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Der braune Magistrat: Wilhelm Siegbert Friedrich Arntz

Wilhelm Arntz

Der frühere Leiter des Kölner Stadtbauamtes wurde 1939 hauptamtlicher Stadtrat in Frankfurt am Main.

Wilhelm Arntz, der Nachfolger Reinhold Niemeyers im Amt des Frankfurter Stadtbaurats, wurde 1885 als Sohn eines Tuchfabrikanten in Weidenthal in der Pfalz geboren. Seit frühester Jugend litt er an Kyphoskoliose, einer schweren Wirbelsäulenverkrümmung, deretwegen er sich jahrelang in ärztlicher Behandlung befand. Sie war auch der Grund dafür, dass er seinen Traumberuf, Architekt, nicht ausüben konnte – die Ärzte hatten ihm davon abgeraten. Nach dem Abitur nahm er deshalb ein ebenfalls durch längeren Krankenhausaufenthalt unterbrochenes Studium der Gartenarchitektur in Berlin auf.
Sein schlechter Gesundheitszustand hinderte ihn auch daran, 1914 als Soldat in den Krieg zu ziehen. 1910 war er ausgemustert worden und ein Versuch, bei Kriegsausbruch einberufen zu werden, schlug fehl. Für ihn war es die Schmach seines Lebens, denn selbst sein dreiundsechzigjähriger Vater sowie die beiden Schwestern und Brüder leisteten Kriegsdienst.

Nach dem Ersten Weltkrieg war Arntz zuerst für zwei Jahre arbeitslos. 1920 wurde er Stadtbaumeister und Büroleiter von Fritz Schumacher in Köln, drei Jahre später dessen Nachfolger als Stadtbaumeister und Leiter des Stadtbauamts. Er blieb dort bis 1939.

1932 hatte Arntz die liberale „Staatspartei“, die Nachfolgeorganisation der Deutschen Demokratischen Partei, verlassen, der er seit 1918 angehört hatte, und war am 10. August 1932 mit der Mitgliedsnummer 1.348.136 in die NSDAP eingetreten. Von Beginn an übernahm er dort Aufgaben – zunächst als Block-, dann als Zellenleiter. Aber auch hier machte seine labile Gesundheit alle weiteren Karrierepläne zunichte. Auf Anraten seines Arztes wurde er von seinen Aufgaben als politischer Leiter beurlaubt.

Arntz trat 1939 sein Amt in Frankfurt an. Er war der letzte der während der Zeit des Nationalsozialismus berufenen hauptamtlichen Stadträte und übernahm ein Dezernat, das bereits seit drei Jahren vakant war. Stadtrat Müller hatte es, nachdem Reinhold Niemeyer 1936 suspendiert worden war, während dieser Zeit interimistisch verwaltet. Arntz besaß als ausgebildeter Landschaftsarchitekt nachweislich nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für sein neues Amt. So fehlte ihm vor allem die nötige Zweite Verwaltungsprüfung, und er hatte nie selbst gebaut; dennoch war er Gauleiter Sprengers Wunschkandidat. Denn Sprenger suchte für die gigantomanischen Bauvorhaben in „seiner“ Gauhauptstadt – die Errichtung des sogenannten „Gauviertels“ am Sachsenhausener Mainufer – vor allem einen zuverlässigen und linientreuen Gefolgsmann und weniger einen Stadtplaner oder Architekten, der sich mit den Schwierigkeiten angemessener Wohnraumversorgung für die Bevölkerung auseinandersetzte.

Zu diesem Zweck berief Sprenger Arntz 1941 auch zum ständigen Vertreter seines Beauftragten in die Gauleitung, um, wie er sagte, eine möglichst enge Zusammenarbeit mit den städtischen Behörden sicherzustellen. Im Römer sollte dafür ein „Baubüro“ eingerichtet werden, das für die Planungen des Gauviertels verantwortlich war. Die nicht unbeträchtlichen Personal- und Materialkosten hatte nach den Vorstellungen Sprengers die Stadt zu übernehmen. Das Vorhaben scheiterte letztlich jedoch am Mangel von Geld und Material – beides war infolge des Krieges knapp – und der Weigerung vor allem Stadtkämmerer Lehmanns, den finanziellen Forderungen des Gauleiters nachzugeben.

Arntz’ vorläufige Dienstenthebung von April 1945 wurde auf Befehl der amerikanischen Militärregierung im Mai in eine Entlassung umgewandelt. Der städtische Hauptuntersuchungsausschuss war der Überzeugung, dass eine Weiterbeschäftigung im Dienst der Stadt nicht vertretbar sei, da Arntz weiterhin als „überzeugter Nazi“ angesehen werden müsse. Er sei ohne die erforderliche Vorbildung in sein Amt gelangt und das, obwohl der Oberpräsident derzeit erhebliche Bedenken geäußert hatte. Ausschlaggebend für die Ernennung zum Stadtbaurat sei allein die Parteizugehörigkeit gewesen. Die Spruchkammer schloss sich dieser Ansicht im Juni 1947 weitgehend an und stufte Arntz als Minderbelasteten in Gruppe III ein. Sie hielt ihn zwar auch für einen überzeugten Nationalsozialisten, führte seine Haltung aber auf Verblendung und Naivität zurück und zweifelte nicht an der „Lauterkeit seiner Gesinnung“.

Nach Ablauf der Bewährungsfrist kam Arntz 1949 in die Gruppe der Mitläufer. Im gleichen Jahr klagte er beim Frankfurter Landgericht sein Ruhegehalt ein. Denn die Stadt weigerte sich nach wie vor, Arntz seine Bezüge als Stadtrat zu zahlen, mit dem Argument, er habe seine Berufung lediglich der Zugehörigkeit zur NSDAP verdankt. Arntz’ Klage wurde 1953 vom Oberlandesgericht Frankfurt abgewiesen. Der Rechtsstreit zog sich allerdings noch bis 1956 hin. In diesem Jahr entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz und bestätigte mit dem Urteil die Haltung der Frankfurter Stadtverwaltung: Arntz erhielt lediglich die Bezüge als Baudirektor, das Amt, das er in Köln als letztes bekleidet hatte. Wilhelm Arntz starb im Mai 1959 in Köln an den Folgen eines Verkehrsunfalls.

 

 

Literatur::

Bettina Tüffers, Der Braune Magistrat. Personalstruktur und Machtverhältnisse in der Frankfurter Stadtregierung 1933-1945 (Studien zur Frankfurter Geschichte 54), Frankfurt am Main 2004

Der frühere Leiter des Kölner Stadtbauamtes wurde 1939 hauptamtlicher Stadtrat in Frankfurt am Main.



Autor/in: Bettina Tüffers
erstellt am 01.01.2005
 

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