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EntnazifizierungNach Mai 1945 Maßnahmen der alliierten Besatzungsmächte zur Beendigung nationalsozialistischen Einflusses auf Wirtschaft, Kultur und Öffentliches Leben und zur Bestrafung aktiver Nationalsozialisten. Die Rechtsgrundlage für die Entnazifizierung bildete das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946, das alle Deutschen verpflichtete, sich über ihr Verhältnis zum bzw. Stellung im nationalsozalistischen Staat zu erklären und Auskunft über eine Mitgliedschaft in der NSDAP sowie deren Gliederungen zu geben. In den überwiegend von Laienrichtern besetzten Spruchkammern wurde über das Maß der Schuld bzw. Beteiligung an den nationasozialistischen Verbrechen in fünf Kategorien entschieden: I Hauptschuldige, II Belastete, III Minderbelastete, IV Mitgläufer und V Entlastete. Verwandte BeiträgeDas Historische Museum im Dritten Reich Landtagswahlen 1946 und 1950 Walter Carl – ein Frankfurter Kunsthändler |
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Betreiber Stadt Frankfurt am Main Institut für Stadtgeschichte Münzgasse 9 60311 Frankfurt am Main im Auftrag des Dezernats für Kultur und Freizeit |
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