jüdischer Konsulent

Nach dem Ausschluss jüdischer Anwälte aus der Rechtsanwaltschaft durch das NS-System geschaffene Funktion, die wenigen jüdischen Anwälte erlaubte, weiterzupraktizieren; Aufgaben: Abwicklung der Geschäfte ausgeschiedener Kollegen, Einziehung von Kostenforderungen, Abwicklung von Pflegschaften und Testamentsvollstreckungen, Beratung in Auswanderungsfragen


 

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