Seite ausdrucken  
 
 

 
 

Die Stiftung Waisenhaus im Nationalsozialismus

Schreiben des Personalamts: Die Besetzung von Stellen mussten vom Kreispersonalamt der NSDAP bestätigt werden. Hier die schroffe Zurückweisung von Besetzungsvorschlägen. Der abgelehnte Kaufmann Hans Latscha unterhielt Geschäftsbeziehungen zu jüdischen Firmen.

Todesanzeige: Unter den Opfern der Luftangriffe im März 1944 befand sich auch der frühere Direktor des Waisenhauses.

Von der „Gleichschaltung“ waren nahezu alle gesellschaftlichen Einrichtungen betroffen, selbst wenn deren Tätigkeiten und Ziele rein sozialer Natur waren. Eine politikfreie Zone gab es für die Nationalsozialisten vor allem dann nicht, wenn sich Einrichtungen wie die traditionsreiche Frankfurter Waisenhausstiftung für das sozialpolitische Programm der NSDAP instrumentalisieren ließen und zudem noch politisch missliebiger Einfluss beseitigt werden konnte.

Das Pflegamt des Frankfurter Waisenhauses, einer 1679 gegründeten öffentlichen milden Stiftung, war keine politikfreie Zone. Die im März 1933 angelaufene „Gleichschaltung“ mit dem NS-Staat erfasste auch das Stiftungswesen. Der sozialdemokratische Bürgermeister Karl Schlosser wurde im März 1933 von seinen Ämtern beurlaubt und musste auf Druck der neuen Machthaber seinen Sitz im Pflegamt der Stiftung Waisenhaus räumen. Nach einer Übergangslösung delegierte der Magistrat im Oktober 1933 den neu ernannten Stadtrat und Leiter des Gesundheitsamtes, Werner Fischer-Defoy, in das Pflegamt des Waisenhauses. Fischer-Defoy war schon im September 1929 der NSDAP beigetreten und zählte mit der Mitgliedsnummer 150.681 zu den „alten Kämpfern“ der Partei.

In der Folgezeit mussten auch die beiden langjährigen Mitglieder des Pflegamts, Richard Speyer (seit 1917) und Hans Latscha (seit 1924), erfahren, dass der lange Arm der NSDAP bis in die Stiftung hineinreichte. Die Stadtverordnetenversammlung wählte den stellvertretenden Senior Speyer im Dezember 1933 wegen seiner nichtarischen Abstammung ab und 1935 verhinderte die Stadtregierung eine weitere Amtszeit von Hans Latscha, der Geschäftsbeziehungen zu jüdischen Firmen unterhielt und Mitglied einer Freimaurerloge war. Für Latscha berief Oberbürgermeister Krebs im Dezember 1935 den Landesfinanzamtspräsidenten i. R. Alexander von Brandt in das Pflegamt der Stiftung. Trotz der massiven Einflussnahme der NSDAP auf die Zusammensetzung des Pflegamts erwies sich die Stiftung Waisenhaus mitnichten als eine Marionette der Stadtregierung.

In der zweiten Jahreshälfte 1936 kam es zu einem ernsten Interessenkonflikt zwischen Stiftung und Stadt, denn um die Nachfolge für den scheidenden Verwaltungsdirektor des Waisenhauses, Gottfried Rühl, entbrannte ein heftiger Streit. Vonseiten der Stadt wurde für die leitende Position Verwaltungsoberinspektor und Parteigenosse Lahrs favorisiert. Die Mitglieder des Pflegamts Schmitt, Hessenberg, Ludwig und Nagel entschieden sich jedoch in Abwesenheit von Brandt und bei Stimmenthaltung Fischer-Defoys am 15. Oktober 1936 für den Verwaltungsoberinspektor Friedrich Albrecht und damit für eine hausinterne Nachfolgeregelung. Das Pflegamt hatte sich bei der Berufung von Albrecht strikt an geltendes Recht gehalten. Paragraf 15 der nach wie vor gültigen „Allgemeinen Stiftungs-Ordnung“ von 1899 ließ keinerlei Zweifel daran, dass die Anstellung von Beamten und Bediensteten bei den Pflegämtern der öffentlichen milden Stiftungen lag. Oberbürgermeister Krebs musste also die Personalentscheidung des Waisenhauses, wenn auch zähneknirschend, hinnehmen. In einem Schreiben an die Stiftung bezeichnete er am 31. Oktober 1936 das Verhalten des Pflegamts als „eine bedauerliche Herausforderung der Stadt und der Partei“ und kündigte eine Änderung der Stiftungsordnung an.

Die „Ortssatzung für die Verwaltung der öffentlichen milden Stiftungen zu Frankfurt a. M. (Allgemeine Stiftungsordnung)“ wurde nach den Vorstellungen des Oberbürgermeisters überarbeitet und trat zum 1. Februar 1938 in Kraft. Getreu dem nationalsozialistischen „Führerprinzip“ übertrug die neue Satzung die Lenkung der Stiftungen auf vom Oberbürgermeister unter den Stadträten ausgewählte „Stiftungsleiter“. Das Ortsstatut stärkte vor allem die Position des Stadtoberhaupts gegenüber den öffentlichen milden Stiftungen. Der Oberbürgermeister ernannte außer den stellvertretenden Stiftungsleitern auch die Mitglieder der weiter bestehenden Pflegämter, genehmigte die Haushaltspläne, übte im staatlichen Auftrag die Aufsicht über die Stiftungen aus und hatte insbesondere bei allen Personalentscheidungen das letzte Wort. Der aktualisierten und dem nationalsozialistischen Sprachgebrauch angepassten Verwaltungsordnung vom 26. August 1939 zufolge hatte die Stiftung Waisenhaus „die Fürsorge für deutsche Waisenkinder und ihnen gleichgestellte Kinder durchzuführen. Mit dieser Tätigkeit dient das Waisenhaus ausschließlich und unmittelbar dem Wohle der deutschen Volksgemeinschaft, insbesondere auf dem Gebiete der Jugendpflege und der Jugendfürsorge.“

Der Krieg schien das Waisenhaus bis auf die Einberufung von elf Lehrlingen zur Wehrmacht zunächst nicht weiter in Mitleidenschaft zu ziehen. Der Tätigkeitsbericht der Stiftung für das Rechnungsjahr 1939 verzeichnete exakt 252 Kinder und 169 Jugendliche; die insgesamt 421 Schützlinge teilten sich in 307 Halb- und 114 Vollwaisen auf. Der Arzt des Waisenhauses, August de Bary, befand die von ihm untersuchten Kinder für gesund und gut ernährt. Auf die zunehmende Bedrohung aus der Luft reagierte das Frankfurter Schulamt mit umfassenden Evakuierungen. Bis Ende Februar 1944 konnten rund 25.400 Kinder aus Frankfurt mit ihren Klassen oder privat durch ihre Eltern im Umland in Sicherheit gebracht werden. Das Waisenhaus hatte ebenfalls den größten Teil der insgesamt mehr als 540 Schützlinge rechtzeitig aus der Stadt evakuiert, bevor die Altstadt bei den Großangriffen im März 1944 dem Erdboden gleich gemacht wurde.

Der stiftungseigene Hausbesitz ist im Zweiten Weltkrieg schwer in Mitleidenschaft gezogen worden. So wurden zum Beispiel von 68 Wohnhäusern der Stiftung im Gallus 21 fast total zerstört. Insgesamt beliefen sich die Kriegsschäden des Waisenhauses an Immobilien auf mehr als 2,5 Millionen Reichsmark. Der Luftkrieg forderte im Februar 1945 noch einmal zahlreiche Opfer im Lehrlingsheim des Waisenhauses in der Bleichstraße. Die Heimmutter Frieda Müßig, die damals nur knapp mit dem Leben davongekommen war, erinnerte sich später an das traumatische Erlebnis: „Bei einem zweiten schweren Angriff am 17. Februar 1945 schlugen die Bomben auf den Eingang. Es starben 75 Menschen, darunter zwei Fürsorgerinnen der Stiftung, ein Kassenbeamter, Hausangestellte und fünfzehn Fremdarbeiter. Wie durch ein Wunder wurden Direktor Albrecht, mein Mann und ich nur verschüttet.“

 

 

Literatur::

Thomas Bauer: Für die Zukunft der Kinder. Die Geschichte der Frankfurter Stiftung Waisenhaus, hrsg. von der Stiftung Waisenhaus, Frankfurt a. M. 2004

Institut für Stadtgeschichte, Magistratsakten 3.067, 9.452

Von der „Gleichschaltung“ waren nahezu alle gesellschaftlichen Einrichtungen betroffen, selbst wenn deren Tätigkeiten und Ziele rein sozialer Natur waren. Eine politikfreie Zone gab es für die Nationalsozialisten vor allem dann nicht, wenn sich Einrichtungen wie die traditionsreiche Frankfurter Waisenhausstiftung für das sozialpolitische Programm der NSDAP instrumentalisieren ließen und zudem noch politisch missliebiger Einfluss beseitigt werden konnte.



Autor/in: Thomas Bauer
erstellt am 01.01.2005
 

Verwandte Personen

Fischer-Defoy, Werner


Latscha, Hans


Schlosser, Karl

Verwandte Orte

Stiftung Waisenhaus



 
 
  Betreiber
Stadt Frankfurt am Main Institut für Stadtgeschichte
Münzgasse 9
60311 Frankfurt am Main
im Auftrag des Dezernats für Kultur und Freizeit