Zwangssterilisation
Nach dem „Erbgesundheitsgesetz“ vom 14. Juli 1933 und seinen Ausführungsbestimmungen, die im Dezember 1933 folgten, war die Sterilisation ohne Einwilligung der Betroffenen möglich; bis zu Beginn des Krieges wurden im Reich etwa 350.000 bis 500.000 Personen zwangssterilisiert; bei den in regulären Krankenhäusern vorgenommenen Kastrationen bzw. Sterilisationen wurden die Keimdrüssen entfernt bzw. die Eileiter durchtrennt;
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