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ZwangssterilisationNach dem „Erbgesundheitsgesetz“ vom 14. Juli 1933 und seinen Ausführungsbestimmungen, die im Dezember 1933 folgten, war die Sterilisation ohne Einwilligung der Betroffenen möglich; bis zu Beginn des Krieges wurden im Reich etwa 350.000 bis 500.000 Personen zwangssterilisiert; bei den in regulären Krankenhäusern vorgenommenen Kastrationen bzw. Sterilisationen wurden die Keimdrüssen entfernt bzw. die Eileiter durchtrennt; Verwandte BeiträgeDer braune Magistrat: Werner Fischer-Defoy Die Rolle des Universitätsinstituts für Erbbiologie und Rassenhygiene 1935-1945 Nachkriegskarrieren von Robert Ritter und Eva Justin in Frankfurt 1947-1966 Opfer der Zwangssterilisationen |
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Betreiber Stadt Frankfurt am Main Institut für Stadtgeschichte Münzgasse 9 60311 Frankfurt am Main im Auftrag des Dezernats für Kultur und Freizeit |
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