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Das Finanzamt Berlin Moabit West und die fiskalische Ausplünderung der emigrierten Frankfurter Juden

Am 30. August 1933 wurde das Berliner Finanzamt Moabit-West mit der zentralen Durchführung der Beschlagnahmung jüdischen Vermögens im gesamten Reichsgebiet beauftragt. Die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter erhielten die Anweisung, bei Bekanntwerden von Ausbürgerungsverfahren die jeweiligen Steuerakten an das Finanzamt Moabit-West zu übergeben. Insgesamt führte das Finanzamt Moabit-West von 1933 bis 1940 in 3.562 Fällen die Beschlagnahmung durch. Ab November 1938 fiel zudem die Berechnung der Judenvermögensabgabe in den Aufgabenbereich des Finanzamts Moabit-West. Mit dem Beginn der Deportationen 1941 wurde die Verwertung des zurückgelassenen Besitzes von den Oberfinanzpräsidien übernommen. Nach dem Erlass der „Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 25. November 1941 wurde die vom Regierungsrat Willy Bötcher geleitete „Dienststelle für die Einziehung verfallener Vermögen Ausgebürgerter“ in die neu geschaffene Vermögensverwertungsstelle des OFP Berlin eingegliedert.

 

Am 18. Juli 1939 erreichte das Berliner Finanzamt Moabit-West Post aus Brüssel. Absender war der zuletzt in Fürth ansässige ehemalige Fabrikant Ludwig Auerbach, gegen den der Fiskus die Einziehung der so genannten „Judenvermögensabgabe“ (JUVA) verfügt hatte. Auerbach war außer sich, hatte man ihm doch für sein geraubtes Vermögen inklusive beschlagnahmter Liegenschaften in Fürth keine Kompensation gezahlt. Nun wollte sich die Reichsfinanzverwaltung an seinen gesperrten Konten bei der Frankfurter Sparkasse von 1822, einem „Nationalsozialistischen Musterbetrieb“, bei dem Auerbach ein Sperrkonto mit mehr als 100.000 Reichsmark besaß, zur Eintreibung der Kontribution schadlos halten. Wütend kommentierte Auerbach: „Gewisse Steuereinnehmer haben die Erfindung gemacht, mehr als 100% des Vermögens in Steuern einzunehmen. Das Recept ist folgendes – man nimmt den Besitz weg & verlangt dann aus dem enteigneten Besitz die sogenannte Judenvermögensabgabe. Aber man vergisst hierbei den alten deutschen Grundsatz – nur ein Lump gibt mehr als er hat.“ Ein Jahr später war Ludwig Auerbach tot, er wurde posthum noch ausgebürgert, damit seine Erben keinen Anspruch auf die in Deutschland liegenden Gelder anmelden konnten, und auch das Geld bei der „Frankfurter Sparkasse“ vom Finanzamt Frankfurt Main-Ost im Auftrag des Berliner Finanzamts Moabit-West für die Zahlung der JUVA eingezogen.

 

Besondere Funktion des Finanzamts Berlin Moabit-West

Doch die Einziehung der so genannten „Juden-Milliarde“ nach der Reichspogromnacht war nur eine der Aktivitäten des dem Oberfinanzpräsidenten Berlin unterstehenden Finanzamts Berlin Moabit-West. Die zentrale Aufgabe der im Sommer 1933 eigens dort eingerichteten und vom Regierungsrat Willy Bötcher geleiteten „Dienststelle für die Einziehung verfallener Vermögen Ausgebürgerter“ war die Verwaltung und Verwertung des Eigentums der Ausgebürgerten. Dem Finanzamt oblag bereits zuvor die Besteuerung der „beschränkt Steuerpflichtigen“. Gemeint waren damit Ausländer mit Vermögen und Besitz im Deutschen Reich, die das Finanzamt in der so genannten Ausländerkartei führte. Wie ein dort tätiger Oberregierungsrat im Oktober 1933 an den Reichsminister der Finanzen schrieb, war die Wahl eben aus dem Grund auf Moabit-West gefallen, weil „… durch das vorgeschlagene Verfahren das F.A. Moabit-West in der Lage [war], unauffällig etwaige Vermögenswerte der betroffenen Personen im Inlande festzustellen und am Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung möglichst schlagartig die Vermögenswerte sicherzustellen.“

 

Zwischen 1933 und 1940 registrierte das Finanzamt Moabit-West insgesamt 3.562 Ausbürgerungen mit Vermögensbeschlagnahme. Bis Januar 1941 hatte sich diese Zahl auf rund 5.000 Fälle erhöht. 1933 erbrachte die reichsweite Verwertung des Hausrats und die Einziehung der Sparkonten lediglich 5.568 RM, 1934 bereits 36.464,19 RM. Bis 1938 bewegten sich die Zahlen in diesem Bereich, um 1938 fast 6 Millionen RM zu erreichen. 1939 war ein Aufkommen von mehr als 12 Millionen zu verzeichnen, im ersten Quartal des Jahres 1940 bereits mehr als 5 Millionen RM. Diese Zahlen bezogen sich nur auf einen Teil des Vermögens, die Erlöse aus den Wertpapieren, die direkt an die Reichshauptkasse abgeführt worden waren, sind hier ebenso wenig enthalten wie der Wert der Grundstücke, die an die Liegenschaftsverwaltung abgegeben wurden. Von den 826 Grundstücken, zu einem großen Teil unbebaute Parzellen, und 583 Anteilen, die bis 1940 in die Zuständigkeit des Finanzamt Moabit-West gefallen waren, kamen aus dem Bereich des OFP Kassel 90 Grundstücke und 41 Anteile, aus dem OFP Darmstadt 33 Grundstücke und 11 Anteile.

 

Die Dienststelle selbst verfügte Ende 1941 über 20 Beamte, davon sechs Regierungsräte, sowie 80 Angestellte und Arbeiter. Am 1. Januar 1942, kurz nach dem Erlass der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941, wurde die Dienststelle für die Einziehung verfallener Vermögen beim Finanzamt Moabit-West dem Oberfinanzpräsidenten Berlin angeschlossen. Noch nicht abgeschlossene, aber unter die Elfte Verordnung fallende Entziehungsvorgänge gab das Finanzamt Moabit-West dann samt den zugehörigen Akten über die zuständigen Oberfinanzpräsidenten an die örtlichen Finanzämter ab; in Frankfurt an das Finanzamt Frankfurt-Außenbezirk. Damit endete seine reichsweite Funktion bei der Ausplünderung der deutschen Juden.

 

Kompetenzstreit zwischen Fiskus und Gestapo

Bereits von Anfang an erschwerten die Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Fiskus und der Gestapo die Beschlagnahme, Verwaltung und Verwertung. Bei den ersten Ausbürgerungen im Jahr 1933 hatte sich die Gestapo rasch die Steuerakten beschafft und die Vermögenseinziehung nach den Gesetzen vom 26. Mai und dem 14. Juli 1933 vorgenommen, bevor das Finanzamt Moabit-West noch handeln konnte. Derartige Vorgriffe waren trotz mehrfachen Versuchen zur Kompetenzabgrenzung zwischen Fiskus und Gestapo bis weit in die dreißiger Jahre gängige Praxis, ja gelegentlich erinnerte das Ausbürgerungsprocedere an ein Behörden-Wettrennen, bei dem die Gestapo meist die Nase vorne hatte. Dies wurde ihr dadurch erleichtert, dass das Finanzamt Moabit-West offiziell erst dann tätig werden konnte, wenn es die Ausbürgerungslisten vom Berliner Geheimen Staatspolizeiamt, später dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zugesandt bekam, zumeist erst kurz vor der Veröffentlichung der Ausbürgerung im Reichsanzeiger. Mit der Einleitung des Ausbürgerungsverfahrens hatte die örtliche Gestapo zumeist schon das Eigentum der betroffenen Person beschlagnahmt, um zu verhindern, dass der Flüchtige vom Ausland oder dessen Angehörige und Verwalter versuchten, Teile des Besitzes vor der Beschlagnahme zu retten oder das Finanzamt Moabit-West noch mühsam anhand der von den Wohnsitzfinanzämter übermittelten Steuerakten das noch greifbare Vermögen zu ermitteln suchte.

 

Finanzieller Teil des Ausbürgerungsprozesses

Im Einzelnen spielte sich der finanzielle Teil der Ausbürgerung wie folgt ab: Nachdem eine genaue Aufstellung der Vermögenswerte erstellt worden war, zu der die Wohnsitzfinanzämter mit Übergabe der Steuerakten, Ermittlungen über Erbteilungen, strittige Rechtsverhältnisse und weitere mögliche, bis dato verborgene Vermögensbestandteile Amtshilfe leisteten, beantragte das Finanzamt Moabit-West beim Reichsminister des Innern die Verfallserklärung. Nach Bekanntmachung im Reichsanzeiger, im Reichssteuerblatt und Reichskriminalblatt wurde das Vermögen zugunsten des Reiches eingezogen. In der Phase zwischen Sicherstellung und dem eingetretenen Vermögensverfall sorgte entweder die zuständige Staatspolizeistelle oder im Auftrag des Finanzamtes Moabit-West das örtliche Finanzamt für die Verwaltung der Vermögenswerte. Teilweise wurden mit dieser Zwischenverwaltung Rechtsanwälte oder andere, parteikonforme Treuhänder beauftragt, die nach dem Vermögensverfall überwiegend als Verwalter beibehalten wurden; so auch in Frankfurt. Hier beauftragte die Gestapo eigens den Rechtsanwalt Gerhard Göllner mit der Verwaltung der zahlreichen angefallenen Liegenschaften. Bankguthaben und Rückkaufswerte von Versicherungen zog das Finanzamt ein, bewegliches Vermögen wurde in der Regel durch die örtlich zuständigen Finanzämter im Auftrag des Finanzamtes Moabit-West versteigert oder nach Schätzwert verkauft. Liegenschaften, die sich innerhalb von sechs Monaten aufgrund nicht völlig geklärter Eigentumsverhältnisse oder marodem Zustand nicht verkaufen ließen, gab das Finanzamt Moabit-West an die örtlich zuständige Liegenschaftsstelle ab.

 

So mancher schon seit Jahren oder Jahrzehnten im Ausland lebende Jude, sei es mit ausländischer oder noch deutscher Staatsangehörigkeit mochte dann mit einiger Verwunderung Post aus Berlin bekommen, mit der er kaum gerechnet hatte. Grund dafür waren meist Erbteile häufig entfernter Verwandter, zumeist Anteile von Liegenschaften, auf Sperrkonten liegende Reichsmark-Beträge oder gesicherte Wertpapierdepots.

 

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Das Finanzamt Berlin Moabit-West war auch zuständig für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen, falls nachträglich noch Umzugsgut aus Deutschland in das neue Heimatland transportiert werden musste. So beantragte der Rechtsvertreter von Hertha Feibelmann, geborene Solinger, die als Musikerin Anfang 1938 von Frankfurt in die USA ausgewandert und in New York einen Professor Bassermann geehelicht hatte, Ende Mai 1939 die Ausstellung des wichtigen Dokuments zur nachträglichen Versendung von Umzugsgut. Die Ausstellung der begehrten Unbedenklichkeitsbescheinigung zog sich bis weit nach Kriegsausbruch hin, da Robert Rosenburg erst mühsam alle Dokumente und Vermögensverzeichnisse von Frau Feibelmann aus New York und dem für seine Mandantin zuständigen Finanzamt in Frankfurt beschaffen musste. Im Juli 1940 erhielt Rosenburg die kryptische Bemerkung, dass das Finanzamt Moabit-West „aus staatspolizeilichen Gründen“ keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr ausstellen könne. Dies hieß, dass ein Ausbürgerungsverfahren gegen Frau Feibelmann lief, denn offenbar hatte man noch Wertgegenstände oder Kontenguthaben entdeckt. Wann sie genau ausgebürgert wurde, ist dem Vorgang leider nicht mehr zu entnehmen.

 

Einziehung der „Judenvermögensabgabe“ (JUVA)

Die JUVA-Einziehung durch das Finanzamt Moabit-West nach der Reichspogromnacht 1938 bildete einen Sonderfall, der jedoch dazu führte, dass zumindest die von Moabit-West geführten JUVA-Akten emigrierter Bürger aus Frankfurt erhalten geblieben sind, während die 1942 an das Frankfurter Finanzamt-Außenbezirk übermittelten Ausbürgerungsakten mit den Verwertungsakten durch Kriegseinwirkung oder vor der Besetzung durch die US-Armee von Amtsangehörigen fast vollständig vernichtet wurden.

 

Der vom Finanzamt Berlin Moabit-West veranlagte Kreis der Abgabepflichtigen umfasste diejenigen Personen, die bereits ausgewandert waren, zum Stichtag noch die deutsche Staatsbürgerschaft innehatten und im Deutschen Reich zu versteuerndes Vermögen besaßen. Sie konnten sowohl vor fünfzig wie fünf Jahren oder gar fünf Monaten ausgewandert sein und keinerlei Beziehung zum Deutschen Reich mehr besitzen, außer ein eventuell noch zu versteuerndes Vermögen oder Vermögensbestandteile, beispielsweise das berühmte Sechzehntel oder Vierundzwanzigstel bei Liegenschaften oder Geschäftseinlagen durch Erbteilung. Nachträglich zur JUVA wurden auch diejenigen herangezogen, die zuvor wegen geringem oder mangels Vermögen nicht veranlagt worden waren. Ihnen zugefallene Erbteile wurden nun noch einmal mit der Strafabgabe belegt, die entweder die Emigranten selbst oder deren Treuhänder entrichteten. Die heute im JUVA-Bestand in der Oberfinanzdirektion Berlin aufbewahrten Akten enthalten daher zahlreiche nicht zustellbare Briefe, deren Adressaten nicht auffindbar waren. Gerade im Falle der nach dem April 1938 geflüchteten Juden waren den Treuhändern und Verwaltern die Adressen häufig nicht bekannt und Briefe, die das Finanzamt etwa mit der Adresse „Wilhelm Rosenbaum, New York“ nach Übersee schickte, kamen natürlich postwendend zurück. Ende des Jahres gab die Zentrale Steuerfahndungsstelle beim OFP Berlin noch einmal eine Verfügung an alle Finanzämter und Devisenstellen heraus, die in ihrem Bezirk beschränkt steuerpflichtigen Juden zu melden. Das Finanzamt Frankfurt-Außenbezirk übersandte Ende Februar 1939 eine Liste mit 71 Personen mit Geburtsdatum und Steuernummer, „die beiliegenden Vordrucke enthalten alle hier bekannten Merkmale dieser Juden.“
Die am 21. November 1938 erlassene Durchführungsverordnung und ein ergänzender Runderlass vom 23. November regelten die Einziehung der Strafkontribution durch die Wohnsitzfinanzämter. 20 Prozent des individuellen Gesamtvermögens nach Abzug aller Verbindlichkeiten, also beispielsweise der Reichsfluchtsteuer, waren in zunächst vier Raten zahlbar jeweils am 15. Dezember 1938, am 15. Februar, 15. Mai und 15. August 1939. Die meiste Arbeit bereitete den Finanzämtern die Verwertung von Immobilien und Wertpapieren, denn nur wenige der Betroffenen besaßen im Jahre 1938 noch die Barmittel, um alle vier Raten der JUVA direkt zu bezahlen. Auch dazu mochten die Vermögensverzeichnisse gedient haben, denn das in alle Welt versandte „Merkblatt für die Zahlung der Judenvermögensabgabe“ trug diesem Umstand Rechnung. Grundsätzlich sei mit ordentlichen Zahlungsmitteln wie Bargeld, Schecks, Postschecks und Banküberweisung zu zahlen, andernfalls obläge es den „Abgabepflichtigen“, selbst „ihr Vermögen zur Beschaffung ordentlicher Zahlungsmittel flüssig zu machen“.

 

Der Fall des Frankfurters Leopold Kaufmann

Das Wettrennen zwischen inländischem Rechtsvertreter, meist einem jüdischen Anwalt oder Devisenberater, und den in das Ausbürgerungsprocedere involvierten Stellen lief meist ähnlich ab wie im Fall des Frankfurter Bürgers Leopold Kaufmann. Zusammen mit seinem Bruder Sali betrieb Leopold Kaufmann ein stark verschachteltes Holdingunternehmen, zu dem unter anderem Firmen wie „Franz Straus Sohn“ und zahlreiche Liegenschaften in Frankfurt gehörten, darunter wertvolle Häuser in der Kaiserstraße, Kölnerstraße und der Schubertstraße. Den Frankfurter Nationalsozialisten waren die Brüder Kaufmann als Personifizierung des „jüdischen Grundstücksspekulanten“ schon lange vor der Machtergreifung ein Dorn im Auge: Beide hätten es verstanden, „aus jeder Situation Geld zu ziehen“, Sali Kaufmann sei „der jüdische Verbrechertyp, der es nur in der seiner Rasse eigenen Gerissenheit verstanden“ habe, seine "Geldgier zu befriedigen.“ Schon im April 1933 hatte man Sali Kaufmann ein Verfahren wegen Betruges angehängt, das jedoch mangels Beweise eingestellt werden musste. Vier Jahre später war man mit einem von der Devisenstelle Frankfurt initiierten Devisenstrafverfahren erfolgreicher, Sali Kaufmann floh nach Übergabe seiner Geschäfte an seinen Sohn in die Schweiz. Leopold Kaufmann, der 1935 über ein offizielles Gesamtvermögen im Deutschen Reich von rund zwei Millionen Reichsmark verfügte, war noch vor seinem Bruder aus dem Reich geflüchtet, er allerdings Ende September 1937 nach Amsterdam. Gegen ihn wurde umgehend Haftbefehl erlassen. Sein gesamtes Vermögen wurde sofort nach dem Devisengesetz von der Devisenstelle Frankfurt auf Betreiben des Generalstaatsanwalts „gesichert“, also beschlagnahmt und der Verfügungsgewalt von Kaufmann und seinem Anwalt und Bevollmächtigten Joseph Weyrich entzogen. Damit seine Firmen weiter arbeiten konnten und ihn die holländische Regierung nicht auslieferte und er vor allem die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlor, was Hindernis für eine Einwanderung beispielsweise in die Schweiz oder die USA bedeutet hätte, ließ er den Haftbefehl im Sommer 1938 gegen Zahlung einer Kaution von zwei Millionen Reichsmark aussetzen, blieb jedoch in Holland. Von dort aus meldeten er und sein Abwesenheitspfleger parallel auch sein Vermögen an, das allerdings Leopold Kaufmann nur noch auf dem Papier gehörte. Durch Abwesenheits-Urteil der IV. Großen Strafkammer in Frankfurt vom 27. Oktober 1938 wurde er zu einer Geldstrafe von 1,3 Millionen Reichsmark verurteilt. Mit dem Urteil forcierte die Frankfurter Gestapo auch die Ausbürgerung des Ehepaar Kaufmanns und seiner beiden Kinder, und sicherte vorsorglich in Vorbereitung dessen alles, was an immobilem Vermögen noch zu Geld zu machen sein konnte, beispielsweise über Zwangsversteigerungen der zahlreichen Häuser und Grundstücke.

 

Dies musste auch das Finanzamt Berlin Moabit-West erfahren haben, das den offenbar um Jahreswende 1938/39 verstorbenen Leopold Kaufmann aufgrund seines Vermögensverzeichnisses zu einer hohen Judenvermögensabgabe aufforderte. Wie der Rechtsanwalt Weyrich als Abwesenheitspfleger und die Generalstaatsanwaltschaft dem Finanzamt im Januar 1939 mitteilten, werde das gesamte Vermögen in das Eigentum des Deutschen Reiches übergehen, Mittel zur Zahlung der Judenvermögensabgabe seien nicht mehr vorhanden. Dem Finanzamt blieb nur noch das Haus seiner bereits 1935 ausgewanderten Witwe Paula, geborene Heymann, in Krefeld, an dem sie sich schadlos halten konnte. Die Verwertung des umfangreichen Besitzes von Leopold Kaufmann zog sich gleichwohl noch Jahre über den Tod seines Besitzers hinaus.

 

 

Literatur::

Martin Friedenberger: Das Berliner Finanzamt Moabit-West und die Enteignung der Emigranten des Dritten Reichs 1933-1942, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (ZfG) Jg. 49 (2001), Heft 8, S. 677-694

Susanne Meinl, Jutta Zwilling: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung, Frankfurt, New York 2004

Am 30. August 1933 wurde das Berliner Finanzamt Moabit-West mit der zentralen Durchführung der Beschlagnahmung jüdischen Vermögens im gesamten Reichsgebiet beauftragt. Die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter erhielten die Anweisung, bei Bekanntwerden von Ausbürgerungsverfahren die jeweiligen Steuerakten an das Finanzamt Moabit-West zu übergeben. Insgesamt führte das Finanzamt Moabit-West von 1933 bis 1940 in 3.562 Fällen die Beschlagnahmung durch. Ab November 1938 fiel zudem die Berechnung der Judenvermögensabgabe in den Aufgabenbereich des Finanzamts Moabit-West. Mit dem Beginn der Deportationen 1941 wurde die Verwertung des zurückgelassenen Besitzes von den Oberfinanzpräsidien übernommen. Nach dem Erlass der „Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 25. November 1941 wurde die vom Regierungsrat Willy Bötcher geleitete „Dienststelle für die Einziehung verfallener Vermögen Ausgebürgerter“ in die neu geschaffene Vermögensverwertungsstelle des OFP Berlin eingegliedert.



Autor/in: Susanne Meinl
erstellt am 01.01.2008
 

Verwandte Personen

Kaufmann, Leopold

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Verwandte Begriffe

Ausbürgerung


Finanzamt Berlin Moabit-West



 
 
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