Euthanasie

Angeklagte im Hadamar-Prozess vor den Landgericht Frankfurt am Main 1947

Eigentlich „schöner Tod“; seit 1933 versuchten „Rassehygieniker“ die Vernichtung „unwerten Lebens“ wissenschaftlich zu rechtfertigen. Im Sinne der nationalsozialistischen Rasseideologie sollten zur „Erhaltung der Reinheit der Rasse“ Erbkranke, aber auch Juden, Sinti und Roma und andere rassisch Verfolgte nicht nur ausgegrenzt, sondern auch getötet werden.


 

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