Sondergericht

Einmarsch der SA zu Beginn der Veranstaltung zur Einsetzung des Frankfurter Sondergerichts im Innenhof des Gerichtsgebäudes B am 31. März 1933, zeitgenössische Fotografie

Durch Verordnung vom 21. März 1933 eingerichtetes besonderes Gerichtsorgan zur Aburteilung der im „Heimtückegesetz“ geschaffenen Straftatbestände, im 2. Weltkrieg für alle mit dem Kriegszustand zusammenhängenden Delikte zuständig, Missbrauch der Justizgewalt als Mittel des polititischen Terrors


 

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