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„Einstellung … aus Mangel an Beweisen …“: Was wurde aus den Tatbeteiligten an den Deportationen aus Frankfurt am Main?

1958 eröffnete die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen an den Deportationen aus Frankfurt beteiligte Funktionäre des NS-Regimes. Wegen der damals juristisch schwierigen Beweisführung kam es zu keinen Verurteilungen. Von den Tätern war einzig Heinrich Baab bereits 1950 wegen anderer Verbrechen zu lebenslanger Strafe verurteilt worden.

 

„Anläßlich der Deportationen jüdischer Bürger aus Frankfurt/M. in den Jahren 1941 und 1942 waren fast alle ehemalige Angehörigen der Staatspolizeistelle Frankfurt/Main in der einen oder anderen Weise eingesetzt…“
(Vermerk des Oberstaatsanwaltes Wagner, 6. Dezember 1968)

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden nur wenige Beteiligte an den Deportationen zur Verantwortung gezogen. Bei den Nürnberger Prozessen verurteilte der Internationale Gerichtshof den letzten Leiter des Reichssicherheitshauptamtes Ernst Kaltenbrunner 1946 zum Tode. Der Organisator der „Endlösung“ Adolf Eichmann konnte mit Hilfe des Vatikans in Südamerika untertauchen. Er wurde erst nach Entführung durch den israelischen Geheimdienst in Jerusalem vor Gericht gestellt und 1961 ebenfalls zum Tode verurteilt.

 

Auch die strafrechtliche Ahndung der Täter vor Ort ließ auf sich warten. Ein Verfahren gegen Angehörige der Schutzpolizei wegen ihrer Beteiligung an den Deportationen endete im März 1958 mit Einstellung, weil den Beschuldigten nicht nachzuweisen war, dass sie den Abtransport als Willkürakt ohne rechtliche Grundlage erkannt hätten. Im selben Jahr eröffnete die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen ehemalige Mitarbeiter der hiesigen Geheimen Staatspolizei. Die Justiz stand dabei vor dem Problem nachzuweisen, dass die Beschuldigten in dem Wissen gehandelt hätten, „die Juden würden am Zielort getötet“.

 

Die Ermittler waren zur Überführung der „Schreibtischtäter“ überwiegend auf Zeugenvernehmungen angewiesen, weil die Geheime Staatspolizei ihre Akten vor Kriegsende systematisch verbrannt hatte. Doch nur wenige Menschen hatten die Deportationen überlebt und konnten aussagen. Da sich sämtliche Beschuldigten – oft selbst Juristen – darauf beriefen, von der planmäßigen Ermordung erst viel später erfahren zu haben, mussten die Ermittlungen wegen Mordes 1969 aus Mangel an Beweisen eingestellt werden. Inzwischen waren andere, für eine strafrechtliche Ahndung mögliche Tatbestände wie Freiheitsberaubung im Amt mit Todesfolge vielfach verjährt.

 

Allein der kurzzeitige Leiter des „Judenreferats“ Heinrich Baab wurde bereits 1950 wegen Mordes und anderer Verbrechen an antisemitisch Verfolgten zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.

 

 

Oswald Poche: Leiter der Geheimen Staatspolizeistelle Frankfurt
„Als Anlage übersende ich ein Verzeichnis der… umgesiedelten Juden aus Frankfurt a. M.“
(Oswald Poche, 23. September 1942)

 

 

Vom 1. März 1941 bis 10. August 1943 – also während der Hauptphase der Deportationen – leitete SS-Obersturmbannführer Oswald Poche die Geheime Staatspolizei. Poche war zuvor seit Dezember 1939 Leiter der Staatspolizeistelle Stettin gewesen, wo er Anfang 1940 die Deportation der pommerschen Juden verantwortete. Er übernahm 1943 die Führung eines Einsatzkommandos, einer Mordeinheit hinter der Front, die zuvor sein Frankfurter Nachfolger Reinhard Breder angeführt hatte. Regierungsrat Poche entwickelte die Einsatzpläne für die Deportationen und leitete den Einsatzstab. Wahrscheinlich ordnete er (von Gauleiter Jakob Sprenger veranlasst) 1943 die Jagd auf „Mischehepartner“ und „Mischlinge“ an, die nach den reichsweit geltenden Richtlinien von den Deportationen damals noch ausgenommen waren. Monatlich sollten 50 Menschen in die Lager verschleppt werden.

 

Der Jurist tauchte nach dem Krieg unter dem Namen seines vermissten Schwagers Karl Durow in Gollau unter und arbeitete als Kaufmann. Auch die Ehefrau und die beiden Söhne lebten unter falschem Namen. Erst auf dem Totenbett offenbarte sich Poche dem behandelnden Arzt.

 

Sein Nachfolger Reinhard Breder
„Daß die in ein Konzentrationslager Eingewiesenen mit dem Tode zu rechnen hatten, habe ich nicht angenommen und glaube auch jetzt sagen zu dürfen, daß ein großer Teil der Eingewiesenen am Leben geblieben ist.“
(Reinhard Breder, 14. Oktober 1968)

 

Der Jurist Reinhard Breder leitete von Mitte September 1943 bis Kriegsende die Staatspolizeistelle Frankfurt. Während seiner Amtszeit wurden etwa 500 jüdische Frankfurter verschleppt. Zuvor gehörte der SS-Sturmbannführer Ende 1942 der Einsatzgruppe A an und war Ende März 1943 zum Leiter des Einsatzkommandos 2, einer mobilen Mordeinheit hinter der Front, bestimmt worden.

 

Die Spruchkammer Darmstadt reihte Breder 1949 in die Gruppe 2 der Aktivisten ein. Nach dem Krieg arbeitete er als Wirtschaftsjurist und lebte unbehelligt in Winkel. Im Prozess gegen Heinrich Baab wurde er nur als Zeuge gehört. Erst im März 1963 kam Breder zeitweise in Untersuchungshaft. Die Beteiligung an den Massenmorden in Weißrussland konnte ihm aus Mangel an Beweisen nicht nachgewiesen werden. Auch die Ermittlungen wegen Mordes im Zusammenhang mit den Deportationen aus Frankfurt und der Schutzhaftverhängung gegen jüdische Bürger endeten im Januar 1969 mit Einstellung. Reinhard Breder starb hochbetragt im Jahr 2002.

 

Der Vertreter Heinz Höner
„Die Umsiedlung der Juden … stellte sicherlich eine sehr, sehr harte und in jeder Hinsicht unerfreuliche Massnahme dar. Der Nationalsozialismus war aber auch gegen die deutsche Bevölkerung hart.“
(Heinz Höner, 28. August 1967)

 

Der promovierte Jurist und SS-Sturmbannführer Heinz Höner fungierte ab Juli 1941 für ein Jahr als Vertreter des Gestapo-Leiters. In dieser Amtszeit war er bei den ersten sechs Deportationen eingesetzt, vermutlich meist bei der Kommandostelle in der Großmarkthalle. Zumindest beim Transport vom 11. Juni 1942 beschlagnahmte er das Vermögen der Deportierten. Im Sommer 1942 wurde er als Leiter zur Geheimen Staatspolizei Wilhelmshaven versetzt.

 

Nach dem Krieg tauchte Höner ein Jahr unter. Er wurde in Gießen verraten und war später in Hamburg als Rechtsanwalt tätig. Erst 1960 wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beteiligung an der Ermordung von 6.053 Frankfurter Juden eröffnet; ein weiteres Verfahren wegen der Ermordung eines Mannes in Wilhelmshaven lief in Oldenburg. Im Januar 1969 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Mordes im Zusammenhang mit den Deportationen und mit Schutzhaftverhängung gegen jüdische Bürger jedoch ein.

 

Sein Nachfolger Albrecht Kuke
„Ein Ort namens Chelmno (Kulmhoff) ist mir nicht geläufig. Ich erinnere mich auch nicht, etwas über ein Vernichtungslager in diesem Ort gehört zu haben.“
(Albrecht Kuke, um 1963)

 

Von August 1942 bis September 1943 kam SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Albrecht Kuke als ständiger Vertreter des Leiters der Staatspolizeistelle aus Breslau nach Frankfurt. Zuletzt amtierte der Jurist bis Januar 1945 als stellvertretender Kommandeur der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in Lodz. Auch Kuke war Angehöriger einer mobilen Mordeinheit, des Sonderkommandos 4a oder des „Enterdungskommandos“ SK 1005.

 

Kuke kam unter falschem Namen in Kriegsgefangenschaft und arbeitete ab 1948 als Kaufmann und juristischer Mitarbeiter in Gladbeck. Da er sich bei seiner Familie nicht meldete, ließ ihn die Ehefrau für tot erklären. Er stellte sich selbst nach Inkrafttreten des Straffreiheitsgesetzes 1952. Das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Mordes im Zusammenhang mit den Deportationen zwischen 1. März und 16. Juni 1943 und wegen der Schutzhaftverhängung gegen jüdische Bürger wurde am 6. Januar 1969 eingestellt.

 

 

Ernst Grosse: Die „graue Eminenz“ der Gestapo Frankfurt
„Ich war mir nicht darüber klar, das KZ gleichbedeutend mit Tod war.“
(Ernst Grosse, 13. September 1949)

 

 

Der Kriminalrat und SS-Sturmbannführer Ernst Grosse wurde 1936 von der Kripo Breslau zur Staatspolizeistelle nach Frankfurt versetzt. Bis 1939 leitete er das Referat „Marxismus/Kommunismus“. Von 1940 bis Kriegsende stand er an der Spitze der Abteilung II (Exekutive), zu der auch das Judenreferat gehörte, und fungierte ab Herbst 1943 zusätzlich als Vertreter des Dienststellenleiters. Er galt als „graue Eminenz“ der Geheimen Staatspolizei in Frankfurt. Bei sämtlichen Deportationen übernahm Grosse als Leiter der Exekutive gemeinsam mit Poche oder dessen Nachfolger Breder die Leitung der Einsatzkräfte.

 

Im Prozess gegen Heinrich Baab wurde Grosse nur als Zeuge gehört. Bei den Vernehmungen 1966 gab er an, dass ihm die Referate II B und II E, die sich mit antisemitischen Verfolgungsmaßnahmen beschäftigten, in sachlicher Hinsicht bis 1943 nicht unterstanden hätten, sondern direkt dem jeweiligen Vertreter des Gestapoleiters. Er hätte also an keinem der Fälle, derentwegen Baab verurteilt worden war, mitgewirkt.

 

Grosse, Kriminalrat a. D., wohnte nach dem Krieg in Frankfurt. Auch gegen ihn stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Mordes im Zusammenhang mit den Deportationen und mit Schutzhaftverhängung gegen jüdische Bürger am 6. Januar 1969 ein. Ihm wurde ferner nachgesagt, er habe seine Kenntnisse der kommunistischen Szene dem US-Geheimdienst zur Verfügung gestellt.

 

Fritz Nellen: Der Leiter des Judenreferats
„Generell muß ich hierzu jedoch sagen, daß ich keineswegs davon überzeugt war, derartige KZ-Einweisungen kämen einem Todesurteil gleich. Ich war der Überzeugung, die Juden würden in den KZs zur Arbeit eingeteilt.“
(Fritz Nellen, 18. April 1966)

 

Von Juli 1941 bis Kriegsende war Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Fritz Nellen bei der Staatspolizei Frankfurt tätig, wo er zunächst das Referat II B (Kirche und Juden) und etwa 1943 das Referates II E (Ausländer, Arbeitsvertragsbruch) übernahm. Zuletzt leitete er das Referat Kommunismus/Marxismus. Als Leiter des Judenreferats, das federführend an den Deportationen beteiligt war, gehörte Nellen in der Hauptphase der Verschleppungen zur Leitung des Einsatzstabes. Er hatte unter anderem zu entscheiden, ob ein für die Deportation Vorgesehener unter die Ausnahmebestimmungen fiel. Poche lobte seine Arbeit anlässlich der Deportation vom 24. September 1942 öffentlich.

 

Nach dem Krieg tauchte Nellen mit falschem Namen unter. Er wurde jedoch 1956 festgenommen. Später arbeitete er als Büroangestellter und wohnte in Sinzheim, danach in Hilsbach. Auch das gegen ihn angestrengte Ermittlungsverfahren wegen Mordes im Zusammenhang mit den Deportationen und mit Schutzhaftverhängung gegen jüdische Bürger wurde am 6. Januar 1969 eingestellt.

 

Friedrich Hummel: Organisator der letzten Deportation vom Februar 1945
„Die Stapo kapituliert nicht vor den Juden!“
(Friedrich Hummel anlässlich der Deportation am 14. Februar 1945)

 

Der Polizeiverwaltungsinspektor Friedrich Hummel kam erst im Oktober 1944 von der Sicherheitspolizei in Jugoslawien zur Geheimen Staatspolizei Frankfurt, wo er im Juden- und Kirchenreferat eingesetzt und mit der Aufarbeitung der „restlichen Vermögenssachen der früher evakuierten Juden“ betraut wurde. Er bereitete die Deportation vom 14. Februar 1945 vor.

 

Das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Mordes im Zusammenhang mit den Deportationen wurde am 6. Januar 1969 eingestellt.

 

Hans Johannes Gabbusch
Der Kriminalinspektor Hans Gabbusch leitete seit Anfang 1943 das Ausländerreferat. Vom 1. April 1943 bis Anfang 1944 unterstand ihm die Abteilung II B, zu der auch das Judenreferat gehörte. Nach Aussage von Heinrich Baab befehligte Gabbusch bei den Deportationen die Station Leibes- und Gepäckvisitation mit sechs Helfern.

 

Wegen Mordes an drei Gefangenen wurde Hans Gabbusch 1945 vom militärischen Abwehrdienst der Amerikaner, CIC, an die Sowjets übergeben und in Haft genommen. Seit unbekanntem Zeitpunkt lebte er in Westberlin, wo er 1957 starb.

 

Heinrich Baab: Einziger verurteilter Gestapo-Mitarbeiter in Frankfurt
„Mir hat niemand etwas davon gesagt, was den Leuten im Osten blüht. Es hieß, die ‚KZ‘ werden in der Rüstung 100%ig eingesetzt.“
(Heinrich Baab, 1950)

 

Der gelernte Schlosser Heinrich Baab trat 1932 der NSDAP bei. Er absolvierte die Polizeischule und wurde 1937 in die Geheime Staatspolizei übernommen. Der SS-Untersturmführer leitete das Judenreferat vom Frühjahr 1942 bis Juli 1943. Er galt wegen seiner sadistischen Verhöre bald als Schrecken der Frankfurter Juden. Er presste ihnen gewaltsam Geständnisse zu nichtigen Übertretungen antisemitischer Bestimmungen ab, um sie „legal“ in Lager einweisen zu können.

 

Wegen der Verschleppung jüdischer Bürger wurde Baab als einziger Mitarbeiter der Geheimen Staatspolizei 1950 unter anderem wegen vollendeten Mordes in 55 Fällen zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt. Die Zeugenaussagen von Überlebenden oder Angehörigen widerlegten seine Behauptung, von der planmäßigen Tötung der Deportierten nichts gewusst zu haben. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm lebenslang aberkannt. Drei Jahre später reihte ihn die Spruchkammer in die Gruppe der Hauptschuldigen ein.

 

In der Hoffnung auf Begnadigung wendete sich Baab an zahlreiche Persönlichkeiten, doch der Hessische Ministerpräsident Georg August Zinn lehnte dies stets ab. Erst nach dessen Tod wurde Baab am 21. Dezember 1972 auf freien Fuß gesetzt. Er starb 2001.

 

Karl-Ludwig Weymar
„Über eine systematische Vernichtung der nach dem Osten transportierten Juden habe ich damals nichts gewusst, sondern erst nach dem Kriege erfahren.“
(Karl-Ludwig Weymar, 24. Januar 1966)

 

Der Polizeioberinspektor und SS-Hauptsturmführer Karl-Ludwig Weymar arbeitete ab 1940 bei der Staatspolizeistelle Frankfurt und leitete ab 1943 die Referate II D und F (Schutzhaft und Kartei). Er zeichnete auch für das Arbeitserziehungslager Heddernheim und das erweiterte Frauengefängnis Hirzenhain verantwortlich.

 

Das gegen Karl-Ludwig Weymar eröffnete Ermittlungsverfahren wegen Mordes im Zusammenhang mit Schutzhaftverhängung gegen jüdische Bürger wurde am 6. Januar 1969 eingestellt.

 

Albert Friedrich: 1943/44 Leiter des Judenreferats
„Ich war des Glaubens, daß die Leute geschlossen im Osten angesiedelt wurden. Von Massenvernichtung war mir damals nichts bekannt.“
(Albert Friedrich, 18. Juni 1965)

 

Der Kriminalsekretär Albert Friedrich war seit September 1939 bei der Geheimen Staatspolizei Frankfurt in der Abteilung Exekutive beschäftigt und leitete ab Sommer 1943 bis Februar 1944 das „Judenreferat“. Er dürfte für die in dieser Zeit erfolgten Deportationen mitverantwortlich gewesen sein. Nach eigener Angabe war Friedrich bei der Abholung der Deportierten aus ihren Wohnungen eingesetzt. Von 1944 bis Kriegsende übernahm er als Kirchen-Spezialist die Leitung der Außenstelle der Geheimen Staatspolizei in Limburg.

 

Gegen Friedrich wurde zwar 1954 ein Hafturteil über knapp drei Jahre Zuchthaus ausgesprochen – allerdings nicht wegen der Deportation antisemitisch Verfolgter, sondern wegen Aussageerpressung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung.

 

Friedrich lebte nach dem Krieg in Weilburg und arbeitete als Gürtelmacher. Das Ermittlungsverfahren wegen Mordes im Zusammenhang mit Schutzhaftverhängung gegen jüdische Bürger stellte die Staatsanwaltschaft am 6. Januar 1969 ein.

 

Jakob Pauker: 1939 bis 1942 Leiter des Judenreferats
„Meine einzige Arbeit bestand darin, Formulare bereitzuhalten, die bei der Evakuierung benötigt wurden. Es handelte sich hierbei um umfangreiche Formulare. … Über das Schicksal der evakuierten Juden wurden offizielle Mitteilungen nicht gemacht.“
(Jakob Pauker, 22. Juni 1964)

 

Pauker gehörte seit 1919 der Schutz-, ab 1929 der Kriminalpolizei an. Seit 1930 arbeitete er für die politische Polizei, die 1934 in die Geheime Staatspolizei überführt wurde. 1935 erfolgte seine Versetzung von Koblenz an die Staatspolizeistelle Frankfurt, wo er lange Bereitschaftsdienst versah. Das „Judenreferat“ leitete Pauker von 1939 bis April 1942, also in der ersten Phase der Deportationen. Sein Referat bereitete die Deportationen federführend vor. Laut Organisationsplan von Heinrich Baab war Pauker in der Großmarkthalle bei der Registrierung der Opfer eingesetzt. Im Mai 1942 wurde er nach Karlsbad versetzt.

 

Nach dem Krieg lebte Pauker in Frankfurt.

 

 

 

Heinrich Schmidt: Letzter Leiter des Judenreferats
„Sie wissen ja in welcher Situation Ihre Mutter ist und ich bin es, der die Transportlisten zusammenstellt. Verstehen Sie – ICH. … Stell’ die Knie auf und nimm die Beine auseinander. … Morgen um die selbe Zeit.“
(Lili Hahn über ihre erste Vergewaltigung durch Heinrich Schmidt)

 

Als letzter Leiter des „Judenreferats“ ist von April 1944 bis mindestens Januar 1945 Kriminalassistent und SS-Oberscharführer Heinrich Schmidt nachweisbar. Er dürfte an den letzten Deportationen mitgewirkt haben. Ihm wird nachgesagt, antisemitisch verfolgten Frauen oder ihren Familienangehörigen mit Deportation gedroht und die Frauen damit zum regelmäßigen Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Mindestens eine der von ihm Vergewaltigten wurde ungewollt schwanger.

 

Heinrich Schmidt starb 1952 in Remscheid, ohne wegen seiner Tätigkeit im „Judenreferat“ je zur Rechenschaft gezogen worden zu sein.

 

Ernst Holland: sadistischer Verfolger jüdischer Frankfurter
„Im Baab-Prozeß ist Holland von allen Zeugen übereinstimmend als die übelste furchtbarste Figur aus der Zeit geschildert worden.“
(Frankfurter Neue Presse, 31. Oktober 1952)

 

Ernst Holland erhielt 1935 als „alter Kämpfer“, wie frühe NSDAP-Mitglieder genannt wurden, eine Anstellung in der Stadtverwaltung. Er fungierte ab 1940 als „Beauftragter der Geheimen Staatspolizei für die Jüdische Wohlfahrtspflege“. Seinen Dienstsitz nahm er in der Verwaltung der „Reichsvereinigung der Juden“ im Hermesweg 5-7. Von dort kontrollierte er die jüdischen Stiftungen sowie die Gemeinde und gab Anweisungen für die Konzentration der antisemitisch Verfolgten in so genannten Ghetto-Häusern. Auf seine Anzeigen gingen zahlreiche Einweisungen meist von „Mischehepartnern“ in Konzentrationslager zurück. Dabei bereicherte er sich auch persönlich.

 

Holland wurde 1943 an die Front versetzt und gilt seit 1945 als verschollen. Die Zentralspruchkammer reihte Holland 1952 in Abwesenheit in die Gruppe der Hauptschuldigen ein.

 

 

Literatur::

Lutz Becht, „Die Wohlfahrtseinrichtungen sind aufgelöst worden …“ Vom „städtischen Beauftragten bei der Jüdischen Wohlfahrtspflege“ zum „Beauftragten der Geheimen Staatspolizei …“ 1938 bis 1943, in: Monica Kingreen (Hg.), „Nach der Kristallnacht“. Jüdisches Leben und antijüdische Politik in Frankfurt am Main 1938-1945, Frankfurt am Main 1999, S. 211-236.

Volker Eichler, Das „Judenreferat“ der Frankfurter Gestapo, in: Monica Kingreen (Hg.), „Nach der Kristallnacht“. Jüdisches Leben und antijüdische Politik in Frankfurt am Main 1938-1945, Frankfurt am Main 1999, S. 237-258.

Ders., Die Frankfurter Gestapo-Kartei. Entstehung, Struktur, Funktion, Überlieferung und Quellenwert, in: Gerhard Paul / Klaus-Michael Mallmann (Hg.), Die Gestapo. Mythos und Realität, Darmstadt 1995, S. 178-199.

Jüdisches Museum Frankfurt (Hg.), „Und keiner hat für uns Kaddisch gesagt …“. Deportationen aus Frankfurt am Main 1941 bis 1945, Frankfurt am Main 2005, besonders der Katalogteil von Heike Drummer / Jutta Zwilling, S. 446-467.

1958 eröffnete die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen an den Deportationen aus Frankfurt beteiligte Funktionäre des NS-Regimes. Wegen der damals juristisch schwierigen Beweisführung kam es zu keinen Verurteilungen. Von den Tätern war einzig Heinrich Baab bereits 1950 wegen anderer Verbrechen zu lebenslanger Strafe verurteilt worden.



Autor/in: Heike Drummer / Jutta Zwilling
erstellt am 01.01.2011
 

Verwandte Personen

Holland, Ernst


Sprenger, Jakob

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