Arbeitserziehungslager Heddernheim
Die Arbeitserziehungslager (AEL) waren Sonderlager der Gestapo bzw. des Reichssicher-heitshauptamtes (RSHA). Die AEL dienten der Disziplinierung von vermeintlich „Arbeitsuntreuen“ oder „Arbeitsvertragsbrüchigen“. Grundlage für eine Einweisung in ein AEL war die Festnahme oder Schutzhaft durch die Gestapo. Eingewiesen werden konnten – meist auf Antrag der Arbeitgeber – Ausländer wie Deutsche. In den fortgeschrittenen Kriegsjahren dienten die AEL vor allem der Einschüchterung von Zwangs- und Fremdarbeitern. Die Haftdauer betrug in der Regel 6 bis 8 Wochen. Während dieser Zeit mussten die Inhaftierten besonders schwere Arbeiten verrichten, die Haftbedingungen waren KZ-ähnlich („KZ der Gestapo“). Der Übergang von einer AEL-Haft in ein KZ war fließend. Möglicherweise diente auch das Heddernheimer AEL als Durchgangslager für Transporte in die KZ.
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