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Der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) – ab 1936 NS-Rechtswahrerbund

1928 als „Rechtsschutz für Kämpfer der Bewegung“ gegründet, wurde der BNSDJ nach der nationalsozialistischen Machtübernahme und der Selbstauflösung des Deutschen Anwaltsvereins schnell zur maßgeblichen Juristenorganisation

 

Der bereits 1928 gegründete BNSDJ, der ursprünglich vor allem den „Rechtsschutz der Kämpfer der Bewegung“ gewährleisten sollte und von Hans Frank organisiert wurde, hatte in den ersten Jahren außer eingeschworenen Parteianhängern wenig Zulauf. Im April 1933 hatte der Bund 1.614 Mitglieder. Die Zahlen stiegen nach der Gleichschaltung bzw. Auflösung der traditionellen Juristenorganisationen stark an. Auf dem Leipziger Juristentag 1936 wurde der Bund in „Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund“ umbenannt. Im Sinne der „Überwindung des alten Rechtssystems“, das als individualistisch-liberalistisch desavouriert wurde, sollte auch mit dem „deutschen Rechtswahrer“ ein neuer Typ des Juristen, der „Arbeiter am Recht“ kreiert werden, der seine Aufgabe als „Hüter und Wahrer von völkischen Lebensgesetzen“ wahrnehmen sollte. An der Spitze der Organisation stand der Reichsrechtsführer (Reichsleiter des Reichsrechtsamts); eine der fachlich gegliederten Reichsgruppen fasste die Rechtsanwälte zusammen (mit der Untergruppe Patentanwälte). Eine Zwangsmitgliedschaft gab es nicht; der Höchststand der Mitgliederzahlen im Reich war 1939 erreicht: 104.613. Ende 1944 waren nur etwa die Hälfte der Mitglieder des NS-Rechtswahrerbundes auch Mitglied der NSDAP. Im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt waren von etwa 335 „arischen“ Rechtsanwälten 308 Mitglied im NS-Rechtswahrerbund.

 

 

Literatur

Vollständiger Text in: Barbara Dölemeyer, „Die Frankfurter Anwaltschaft zwischen 1933 und 1945“ in: Rechtsanwälte und ihre Selbstverwaltung 1878 bis 1998, hg. v. der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Wiesbaden 1998, S. 59–129.

1928 als „Rechtsschutz für Kämpfer der Bewegung“ gegründet, wurde der BNSDJ nach der nationalsozialistischen Machtübernahme und der Selbstauflösung des Deutschen Anwaltsvereins schnell zur maßgeblichen Juristenorganisation



Autor/in: Barbara Dölemeyer
erstellt am 01.01.2003
 

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