und Anarchie.

 

Der persönliche Mut des Senatspräsidenten blieb eine Marginalie und hielt das, was beschlossen war, nicht auf. Zeitgleich begann die Säuberung der Frankfurter Justiz von jüdischen Richtern und Anwälten. Die Zuständigkeit des Sondergerichts wurde zielstrebig erweitert. Das Gesetz gegen den Verrat an der deutschen Volkswirtschaft verschärfte mit langjährigen Zuchthausstrafen das Strafmaß für die Verheimlichung von Devisenvergehen. Das Gesetz diente an erster Stelle der Ausraubung jüdischer Emigranten. Die Gesetze gegen die Neubildung von Parteien und zur Gewährleistung des Rechtsfriedens kriminalisierten politischen Widerstand und bedrohten zum Beispiel die Einfuhr oppositioneller Druckschriften mit Zuchthausstrafe.

 

Zwischen dem 1. April 1933 und dem 16. März 1945 und dem kriegsbedingten Ende der Sondergerichtstätigkeit führte das Frankfurter Sondergericht 1.699 Verfahren gegen 2.204 Personen durch.

Am 31. März 1933 wird mit Aufmarsch von SA, in Anwesenheit mehrerer Gestapo-Beamter und einer Rede des Sonderbeauftragten des Preussischen Justizministers Roland Freisler das Sondergericht für politische Straftaten eingesetzt.



Autor/in: Jürgen Steen
erstellt am 01.01.2003
 

Verwandte Personen

Freisler, Roland

Verwandte Begriffe

SA


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