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Die Gedenkplakette an die Bockenheimer Synagoge

Die Gedenkplatte an die Bockenheimer Synagoge, 2016.

Um den Verkehr nicht zu behindern, lässt die Stadt eine Gedenkplakette als begehbare Bodenplatte installieren.

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gelände der im Novemberpogrom 1938 gebrandschatzten und anschließend abgerissenen Bockenheimer Synagoge in Blockrandbebauung überbaut. Die fotografische Abbildung der Synagoge aus der Zeit um 1905 in der 1986 eröffneten U-Bahnstation Kirchplatz erinnerte erstmalig wieder an das Novemberpogrom und die Zerstörung der Synagoge. Der Arbeitskreis „Juden in Bockenheim“ bemühte sich erfolglos um die Aufstellung eines Gedenksteines an der Einmündung der Ginnheimer Landstraße in die Schlossstraße.

 

Die Stadt beschloss eine Gedenkplatte als begehbare Bodenplatte. Ein Gedenkstein hingegen wurde als Behinderung des Verkehrs abgelehnt. Die Erinnerung an die Bockenheimer Synagoge und das Novemberpogrom 1938 im alltäglichen Verkehrsgeschehen ist behinderungsfrei und, abgesehen von Tagen aktiver Erinnerung, eine Erinnerung mit garantierter Stolperfreiheit.

 

Die von Willi Schmidt gestaltete und am 3. November 1988 der Öffentlichkeit übergebene Plakette hat den Text: „Hier stand die alte Bockenheimer Synagoge, die 1865 wegen Baufälligkeit abgetragen wurde. Die 1874 errichtete neue Synagoge wurde in der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 verwüstet und in Brand gesteckt.“

Um den Verkehr nicht zu behindern, lässt die Stadt eine Gedenkplakette als begehbare Bodenplatte installieren.



Autor/in: Jürgen Steen
erstellt am 01.01.2003
 

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