Kerrl-Erlaß
Fernschreiben des Reichskommissars für die preußische Justizverwaltung vom 31.3.1933, in dem die Anwaltskammern und Anwaltsvereine aufgefordert wurden, ab dem 1.4.1933 nur noch proporzmäßig jüdische Anwälte zuzulassen. Gleichzeitig wurden staatliche Stellen angewiesen, Vertretungsaufträge, die jüdischen Anwälten erteilt worden waren, zurückzuziehen.
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