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Devisenstelle

Die Devisenstellen der Landesfinanzämter – später Oberfinanzpräsidien – waren im Zuge der Devisenbewirtschaftung 1931 ins Leben gerufen worden. Sie waren zwar den Oberfinanzpräsidien zugeordnet, fachlich geführt wurden sie aber vom Reichswirtschaftsministerium. Ihr Ziel war es, Kapitalflucht zu verhindern und die Devisenzwangsbewirtschaftung durchzuführen. Bis 1933 waren alle Reichsbürger von den Devisengesetzen in gleichem Maße betroffen, nach 1933 wurde die Devisenstellen wie auch der Reichsfiskus explizit gegen die jüdische Bevölkerung tätig. Sie nutzten ihre Handlungsspielräume bei der Bewilligung von Devisen im Auslandsgeschäft zur Benachteiligung so genannter „jüdischer Firmen“, oder führten verschärften Devisenprüfungen durch, die nicht selten in einem Devisenstrafverfahren und dann der „Arisierung“ endeten, was Sinn und Zweck der verschärften Kontrollen war. Der zweite Tätigkeitsbereich war die finanzielle Transaktion bei der Auswanderung, die meist eine Flucht aus dem Heimatland war, die Mitnahme des Umzugsgutes und später die Durchführung der generellen „Sicherung“ der „jüdischen Vermögen“.


 

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