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Jakob Rebel: Im Visier von Gestapo und NKWD

Jakob Rebel, geboren 7. Februar 1892 in Offenbach am Main, gestorben im Herbst 1939 in einem Arbeitslager in der Sowjetrepublik Weslano. Beruf: Schlosser, Parteisekretär. Parteizugehörigkeit: SPD (1906-1919), KPD 1919-1937. Politische Ämter: Stadtverordneter in Fechenheim bis 1928, Frankfurter Stadtverordneter von 1928 bis 1930, ehrenamtlicher Frankfurter Stadtrat der KPD von 1931 bis 1933, 4. Juli 1933 Haftbefehl wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“, Flucht nach Paris am 25. August 1933, Januar 1936 Emigration in die Sowjetunion,  Festnahme durch den NKWD am 29. Juli 1937 und anschließende Verurteilung zu fünf Jahren Arbeitslager.

 

Jakob Rebel verbrachte seine ersten Kindheitsjahre in Offenbach am Main, bevor er um  die Jahrhundertwende in das benachbarte Frankfurt am Main übersiedelte. Dort absolvierte er eine Ausbildung als Schlosser und trat im November 1906 der SPD sowie 1910 der Gewerkschaft bei. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges schloss er sich 1919 der KPD an, wo er schon bald als ein hauptamtlicher Parteisekretär die Leitung des „Volksbuchbetriebes“ übernahm. Darüber hinaus war er bis 1928 Stadtverordneter der KPD in der Gemeindevertretung von Fechenheim und anschließend bis zum Dezember 1930 Stadtverordneter der KPD-Fraktion im Frankfurter Stadtparlament. Ab Januar 1931 war er als ehrenamtlicher Frankfurter Stadtrat für das Frankfurter Turn-, Sport- und Badewesen zuständig.

 

Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurde Rebel Anfang Februar 1933 als Parteiangestellter und Leiter des Volksbuchbetriebes der KPD in Frankfurt am Main von der Polizei verhört. Als mit der sogenannten „Reichstagsbrandnotverordnung“ vom 28. Februar 1933 die systematischen Verhaftungen von KPD-Funktionären begannen, ging Rebel Anfang März 1933 in den Untergrund und verlor aufgrund der Beschlagnahme des KPD-Parteivermögens seine Bezüge als Parteisekretär. In der Sitzung des Frankfurter Magistrats vom 13. März 1933 wurde er in Abwesenheit aufgrund seiner KPD-Mitgliedschaft als ehrenamtlicher Stadtrat vom kommissarischen nationalsozialistischen Oberbürgermeister Friedrich Krebs zwangsbeurlaubt.

 

Im Untergrund organisierte Rebel als Bezirkskassierer der „illegalen“  KPD-Bezirksleitung Hessen-Frankfurt – dem sämtliche Frankfurter Stadtteilkassierer und die Ortskassierer in Darmstadt und Fulda unterstanden – die Widerstandsarbeit seiner Partei gegen das NS-Regime. Seit dem 4. Juli 1933 wurde er wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ steckbrieflich gesucht und stand im Verdacht, als Organisator der KPD-Bezirksleitung Gelder von den Ortskassierern eingezogen, Waffenbestände  für die illegale KPD aufgenommen und Kurierfahrten in benachbarte Orte (Marburg, Darmstadt, Mörfelden, Mainz, Hanau) organisiert zu haben. Im Zusammenhang mit dieser Fahndung war auch Rebels Frau Emma, Unterkassiererin der KPD in Fechenheim, im Mai/Juni 1933 für einige Tage in „Schutzhaft“ bzw. „Geiselhaft“ genommen worden.

 

Kurz bevor die Gestapo im September 1933 die erste „illegale“ Frankfurter KPD-Bezirksleitung zerschlug, gelang Rebel am 25. August 1933 die Flucht über das Saarland nach Paris. Der Gestapo war Rebels französisches Exil bis Mitte 1935 jedoch nicht bekannt, so dass sie weiter in Deutschland erfolglos nach ihm fahndete. So hieß es in einem Bericht der Frankfurter Gestapo vom Oktober 1933: „Trotz wochenlanger eingehender Beobachtungen ist es bisher allerdings noch nicht gelungen, zwei der rührigsten Funktionäre, Wagner und Rebel, festzunehmen, da diese mit derartiger Vorsicht arbeiten, daß niemand – auch nicht die übrigen Funktionäre – sie zu Gesicht bekommen.1

 

Am 24. Dezember 1933 folgte Emma Rebel ihrem Mann mit ihren beiden Töchtern in die französische Emigration. In Paris war Jakob Rebel weiterhin führend für die KPD tätig und arbeitete als Leiter der „Emigrantenkommission“ sowie des Patenschaftsbüros beim Weltkomitee mit Sitz im Hotel du Midi. Da er mit seiner Familie aber in großer finanzieller Not und in äußerst beengten Verhältnissen leben musste, plante Rebel eine Übersiedlung in die Sowjetunion, da er dort seine ökonomische Situation zu verbessern hoffte. Nachdem er von der Emigrationsleitung der KPD in Paris am 21. Mai 1935 als ein „zuverlässiger, disziplinierter, parteitreuer Funktionär“2 für die Übersiedlung in die UdSSR empfohlen worden war, bewilligten die sowjetischen Behörden ihm und seiner Familie schließlich am 13. Oktober 1935 die Einreise in die UdSSR.

 

Die Reise der Familie Rebel in ihr neues Exil sollte allerdings quer durch das nationalsozialistische Deutschland führen, wo Jakob Rebel nach wie vor steckbrieflich gesucht wurde. Zudem war der Gestapo im September 1935 Rebels Adresse in Paris  sowie seine Ausreisepläne bekannt geworden, so dass am 31. Januar 1936 an alle Staatspolizeistellen, Kreisämter und Polizeiämter zum wiederholten Mal die Anweisung ausgegeben wurde, Rebel und seine Frau sofort zu verhaften. Ungeachtet dessen gelang es der Familie Rebel, mit Hilfe von gefälschten Pässen im Januar 1936 unerkannt durch Deutschland in die Sowjetunion zu fliehen.

 

In der Sowjetunion war Rebel weiterhin politisch für die KPD tätig. Am 29. Juli 1937 wurde er jedoch von der sowjetischen Geheimpolizei NKWD in Moskau festgenommen und zu fünf Jahren Arbeitslager verurteilt. Bereits einige Tage später, am 2. August 1937, wurde Rebel, der noch 1935 als ein zuverlässiger parteitreuer Funktionär für die Einreise in die Sowjetunion empfohlen worden war, wegen angeblicher „Unterstützung und Verbindung mit partei- und klassenfeindlichen Elementen“3 auf Beschluss von Mitgliedern der Kaderabteilung der deutschen Vertretung beim Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale (Wilhelm Pieck, Wilhelm Florin, Philipp Dengel u.a.) aus der KPD ausgeschlossen. Rebel starb – vermutlich im Herbst 1939 – in einem Arbeitslager der Sowjetrepublik Weslano im Alter von 47 Jahren an den Folgen der unmenschlichen Haftbedingungen. Seiner Frau wurde die Nachricht von seinem Tod erst am 1. April 1940 von den sowjetischen Behörden mündlich mitgeteilt. Am 8. September 1940 kehrte die inzwischen ausgebürgerte Emma Rebel mit ihren Kindern wieder nach Frankfurt am Main zurück.

 

Anmerkungen:

1 Schreiben Gestapo an Gestapa Berlin 10.10.1933, in: BArch Berlin, R 58/3813, Bl. 18

2 Vorschläge für Übersiedlung und emigration in die SU, in: BArch Berlin, Ry 1/I 2/3/346, Bl. 142

3 Protokoll der Sitzung deutscher Genossen vom 2. August 1937, in: BArch Berlin, Ry 1/I 2/3/20, Bl. 20

 

Quellen:

Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main: Betreuungsakte für Verfolgte des Nationalsozialismus Nr. 5231; Personalakte 18448; Akten der Stadtverordnetenversammlung 92 u. 97; Protokolle der Stadtverordnetenversammlung P 156 u. P. 977; Magistratsakten 3636, 3642, 4301.

 

Hessisches Staatsarchiv Darmstadt:  G 15 Alsfeld Nr. R 158

 

Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Datenbank Widerstand und Verfolgung; 518/3524; 518/2184; 483/4712 b; Abt. 486 (Gestapokartei Frankfurt am Main)

 

Bundesarchiv Berlin: Ry 1/I 2/3/20; Ry 1/I 2/3/82; Ry 1/I 2/3/92; Ry 1/I 2/3/106; Ry 1/I 2/3/131; Ry 1/I 2/3/346; Ry 1/I 2/3/351; Ry 61/V 232/55; R 3017/ORA/VGH/13 J 295/33; R 58/2037; R 58/2294; R 58/3256; R 58/ 3700; R 58 /3813; NJ 94; NJ 1675 Bd. 1-2; NJ 5803 Bd. 1 u. 2; NJ 14394; NJ 15807; D.-H., ZC II 37 Bd. 1; D.-H.,ZC 10434 Bd. 2-3; D.-H., ZC 10621 Bd. 9; VGH/Z G-186; VGH/Z B-420; VGH/Z B-473; VGH/Z R-052;

 

Literatur:

Bermejo, Michael: Die Opfer der Diktatur, Frankfurt am Main 2006, S. 295-297; Mausbach-Bromberger, Barbara: Arbeiterwiderstand in Frankfurt am Main. Gegen den Faschismus 1933-1945, Frankfurt am Main 1976, S.20 und 49



Autor/in: Michael Bermejo-Wenzel
erstellt am 22.01.2023
 

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