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Kerrl-ErlaßFernschreiben des Reichskommissars für die preußische Justizverwaltung vom 31.3.1933, in dem die Anwaltskammern und Anwaltsvereine aufgefordert wurden, ab dem 1.4.1933 nur noch proporzmäßig jüdische Anwälte zuzulassen. Gleichzeitig wurden staatliche Stellen angewiesen, Vertretungsaufträge, die jüdischen Anwälten erteilt worden waren, zurückzuziehen. Verwandte BeiträgeDie Ausschaltung der Juden aus der Anwaltschaft |
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Betreiber Stadt Frankfurt am Main Institut für Stadtgeschichte Münzgasse 9 60311 Frankfurt am Main im Auftrag des Dezernats für Kultur und Freizeit |
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