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Der Angeklagte Robert Mulka – die „rechte Hand“ des Lagerkommandanten von Auschwitz

Angeklagter Robert Mulka

Robert Mulka war als ehemaliger Adjutant des Auschwitzer Lagerkommandanten Höß der ranghöchste Angeklagte im Auschwitz-Prozess. Er wurde zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt.

 

Robert Mulka war bei Prozessbeginn 68 Jahre alt, verheiratet und hatte drei Kinder. 1941 trat er in die Waffen-SS ein. Von Ende 1941 bis März 1943 war er in Auschwitz, zuletzt als Adjudant des Lagerkommandanten Höß. In den 1950er Jahren baute er seine Import-Exportfirma in Hamburg wieder auf. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt suchte seit längerem nach ihm, bis bei der Olympiade 1960 in Rom sein Sohn eine Bronzemedaille im Segeln gewann und der Name Mulka durch die Presse ging. Daraufhin machte die Staatsanwaltschaft Robert Mulka in Hamburg ausfindig und nahm ihn fest. Mehrfach wurde er freigelassen und wieder inhaftiert. Einige Wochen vor Prozessbeginn ließ man ihn, da der Tatvorwurf auf Beihilfe zum Mord lautete, gegen Kaution frei. Nach einjähriger Prozessdauer verhaftete man ihn nach einer belastenden Zeugenaussage im Dezember 1964 im Gerichtssaal.

 

Tatvorwürfe gegen den Angeklagten Mulka
„Der Exportkaufmann Robert Karl Ludwig Mulka [wird] beschuldigt, als Gehilfe bei der Begehung von Verbrechen durch Rat und Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben. […]

 

Der Angeschuldigte Mulka hat […] als Adjutant des Lagerkommandanten Höß an der Tötung einer unbestimmten Vielzahl von Häftlingen aus dem Gesamtbereich des Konzentrationslagers Auschwitz und von Personen, die zur Massenvernichtung aus verschiedenen Ländern Europas nach Auschwitz verbracht worden waren, mitgewirkt.

 

Der Angeschuldigte hat insbesondere bei der Verwirklichung des nationalsozialistischen Vernichtungsprogramms (Einrichtung, Tätigkeit und Sicherung der Vergasungsanlagen, Herbeischaffung des für die Vergasung erforderlichen Zyklon B, Organisation, Abwicklung und Sicherung bei der Selektion ankommender Transporte von Zivilpersonen durch den Wachsturmbann, Mitwirkung bei Aussonderungen auf der Rampe, Transport von zur Vergasung ausgesonderten Personen zu den Gaskammern durch Lastkraftwagen der Lagerfahrbereitschaft) sich als Adjutant […] in Kenntnis der Rechtswidrigkeit solcher Befehle an den auf die Tötung von Menschen gerichteten Maßnahmen beteiligt […].“

 

Zeugenaussage gegen den Angeklagten Mulka
Bei seiner Aussage gegen Mulka war der Kinoleiter Rudolf Rybka 47 Jahre alt, er lebte in der Tschechoslowakei. Von 1942 bis 1944 war er als politisch verfolgter Tscheche in Auschwitz interniert, seine Häftlingsnummer war 35.667.

 

„Wir waren erst etwa 600 bis 800 Meter von der SS-Küche weggefahren, da begegneten wir einem Häftlingskommando, das Strohsäcke trug. Es waren vielleicht 40 Häftlinge. Auf dem Weg kam uns ein offener PKW entgegen. […] Aus dem Auto stieg Mulka aus. Ich kenne ihn und kann mich in seiner Person nicht irren. Er schrie die SS-Begleiter des Häftlingskommandos an […] : ,Man muß die Strohsäcke mit der Öffnung nach oben tragen.‘ Mulka war sehr aufgeregt, zog schließlich die Pistole und gab auf einen Häftling, der einen Strohsack trug, zwei Schüsse ab. Der Häftling fiel zu Boden. Unter den anderen Häftlingen entstand eine große Unruhe; sie drehten sich um. Da gab Mulka auf den nächsten auch zwei Schüsse ab. Ich sah, wie sich der Häftling hinter dem Strohsack versteckte, und sah auch, daß Blut aus seinem Ärmel rann. Mulka gab noch zwei Schüsse ab, und ein dritter Häftling wurde erschossen, ebenfalls von hinten. […] Wir waren sehr aufgeregt, ich habe gezittert.“

 

Schlusswort des Angeklagten Mulka
„Hohes Gericht, wenn ich als erster der hier Angeklagten das mir erteilte Schlußwort ergreife, so will ich den in subjektiver, objektiver und rechtlicher Hinsicht in den Plädoyers meiner Herren Verteidiger bereits gemachten Ausführungen und Darlegungen nichts mehr hinzufügen. Ich will mich darauf beschränken, diese zu bestätigen, und mich den für mich gestellten Anträgen voll inhaltlich anschließen. Mit dieser Erklärung lege ich gleichzeitig mein weiteres Schicksal und dasjenige meiner unglücklichen Familie vertrauensvoll in die Hände des Hohen Gerichtes, und dieses in der tiefen Überzeugung, daß es sämtliche so wahrhaft schicksalshaften Umstände, die mich damals in meine unglückselige Konfliktlage geführt haben, bis ins einzelne erwägt und berücksichtigt. Insoweit verbleibt mir nur die Erwartung und die Bitte auf und um eine gerechte Entscheidung.“

 

Das Urteil gegen den Angeklagten Mulka
Das Gericht befand Mulka „der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in mindestens vier Fällen an mindestens je siebenhundertfünfzig Menschen“ für schuldig und verurteilte ihn zu einer Gesamtzuchthausstrafe von vierzehn Jahren sowie der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf zehn Jahre.

 

 

Gekürzter Text aus: Monica Kingreen, Der Auschwitz-Prozess 1963–1965. Geschichte, Bedeutung und Wirkung, (Pädagogische Materialien Nr. 8, Fritz Bauer Institut), Frankfurt am Main, 2004, S.37-40

Robert Mulka war als ehemaliger Adjutant des Auschwitzer Lagerkommandanten Höß der ranghöchste Angeklagte im Auschwitz-Prozess. Er wurde zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt.



Autor/in: Monica Kingreen
erstellt am 01.01.2006
 

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