Informationsschreiben des Landgerichts über Hilfestellungen für zum ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess anreisende ausländische Zeugen.
„Wie wir erfahren haben, werden wir Sie eventuell in Kürze in Frankfurt begrüßen können. Wir stellen uns vor, daß diese Reise für Sie eine sehr schwere seelische Belastung bedeutet, und daß es für Sie daher doppelt schwer sein wird, sich in den fremden Verhältnissen zurecht zu finden.
Wir möchten Ihnen daher unsere Hilfe anbieten. Auf dem Hauptbahnhof in Frankfurt/Main befindet sich auf Gleis 1 eine Dienststelle des Deutschen Roten Kreuzes, die Tag und Nacht geöffnet ist. Unsere Mitarbeiter können Sie in jeder Hinsicht beraten und unterstützen.
Außerdem haben sich Bürger und Bürgerinnen unserer Stadt angeboten, Ihnen zur Verfügung zu stehen, falls Sie irgendwelche Wünsche haben, mehr von der Stadt oder Ihrer Umgebung zu sehen. Es versteht sich von selbst, daß es sich hierbei um Persönlichkeiten handelt, die aus eigenem Erleben das volle Verständnis für Ihr Schicksal mitbringen. Sie finden eine dieser Helferinnen im Gerichtssaal. Der Hauptwachtmeister wird Sie mit ihr bekanntmachen. Sie können auch schon vorher im Hotel um einen Besuch einer solchen Mitarbeiterin bitten. […]“
zitiert nach Monica Kingreen, Der Auschwitz-Prozess 1963–1965. Geschichte, Bedeutung und Wirkung, (Pädagogische Materialien Nr. 8, Fritz Bauer Institut), Frankfurt am Main, 2004, S. 83, Dokument im Archiv des Fritz Bauer Instituts
Informationsschreiben des Landgerichts über Hilfestellungen für zum ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess anreisenden ausländischen Zeugen.