Spruchkammerverfahren

Die durch die Vorgaben des alliierten Kontrollrats rigide durchgeführte Entlassung NS-Belasteter führte binnen kurzer Zeit nahezu zum Stillstand deutscher Verwaltungen. Nach Protesten deutscher Stellen, vor allem der Kirchen wie auch seitens der amerikanischen Militärregierung, wurde am 5. März 1946 das „Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus“ (BefrG) erlassen, das die Entnazifizierung weitgehend auf deutsche Stellen (Spruchkammern) übertrug. Im Unterschied zur bisherigen Praxis sollte die Beurteilung des Einzelnen „in gerechter Abwägung der individuellen Verantwortlichkeit und der tatsächlichen Gesamthaltung“ (Art. 2 BefrG) erfolgen. Grundlage von Spruchkammerverfahren bildete ein „Fragebogen“, der von allen Deutschen über 18 Jahren auszufüllen war.


 

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