Max Kowalski – Rechtsanwalt und Komponist

Max Kowalski

Der Frankfurter Rechtsanwalt, der selbst mit einem umfangreichen Oeuvre von Liedvertonungen Musikgeschichte schrieb, vertrat u. a. Arnold Schönberg in Rechtsstreitigkeiten gegen die Frankfurter Oper.

 

Max Kowalski wurde am 10. August 1882 in Kowal im heutigen Polen (früher Russland) geboren. Er war der älteste von drei Söhnen des Kantors Abraham Michael Kowalski und seiner Frau Bertha Kowalski, geb. Rosenthal. 1883 siedelte die Familie nach Ballenstedt (Ostharz) über, wo der Vater als Kantor und Religionslehrer arbeitete. Dort begann Max Kowalski seine Schulausbildung. Um die Mitte der 1890er Jahre kam die Familie nach Frankfurt am Main. Hier besuchte Max Kowalski das Lessing-Gymnasium und legte das Abitur ab. Obwohl seine musikalische Begabung offensichtlich war, drängten die Eltern auf einen „anständigen“ Beruf. Kowalski studierte daraufhin Jura in Heidelberg, Berlin und Marburg. In Marburg promovierte er 1906 zum Dr. jur.

 

Bereits während seiner Zeit in Berlin widmete sich Max Kowalski aber auch intensiven musikalischen Studien und ließ seine Baritonstimme durch Gesangsunterricht bei Alexander Heinemann ausbilden. Nachdem er sich in Frankfurt 1909 als Rechtsanwalt niedergelassen hatte, nahm er bei Bernhard Sekles am Hoch’schen Konservatorium ein Kompositionsstudium auf. In einer eigenen Anwaltskanzlei in der Neuen Mainzer Straße 76 spezialisierte sich Kowalski auf Urheber- und Verlagsrecht. 1924 wurde er zum Notar ernannt. Ab 1913 wurden Max Kowalskis Kompositionen – mit wenigen Ausnahmen ausschließlich Lieder – regelmäßig in verschiedenen Verlagen veröffentlicht. Er avancierte zu einem produktiven und äußerst populären Liedkomponisten, dessen Werke von bedeutenden Liedinterpreten wie Maria Ivogün oder Hans Hotter gesungen wurden.

 

Zur gleichen Zeit wie Arnold Schönberg begann Max Kowalski 1912 mit der Vertonung mehrerer Texte aus dem Gedichtzyklus „Pierrot lunaire“ des Belgiers Albert Giraud (übersetzt von Otto Erich Hartleben), beide wählten jedoch jeweils andere Teile aus dem Zyklus aus. Kowalskis „Zwölf Gedichte aus Pierrot lunaire“ erschien 1913 in Berlin im Verlag Simrock, Arnold Schönbergs Version 1914 in Wien. Obwohl die beiden Komponisten im Allgemeinen sehr unterschiedliche stilistische Vorstellungen hatten, schätzten sie die Vertonung des jeweils anderen sehr. Es ist aber nicht mehr nachzuweisen, wann und wie genau in der Folge der Pierrot-Veröffentlichungen ein Kontakt zwischen Max Kowalski und Arnold Schönberg zustande gekommen ist.

 

Bedeutsam für Arnold Schönberg wurde die freundschaftliche Verbindung zwischen den beiden Komponisten jedenfalls im Jahr 1930, in dem für den 1. Februar im Frankfurter Opernhaus die Uraufführung von Schönbergs Einakter „Von heute auf morgen“ angesetzt war. Während der "Frankfurter General-Anzeiger" vom 30. Januar 1930 den Komponisten sinngemäß mit den Worten wiedergibt, „von allen Seiten werde (…) mit Hingebung und großem Eifer gearbeitet“, bereitet Max Kowalski in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt Schönbergs am selben Tag eine eidesstattliche Erklärung vor, in der Schönberg seinem Unmut über die unzureichende Probenarbeit Ausdruck gab und drohte, das Stück zurückzuziehen: „Viele sehr wichtige Stellen meines Werkes, auf deren Wirkung es besonders ankommt, verfehlen bei der Art der bisherigen Vorbereitung ihre Wirkung vollkommen, weil eben nicht genügend lange Proben stattgefunden haben. Es werden sogar viele Stellen meines Werkes falsch gespielt. Eine unzulängliche Aufführung meines Werkes würde mich selbstverständlich außerordentlich schädigen.“ (zit. n. Gradenwitz 1981, S. 48) Bereits einen Tag nach Abgabe der mehrere Seiten umfassenden Erklärung muss jedoch eine Einigung erzielt worden sein, da Arnold Schönberg Max Kowalski in einem Schreiben vom 31. Januar 1930 hocherfreut für den „grossen Dienst [, den] Sie mir erwiesen haben“ dankt (ebd., S. 49). Den harschen Kritiken jedoch, die auf die Uraufführung folgten, ist zu entnehmen, dass das Ergebnis trotz der gütlichen Einigung aus der Sicht Schönbergs wohl nicht zufriedenstellend gewesen sein kann, da die Aufführung die von ihm intendierte Wirkung gänzlich verfehlte. Nur wenige Wochen später verfasste Arnold Schönberg – noch immer unter dem Eindruck der Frankfurter Ereignisse – seinen Aufsatz „Mein Publikum“, in welchem er Dirigenten, Musiker und andere Protagonisten des Musiklebens für ihr mangelndes Verständnis und Engagement seiner Musik gegenüber kritisiert und damit für das Unverständnis des Publikums verantwortlich sieht. Seiner Dankbarkeit Max Kowalski gegenüber tat dies jedoch keinen Abbruch, wie sich wenige Jahre später zeigen sollte.

 

Als Max Kowalski 1933 nach der „Machtergreifung“ Hitlers in Deutschland keine Werke mehr veröffentlichen konnte, hoffte er durch die Fürsprache Schönbergs im Ausland einen Verleger für seine eben entstandenen „Sechs Lieder aus dem westöstlichen Diwan“ op. 17 zu finden. Schönberg kam der Bitte Kowalskis nach – in Erinnerung an den „Dienst, den Sie mir seinerzeit erwiesen haben“ (Brief an Kowalski vom 8. August 1933). In einem Brief aus Paris vom 9. Oktober 1933 an den Verleger der Wiener Universal Edition, Alfred A. Kalmus, empfahl Schönberg Max Kowalski als „de[n] sehr bekannte[n] Komponist[en] feinsinniger und wirkungsreicher Lieder, die seit Jahren in Deutschland von den ersten Sängern überall und immer wieder gesungen werden“ (zit. n. Gradenwitz 1981, S. 41, Hervorhebung im Original). Das Empfehlungsschreiben muss zusammen mit den Kompositionen Kowalskis Wirkung gezeigt haben, denn im darauffolgenden Jahr veröffentliche die Universal Edition Kowalskis Goethe-Lieder.
Eine Uraufführung war in Deutschland nur noch im Jüdischen Kulturbund möglich; sie fand im Februar 1934 (oder 1935?, vgl. Akademie der Künste (Hg.), S. 383 und S. 392) in Berlin statt. Sowohl im Berliner als auch im Frankfurter Jüdischen Kulturbund wurden mehrfach Lieder von Max Kowalski aufgeführt, u. a. durch Alexander Kipnis, Hans Assenheim und Wilhelm Guttmann. Kowalski war auch Mitglied der Arbeitskommission für Musik des Jüdischen Kulturbunds Rhein-Main/Frankfurt am Main und engagierte sich in zahlreichen Rezensionen und Berichten, die in dem von Berlin aus erscheinenden „Israelitischen Familienblatt“ erschienen, auch journalistisch für die Belange der Organisation.

 

Der zunehmenden programmatischen Ambition (und gleichzeitig Verpflichtung) des Kulturbunds, „jüdische Kunst“ zu präsentieren, schloss sich Max Kowalski nur ausnahmsweise und mit sehr wenigen Kompositionen an – erst 1937/38 tauchen im Programm des Frankfurter Kulturbunds Lieder nach aus dem Jiddischen übersetzten Texten bzw. Stücke mit jüdischer religiöser Thematik auf (etwa „Kaddisch des Rabbi Lewi Jitzchak“). Kowalski hat sich nie als „jüdischen Komponisten“ verstanden. Gleichwohl waren seine Kompositionen im Jüdischen Kulturbund hoch angesehen und beliebt. So schrieb der Rezensent Nathan Ehrenreich beispielsweise nach der Uraufführung von Liedern auf Nachdichtungen Hans Bethges von japanischen Gedichten am 27. Januar 1936: „Die hauchzarten, dichterischen Gebilde sind in eine adäquate, musikalisch feingeformte und persönlich erfühlte Klangsphäre getaucht, deren zerfließende impressionistische Farbe durch eine nobel geführte Gesangslinie die konstruktive Stätte erhält.“ (zit. n. Freise/Martini 1990, S. 236)

 

Seine Tätigkeit als Rechtsanwalt konnte Max Kowalski auch in der Folge des „Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ vom 7. April 1933 fortsetzen, da er als sogenannter „Altanwalt“ galt. Zum 30. November 1938 wurde seine Zulassung gelöscht. Kowalski bemühte sich daraufhin um eine Fortsetzung seiner Anwaltstätigkeit als „Konsulent“, die ihm nach einer zunächst erteilten Ablehnung dann auch gestattet wurde. Am 11. November 1938 wurde Max Kowalski verhaftet und ins Konzentrationslager Buchenwald gebracht. Seine Freilassung erfolgte am 27. November 1938 unter der Auflage, aus Deutschland auszuwandern. Kowalskis Ehefrau Anna, geb. Meyer, musste nach einer Denunziation ebenfalls Gefängnishaft und Konzentrationslager (u. a. Ravensbrück) erleiden. Sie nahm sich kurz nach ihrer Entlassung im Oktober 1938 das Leben. Im März 1939 ging Max Kowalski daraufhin allein nach London ins Exil, wo sich seine Tochter Vera bereits seit 1938 aufhielt.

 

Über Max Kowalskis Lebensweg in England ist vergleichsweise wenig bekannt. Er arbeitete als Klavierstimmer, Chorsänger in der Synagoge und machte sich nach und nach einen Namen als Gesangslehrer und Korrepetitor. Auch komponierte er weitere Liedzyklen, von denen jedoch keiner mehr veröffentlicht wurde. Bis zu dessen Tod 1951 blieb Max Kowalski auch mit dem – wie er ihn nannte – „verehrten Meister“ Arnold Schönberg in brieflichem Kontakt. Nach 1945 fanden vereinzelt auch noch Rundfunkaufführungen von Werken Kowalskis in der Schweiz und in Deutschland statt.
Kowalski Oeuvre umfasst insgesamt etwa 80 Lieder, einige wenige Klavierstücke, die er zum Teil für Unterrichtszwecke für seine Tochter verfasste, und eine Bühnenmusik zu „Till Eulenspielgel“, welche 1925 in Köln zur Aufführung kam.

 

Max Kowalski starb am 4. Juni 1956 in London.

 

Literatur

 

Akademie der Künste (Hg.), Geschlossene Vorstellung. Der jüdische Kulturbund in Deutschland 1933-1941. Berlin 1992.

Bundesrechtsanwaltkammer (Hg.), Anwalt ohne Recht. Schicksale jüdischer Rechtsanwälte in Deutschland nach 1933. Berlin 2007, S. 293-195 und S. 310/311.

Peter Cahn, Das Hoch’sche Konservatorium in Frankfurt am Main (1878-1978), Frankfurt am Main 1979.

Gottfried Eberle, Ein zweiter „Pierrot lunaire“. Der Komponist Max Kowalski (1882-1956), in: Mr-Mitteilungen 30, 1998, S. 1-5.

Peter Gradenwitz, Max Kowalski (1882-1956). Rechtsanwalt und feinsinniger Musiker, in: Bulletin des Leo Baeck Instituts 58, 1981, S. 41-51.

Leo Baeck Insitute, Max Kowalski Collection (Signatur: LBI Local Call # AR 7049, MF 724).

Joachim Martini /Judith Freise, Jüdische Musikerinnen und Musiker in Frankfurt 1933-1942. Musik als Form geistigen Widerstandes, Frankfurt am Main 1990.

Werner Röder/Herbert A. Strauss (Hg.), Biographisches Handbuch der deutschsprachigen Emigration nach 1933. 4 Bände. München 1983.

Der Frankfurter Rechtsanwalt, der selbst mit einem umfangreichen Oevre von Liedvertonungen Musikgeschichte schrieb, verrtrat u. a. Arnold Schönberg in Rechtsstreitigkeiten gegen die Frankfurter Oper.



Autor/in: Kathrin Massar
erstellt am 01.01.2010
 

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