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Der Frankfurter Engel: Erinnerungszeichen für die lange übergangene Verfolgtengruppe der Homosexuellen

Mahnmal der Homosexuellenverfolgung

Eine Frankfurter Bürgerinitiative fördert seit 1989 die Auseinandersetzung mit der Situation der Homosexuellen in der NS-Zeit. Damals wurde zunächst ihre strafrechtliche Verfolgung erheblich verschärft und schließlich nach zentraler Registrierung eine große Anzahl von ihnen in Konzentrationslager verschleppt, wo sie mit dem rosa Wimpel gebrandmarkt wurden. 1994 wurde auf dem Klaus-Mann-Platz das Denkmal „Frankfurter Engel“ eingeweiht, mit dem an die Leidensgeschichte der Homosexuellen erinnert werden soll.

 

„Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.“
(§175, 1 StGB in der Fassung vom 1. September 1935)

 

Lange Zeit beschäftigten sich weder die bundesdeutsche Öffentlichkeit noch die historische Forschung mit der Verfolgung von Homosexuellen während der NS-Herrschaft. Eugen Kogon beschrieb zwar in seinem Epoche machenden Werk „Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager“ von 1946 bereits die Situation Homosexueller in den Konzentrationslagern. Dort heißt es: „Ähnlich wie gegen die Juden … ging die SS gegen die Homosexuellen vor.“ Da Homosexualität aber auch im Nachkriegsdeutschland kriminalisiert war, blieb den Betroffenen die Anerkennung als NS-Opfer, geschweige denn eine Wiedergutmachung vorenthalten. Erst 1994 entfiel der Paragraf 175.

 

In Frankfurt formierte sich 1989 eine Bürgerinitiative, die bald als „Initiative Mahnmal Schwulenverfolgung e. V.“ firmierte. Nach intensiven Debatten und Umgruppierungen trat sie seit 1990 als „Initiative Mahnmal Homosexuellenverfolgung e. V.“ (IMH) mit dem Anliegen an die Öffentlichkeit, die lokale Geschichte der Homosexuellenverfolgung zu erforschen, einen Gedenkort für die Opfer in der Stadt zu schaffen und die „Gegenwart homosexuellen Lebens in dieser Stadt in das Bewußtsein ihrer Bürger zu rücken als einen selbstverständlichen und unverzichtbaren Bestandteil städtischer Kultur“.

 

Die Homosexuellenverfolgung in der NS-Zeit
Schon im März 1933 ließen die neuen Machthaber Homosexuellenlokale und Stundenhotels schließen. Nach Einspruch des bekanntermaßen homosexuellen SA-Führers Ernst Röhm konnten einzelne Etablissements zwar wieder öffnen, die Geheime Staatspolizei suchte sie jedoch später regelmäßig mit Razzien heim und installierte dort ihre Spitzel. Zudem wurden viele Homosexuelle unter dem Schlagwort „Gewohnheitsverbrecher“ seit 1933 von Kastration, Sicherheitsverwahrung oder Arbeitshaus bedroht. Daneben gab es die strafrechtliche Verfolgung. Seit Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches 1872 standen „dem natürlichen Beischlaf ähnliche“ sexuelle Handlungen unter Männern im gesamten deutschen Reich unter Strafe. Nach hitzigen Debatten über eine Lockerung oder eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen in der Weimarer Republik hoben die Nationalsozialisten am 1. September 1935 – zwei Wochen vor Erlass der antisemitischen „Nürnberger Gesetze“ – die Strafen gemäß Paragraf 175 empfindlich an. Nach den Juni-Morden, bei dem der SA-Führer 1934 getötet worden war, nutzte die NS-Führung diesen machtpolitisch motivierten Mord dazu, ihr Image auch in wertkonservativen Kreisen aufzupolieren und mit der Gesetzesnovelle offiziell zur „sittlichen Gesunderhaltung des Volkes“ beizutragen. Es war der Beginn einer systematischen Verfolgung Homosexueller.

 

Nun galten nicht nur beischlafähnliche, sondern sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen zwischen Männern als Straftatbestand. Seitdem genügte es für eine Verurteilung, wenn „objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt und subjektiv die wollüstige Absicht vorhanden war, die Sinneslust eines der beiden Männer oder eines Dritten [zu] erregen“, wie das Reichsgericht in Strafsachen klarstellte. Laut neuem Paragraf 175a hatten „erschwerte Fälle“ Zuchthausstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erwarten, dazu zählten Prostitution, und wie heute auch Sex mit Minderjährigen und die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses.

 

Der Gesetzesverschärfung folgte ein signifikantes Ansteigen der einschlägigen Verurteilungen. Dies lag sicherlich auch an dem bereits seit Herbst 1934 arbeitenden Sonderdezernat bei der Geheimen Staatspolizei, wo zentral „sämtliche Personen, die sich homosexuell betätigt haben“, erfasst wurden. Im Juni 1936 schuf Heinrich Himmler in Berlin zusätzlich die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“. Sie sollte Informationen über Homosexuelle zentral sammeln, zu deren Abgabe die einzelnen Polizeidienststellen verpflichtet waren. Bereits 1940 verfügte die Reichszentrale über 41.000 Datensätze von bereits verurteilten oder der Homosexualität beschuldigten Männern. Auf dieser Grundlage veranlasste und koordinierte sie mit Hilfe eigens geschaffener Sondereinheiten eine gezielte Verfolgung von Homosexuellen im gesamten Reich. Damit vollzog sich auch der Schritt zu einer der NS-Ideologie entsprechenden „Ausmerzung“ Homosexueller. Die Reichszentrale gehörte seit Kriegsbeginn 1939 zum Reichssicherheitshauptamt, dass ab 1940 die Einweisung aller Homosexuellen, die „mehr als einen Partner verführt“ hatten, in Vorbeugehaft verfügte. Seit September 1941 galt in „schweren Fällen“ sogar die Todesstrafe.

 

Laut Enzyklopädie des Holocaust verurteilten die Gerichte währen der NS-Zeit insgesamt rund 50.000 Männer wegen Vergehens gegen den Paragrafen 175. Zwischen 5.000 und 15.000 Männer – gesicherte Zahlen dazu liegen bislang nicht vor – wurden als Homosexuelle in Konzentrationslager verschleppt und dort mit dem rosa Winkel gekennzeichnet. Diese vordergründige Inkonsequenz in der Verfolgung, die sich von der systematischen Ermordung der europäischen Juden deutlich unterschied, verweist auch auf die widersprüchliche Haltung der Nationalsozialisten zur Homosexualität insgesamt. Mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen Paragraf 175 wurden zwischen 1936 und 1938 im Grundsatz politisch motivierte Verfahren gegen die Bündische Jugend und katholische Geistliche angestrengt. Auch den politisch missliebigen Generaloberst und Oberbefehlshaber des Heeres Werner von Fritsch entfernten die Nationalsozialisten wegen Homosexuellenverdachts aus seinem Amt.

 

Lesbische Frauen landeten unter dem Vorwurf der „Wehrkraftzersetzung“, als „Asoziale“ oder „Kriminelle“ in Konzentrationslagern, da Liebe unter Frauen kein strafrechtlicher Tatbestand war. Erzwungene Prostitution im Lagerbordell diente ihrer systematischen Demütigung. Im Lager Ravensbrück stigmatisierte sie ein rosa Winkel mit den Buchstaben „LL“ für „Lesbische Liebe“; im KZ Bützow bestand ein spezieller „Lesben-Block“.

 

In Frankfurt führte die Geheime Staatspolizei 1935/36 sowie 1938/39 großangelegte Razzien und Verhaftungsaktionen mit zahlreichen Verhafteten durch. Frankfurter Gerichte verurteilten etwa 1.500 Männer wegen homosexueller Betätigung zu Haftstrafen. Zwischen 200 und 300 Frankfurter wurden als Homosexuelle in Konzentrationslager verschleppt. Am unteren Ende der Lagerhierarchie angesiedelt hatten sie äußerst schlechte Überlebenschancen.

 

<Abb>

Gedenken: Auswahl im beschränkten Wettbewerb
Die IMH warb beständig für ihre Idee eines Mahnmals zur Erinnerung an die Homosexuellenverfolgung. Nach der von SPD und Grünen gewonnenen Kommunalwahl 1989 sah sie die Chancen für eine Realisierung gewachsen. Zum Aufstellungsort für das Mahnmal schlug die Initiative das so genannte „Rosa Dreieck“ – heutiges Viertel schwuler Subkultur um Alte und Schäfergasse – vor. Die ebenfalls in der Diskussion gewesenen Standorte Willy-Brandt-Platz und Friedberger-Anlage schieden zuvor aus. Bereits im Juni 1992 schloss sich der rot-grüne Magistrat diesem Platzierungsvorschlag an; die Stadtverordnetenversammlung billigte die Entscheidung im September gleichen Jahres.

 

Zwar entschieden sich die Politiker 1991 gegen die städtische Finanzierung eines Gestaltungswettbewerbs, sicherten aber die schon 1991 gezahlte „institutionelle Förderung“ der IMH im Doppelhaushalt 1992/93 weiterhin zu. Dies versetzte die IMH in die Lage, durch Spenden -und Drittmitteleinwerbung den Wettbewerb in einer äußerst mutigen Aktion selbst auszurichten – allerdings um den Preis, die geplanten Forschungsarbeiten deutlich zu minimieren. Im Juli 1992 lud die IMH die Künstler Stephan Balkenhol, Donald Moffett, Hermann Pitz, Rosemarie Trockel und Jeff Wall zu einem beschränkten Gestaltunswettbewerb für das Mahnmal ein. Die Jury, besetzt mit Vertretern der Historiker-Koordination, des Museums für Moderne Kunst, der städtischen Bauverwaltung, des Kunstbeirats, der IMH sowie mit der Kulturdezernentin, entschied sich für den Entwurf von Rosemarie Trockel, der den Abguss eines Engels des Kölner Doms in das Zentrum des Platzes stellte. Dem „gefallenen“ Engel als Symbol der Homosexuellen sollte vor dem Guss der Kopf abgeschlagen und „ver-rückt“ wieder aufgesetzt sowie ein Flügel gestutzt werden. Aus dem „himmlischen Wesen“ machte die Künstlerin so ein „irdisches Opfer“ als „Allegorie der Bestialität“ unter der Homosexuelle in der NS-Zeit gelitten hatten, wie Dieter Bartetzko 2004 schrieb.

 

An den Kosten für das Denkmal in Höhe von rund 360.000 D-Mark beteiligte sich die Hessische Kulturstiftung mit knapp einem Drittel. Auch die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung übernahm 10.000 D-Mark. Den Rest brachte die IMH in einer bundesweiten Spendenaktion durch viele Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen mit Hilfe zahlreicher Unterstützer selbst zusammen. Sie übernahm auch die Realisierung des Mahnmals. Parallel dazu stellte Trockel ihre bereits gegossene Figur in der Ausstellung „Widerstand – Denkbilder für die Zukunft“ im Münchener Haus der Kunst aus und lenkte damit die überregionale Aufmerksamkeit auf das Frankfurter Projekt.

 

Vor den ehemaligen Scala-Lichtspielen (heute das Kino Eldorado) entstand 1994 der grundlegend neu gestaltete und seit Anfang 1995 nach Klaus Mann benannte Platz, dem nicht nur an seiner Homosexualität, sondern auch an der NS-Verfolgung zerbrochenen Schriftsteller. Im Zentrum des nach Trockels Entwurf in Kreuz- und Kreisformen gestalteten Platzes steht der Frankfurter Engel mit einer Inschriftentafel. Den Text erarbeitete die IMH in durchaus kontroversen Diskussionen. Er lautet: „Homosexuelle Männer und Frauen wurden im Nationalsozialismus verfolgt und ermordet. Die Verbrechen wurden verleugnet, die Getöteten verschwiegen, die Überlebenden verachtet und verurteilt. Daran erinnern wir in dem Bewußtsein, daß Männer die Männer lieben und Frauen die Frauen lieben immer wieder verfolgt werden können. Frankfurt am Main Dezember 1994.“

 

Bei einer Feierstunde am 11. Dezember 1994 in der Frankfurter Paulskirche übergab die IMH das Mahnmal der Öffentlichkeit. Erst zwei Jahre später stimmten Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nach langwierigen Verhandlungen der Schenkung des Mahnmals an die Stadt zu. Damit besaß Frankfurt als erste deutsche Großstadt ein Mahnmal zum Gedenken an die homosexuellen Opfer der NS-Verfolgung und ein öffentliches Zeichen der Achtung für die Frauen und Männer mit dem rosa Winkel.

 

Literatur::

Günter Grau (Hg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung, Frankfurt am Main 2004.

Initiative Mahnmal Homosexuellenverfolgung e. V., Initiative Mahnmal Homosexuellenverfolgung e. V., Frankfurt am Main 1990.

Dies., Der Frankfurter Engel. Mahnmal Homosexuellenverfolgung. Ein Lesebuch, Frankfurt am Main 1997.

Eine Frankfurter Bürgerinitiative fördert seit 1989 die Auseinandersetzung mit der Situation der Homosexuellen in der NS-Zeit. Damals wurde zunächst ihre strafrechtliche Verfolgung erheblich verschärft und schließlich nach zentraler Registrierung eine große Anzahl von ihnen in Konzentrationslager verschleppt, wo sie mit dem rosa Wimpel gebrandmarkt wurden. 1994 wurde auf dem Klaus-Mann-Platz das Denkmal „Frankfurter Engel“ eingeweiht, mit dem an die Leidensgeschichte der Homosexuellen erinnert werden soll.



Autor/in: Jutta Zwilling
erstellt am 01.01.2011
 

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Frankfurter Engel, Mahnmal für die verfolgten Homosexuellen



 
 
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