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Entnazifizierung

Nach Mai 1945 Maßnahmen der alliierten Besatzungsmächte zur Beendigung nationalsozialistischen Einflusses auf Wirtschaft, Kultur und Öffentliches Leben und zur Bestrafung aktiver Nationalsozialisten.

Die Rechtsgrundlage für die Entnazifizierung bildete das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946, das alle Deutschen verpflichtete, sich über ihr Verhältnis zum bzw. Stellung im nationalsozalistischen Staat zu erklären und Auskunft über eine Mitgliedschaft in der NSDAP sowie deren Gliederungen zu geben. In den überwiegend von Laienrichtern besetzten Spruchkammern wurde über das Maß der Schuld bzw. Beteiligung an den nationasozialistischen Verbrechen in fünf Kategorien entschieden: I Hauptschuldige, II Belastete, III Minderbelastete, IV Mitgläufer und V Entlastete.


 

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