Sondergericht
Durch Verordnung vom 21. März 1933 eingerichtetes besonderes Gerichtsorgan zur Aburteilung der im „Heimtückegesetz“ geschaffenen Straftatbestände, im 2. Weltkrieg für alle mit dem Kriegszustand zusammenhängenden Delikte zuständig, Missbrauch der Justizgewalt als Mittel des polititischen Terrors
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